Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 17.03.1998

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.01.1998 - 15 W 1822/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6858
OLG Dresden, 14.01.1998 - 15 W 1822/97 (https://dejure.org/1998,6858)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.01.1998 - 15 W 1822/97 (https://dejure.org/1998,6858)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 15 W 1822/97 (https://dejure.org/1998,6858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Keine Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten mangels Erforderlichkeit für die Schlüssigkeit der Klage; Unerheblichkeit eines Einverständnisses des Mandanten; Keine Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten bei Zumutbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Dokumentenpauschale

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01

    Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts

    Weiterhin muss die Herstellung der Ablichtungen durch den Rechtsanwalt im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sein (OLG Dresden NJW-RR 1999, 147; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl. 1999, § 27 Rdn. 19).

    Der Senat teilt nicht die zum Teil vertretene Ansicht (OLG Dresden NJW-RR 1999, 147; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1726; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1398), das Kosten für Ablichtungen grundsätzlich durch die Gebühren gemäß § 25 Abs. 1 BRAGO abgegolten und nur dann gesondert zu erstatten sind, wenn sie für die Unterrichtung von mehr als drei Gegnern hergestellt werden.

  • OLG Koblenz, 06.03.2001 - 14 W 109/01

    Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten; Erstattungsfähigkeit von

    Damit folgt das Landgericht Koblenz der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg (OLG-NL 1994, 96 = JurBüro 1994, 218), Dresden (NJ 1998, 434; OLG-NL 1999, 24; NJW-RR 1999, 147 und JurBüro 2000, 138), Stuttgart (AnwBl. 1988, 414; FamRZ 2000, 1381 = NJW-RR 2000, 1726 = Die Justiz 1999, 396 sowie JurBüro 2000, 247 und Die Justiz 2000, 342), Rostock (OLGR Rostock 1999, 334), Bamberg (OLGR Bamberg 1999, 264) sowie des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (DÖV 2000, 607).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2004 - 9 WF 105/04

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten für die Ablichtung der

    Hinsichtlich der Kopierkosten für die Ablichtung der erstinstanzlichen Gerichtsakte werden unterschiedliche Auffassungen vertreten (neben den vorliegenden Entscheidungen für eine Erstattung: OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 618; OLG Koblenz, JurBüro 1999, 300; OLG Koblenz, Rpfleger 2001, 373, 374; OLG Brandenburg, JurBüro 1996, 259; gegen eine gesonderte Vergütungspflicht: OLG Stuttgart, JurBüro 2000, 247; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 1398; OLG Naumburg, OLG-NL 1994, 96; OLG Dresden, JurBüro 2000, 138, OLG Dresden, NJW-RR 1999, 147; OLG Dresden, NJW 1998, 434; OLG Rostock, OLGR, 1999, 334; OLG Bamberg, OLGR 1999, 264).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.03.1998 - 2 W 17/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6935
OLG Stuttgart, 17.03.1998 - 2 W 17/98 (https://dejure.org/1998,6935)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.1998 - 2 W 17/98 (https://dejure.org/1998,6935)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 1998 - 2 W 17/98 (https://dejure.org/1998,6935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entgegennahme provisionspflichtiger Vermittlungsleistungen für Fahrzeuge aufgrund eines Vertragswerkstättenvertrages und Vermittlungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 147
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11

    Kostenentscheidung bei einem Prozessvergleich

    Insoweit ist jedoch Zurückhaltung geboten (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 58 "Vergleich"; vgl. z. B. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 f.; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 98 Rn. 13; für eine weitergehende Berücksichtigung des Vergleichsinhalts dagegen wohl etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68).
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Offenbarungspflicht einer Genträgerschaft

    Vielmehr kommt es auch im Fall eines Prozessvergleichs - sofern die Parteien nicht anderes vereinbart oder angeregt haben - darauf an, wie der Rechtsstreit voraussichtlich geendet hätte, wenn er gerichtlich entschieden worden wäre, und wer dann nach den allgemeinen Bestimmungen der ZPO die Kosten hätte tragen müssen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.5.2007 - 4 W 55/06; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91a Rdn. 58 "Vergleich").
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04

    Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der

    Sind die Parteien bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über die Hauptsache, auf Grund dessen sie den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, darüber einig, dass die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits von dem Vergleich ausgenommen sein und zur Entscheidung des Gerichts gestellt bleiben sollen (Bl. 111, 112 d.A.), so ist darin eine andere Vereinbarung im Sinne von § 98 ZPO zu erblicken und über die Kosten der Hauptsache nach § 91 a ZPO zu entscheiden; dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn die Parteien schriftsätzlich darauf hinweisen, dass eine Kostenregelung gemäß § 91 a ZPO erstrebt werde (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1983, S. 1978 ff; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, S. 147 ff ; OLG München, OLGZ 1990, S. 348 ff, m.w.N.; BGH, NJW 1965, S. 103, 104; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 98, Rdnr. 3, m.w.N.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 98, Rdnr. 41, m.w.N.; vgl. auch Senat, B.v. 24.5.2004 - 5 U 38/04 - 16).
  • LG München I, 11.09.2014 - 1 T 15087/14

    Genehmigung der Jahresabrechnung entlastet nicht automatisch den Verwalter!

    Die Entscheidung ist dabei an den Grundgedanken des Kostenrechts, wie sie sich insbesondere aus §§ 91-97 ZPO ergeben, auszurichten (OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 147; Thomas/Putzo, § 91a Rz. 48; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rz. 24).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2011 - 17 UF 167/11

    Arrest in einer Familienstreitsache: Anwendbares Recht bei Anfechtung der

    Zwar gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, wonach die Kosten stets dem Beteiligten aufzuerlegen sind, der sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147, 148; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. § 91a RN 25).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Sofern die Parteien - wie hier - nichts anderes vereinbart oder angeregt haben, kommt es vielmehr auch im Fall eines Prozessvergleichs darauf an, wie der Rechtsstreit voraussichtlich geendet hätte, wenn er gerichtlich entschieden worden wäre, und wer dann nach den allgemeinen Bestimmungen der ZPO die Kosten hätte tragen müssen (vgl. Senat, Beschl. v. 20.10.2011 - 5 W 220/11-98; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.5.2007 - 4 W 55/06; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 ).
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