Rechtsprechung
BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
HGB § 89 a
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristlose außerordentliche Kündigung eines Agenturvertrags; Konkurrenzverbotsklausel bei Autovermietung; Verbotswidrige Konkurrenzvertretung ist wichtiger Grund zur außerordenlichen Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; ...
- Judicialis
HGB § 89 a
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 89 b
Dauer der Überlegungsfrist für außerordentliche Kündigung durch Unternehmer wegen verbotener Konkurrenztätigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89 a
Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Konkurrenztätigkeit, Erfordernis einer Abmahnung, Störung im Vertrauensbereich, offener Vertragsverstoß, Wissenszurechnung, Zurechnung der Kenntnis, deckungsbeitragsorientierte Vergütung, Anspruch auf Auskunft, Darlegungslast, Beweislast, ...
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Nach mehr als 2 Monaten kommt Kündigung zu spät
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit kann Abmahnung voraussetzen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1481
- ZIP 1999, 1307
- MDR 1999, 1206
- VersR 1999, 1279
- WM 1999, 1986
- BB 1999, 1516
- DB 1999, 2158
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.07.1986 - I ZR 171/84
Bestimmung einer Frist zur außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Wenn dort für die Frage der Zumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch auf die Heimlichkeit des Vorgehens des Kündigungsgegners abgestellt worden ist (BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - I ZR 171/84, WM 1986, 1413 unter II 1 m.w.Nachw.; wohl auch Urteil vom 5. Oktober 1989 - I ZR 160/88, WM 1990, 281 unter II 1), rechtfertigt dies nicht den von der Revision gezogenen Umkehrschluß, eine offene Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters könne nicht dazu führen, daß dem Unternehmer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. - BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79
Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Die Revision verkennt nicht, daß es hierfür entscheidend darauf ankommt, ob das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 122/90, WM 1992, 156 = NJW 1992, 496 unter 2 c, 3; Urteil vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79, WM 1981, 331 = NJW 1981, 1264 unter B I 2 b aa m.w.Nachw.). - BGH, 09.10.1991 - XII ZR 122/90
Voraussetzungen für die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses; …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Die Revision verkennt nicht, daß es hierfür entscheidend darauf ankommt, ob das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 122/90, WM 1992, 156 = NJW 1992, 496 unter 2 c, 3; Urteil vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79, WM 1981, 331 = NJW 1981, 1264 unter B I 2 b aa m.w.Nachw.).
- BGH, 05.10.1989 - I ZR 160/88
Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Wenn dort für die Frage der Zumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch auf die Heimlichkeit des Vorgehens des Kündigungsgegners abgestellt worden ist (BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - I ZR 171/84, WM 1986, 1413 unter II 1 m.w.Nachw.; wohl auch Urteil vom 5. Oktober 1989 - I ZR 160/88, WM 1990, 281 unter II 1), rechtfertigt dies nicht den von der Revision gezogenen Umkehrschluß, eine offene Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters könne nicht dazu führen, daß dem Unternehmer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. - BGH, 12.03.1992 - I ZR 117/90
Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages; Provisionsanspruch des …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, daß der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, daß eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar ist (BGH, Urteile vom 14. April 1983 - I ZR 37/81, WM 1983, 820 unter II 2 und vom 12. März 1992 - I ZR 117/90, WM 1992, 1440 unter II 2 b bb; ebenso Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 157/92, WM 1994, 645 unter II 3 für Vertragshändlerverträge). - BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92
Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, daß der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, daß eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar ist (BGH, Urteile vom 14. April 1983 - I ZR 37/81, WM 1983, 820 unter II 2 und vom 12. März 1992 - I ZR 117/90, WM 1992, 1440 unter II 2 b bb; ebenso Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 157/92, WM 1994, 645 unter II 3 für Vertragshändlerverträge). - BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 221/97
Rechtswirkungen der außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89 a HGB ist nach allgemeiner Auffassung, die auch die Revision nicht in Zweifel zieht, gegeben, wenn dem zur Kündigung berechtigten Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dessen Ablauf oder auch nur bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem es durch ordentliche Kündigung beendet werden könnte, nicht zumutbar ist (zuletzt Senatsurteil vom 25. November 1998 - VIII ZR 221/97, ZIP 1999, 277 unter II 1 b m.w.Nachw.;… Hopt, HGB, 29. Aufl., § 89 a Rdnr. 6). - BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95
Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Der dahingehenden Auslegung der einschlägigen Vertragsbestimmungen durch das Berufungsgericht, die, da es sich um vorformulierte, über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verwendete Klauseln handelt, der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt (z.B. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1996 - XII ZR 55/95, NJW 1997, 193 unter 2 m.w.Nachw.), schließt sich der erkennende Senat an. - BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96
Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
In welchem Maße eine Partei ihr Vorbringen durch Darlegung konkreter weiterer Tatsachen substantiieren muß, hängt von den besonderen Gegebenheiten des Falles ab (z.B. Senatsurteil vom 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 712 unter II 1). - BGH, 14.04.1983 - I ZR 37/81
Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages bei zweimonatiger …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, daß der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, daß eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar ist (BGH, Urteile vom 14. April 1983 - I ZR 37/81, WM 1983, 820 unter II 2 und vom 12. März 1992 - I ZR 117/90, WM 1992, 1440 unter II 2 b bb; ebenso Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 157/92, WM 1994, 645 unter II 3 für Vertragshändlerverträge).
- OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19
Zulieferer gegen Automobilhersteller
Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil unzumutbar ist (vgl. zum Ganzen BGH…, Urteil vom 29.06.2011, VIII ZR 212/08, Rn. 19 bei juris;… Urteil vom 25.11.2010, Xa ZR 48/09 - Flexitanks I , Rn. 28 bei juris;… Urteil vom 23.04.2010, LwZR 20/09, Rn. 13 bei juris; Urteil vom 26.05.1999, VIII ZR 123/98, Rn. 35 bei juris;… Urteil vom 15.12.1993, VIII ZR 157/92, Rn. 11 bei juris;… Urteil vom 12.03.1992, I ZR 117/90, Rn. 17 bei juris). - BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08
Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen …
Ein solcher wichtiger Grund liegt nach der Legaldefinition in § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (…Senatsurteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 327/09, WM 2011, 136 Rn. 19; vgl. auch Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 2).Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar ist (…Senatsurteile vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 157/92, aaO; vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, aaO unter II 5 a; jeweils mwN).
Auch im Urteil des Senats vom 26. Mai 1999 (VIII ZR 123/98, aaO) bedurfte die Frage, ob im Rahmen des § 89a HGB das Vorliegen eines fortdauernden Vertragsverstoßes Auswirkungen auf den Beginn der dem Kündigungsberechtigten zuzubilligenden Überlegungsfrist hat, keiner Entscheidung.
Das Berufungsgericht hat übersehen, dass der wesentliche Grund für die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, ein zweimonatiges Zuwarten führe im Regelfall zum Verlust des Kündigungsrechts, darin liegt, dass ein solches Zuwarten - wie oben bereits erwähnt - darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar wäre (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, aaO).
- AG Brandenburg, 17.05.2019 - 31 C 60/18
Fitness-Studio-Vertrag - außerordentliche Kündigung wegen Verschlechterung einer …
So hat die obergerichtliche Rechtsprechung - je nach der Art des Dauerschuldverhältnisses und unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls - aber Fristen zwischen 1 bis 4 Monaten noch für angemessen erachtet ( BGH , NJW-RR 2007, Seiten 886 f.; BGH , VersR 1999, Seiten 1279 ff.; BGH , NJW 1994, Seiten 722 ff.; LG Mannheim , Urteil vom 02.04.2008, Az.: 4 S 109/07 ), da die in § 626 Abs. 2 BGB genannte 2-Wochen -Frist hier nicht herangezogen werden kann ( AG München , NJW-RR 2011, Seiten 67 f.; AG Wuppertal , Urteil vom 26.03.2007, Az.: 36 C 27/06 ).Nur ein längeres Zuwarten könnte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichtes somit in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es dann ggf. darauf hingedeutet hätte, dass der kündigende Beklagte das Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hätte, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem Fitnessclub bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung für ihn unzumutbar wäre ( BGH , Urteil vom 14. April 1983, Az.: I ZR 37/81, u.a. in: WM 1983, Seite 820; BGH , Urteil vom 12.03.1992, Az.: I ZR 117/90, u.a. in: WM 1992, Seite 1440; BGH , Urteil vom 15.12.1993, Az.: VIII ZR 157/92, u.a. in: WM 1994, Seite 645; BGH , WM 1999, Seiten 1986 ff. = MDR 1999, Seiten 1206 ff.; AG München , NJW-RR 2011, Seiten 67 f. ).
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Ein solcher liegt nur vor, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich und rechtsmissbräuchlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - III ZR 176/06, NJW 2007, 2043, Tz. 15) oder mit einem Beweisantrag darauf abzielt, bei Gelegenheit der beantragten Beweisaufnahme Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die genaueres Vorbringen oder die Benennung weiterer Beweismittel erst ermöglichen (Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986, unter II 4 c). - LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 3 Sa 272/17
Leidensgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Berufskraftfahrers
Bei schlüssiger Klagebegründung ist die Angabe näherer Einzelheiten, die Zeit, Ort und Umstände bestimmte Ereignisse betreffen, nur dann nötig, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind, wenn der Vortrag in Folge der Einlassung des Gegners unklar wird oder wenn die Angabe weiterer Umstände erforderlich ist, um dem Gegner die Nachprüfung der behaupteten Tatsachen und den Antritt von Gegenbeweisen zu ermöglichen (BGH Versicherungsrecht 1999, 1279). - BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98
Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei unzulässiger Unterverpachtung
b) Eine Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98 - WM 1999, 1986, 1988 m.w.N.). - BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99
Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens
Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind; dabei hängt es vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muß (vgl. zu den Substantiierungsanforderungen z.B. BGH, Urteile vom 13. August 1997 - VIII ZR 246/96 - NJW-RR 1998, 712, 713; vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97 - NJW 1999, 1859, 1860 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98 - ZIP 1999, 1307, 1309 f., jeweils m.w.N.). - KG, 22.02.2021 - 2 U 13/18
Ausschluss des Handelsvertreterausgleichs auch bei Überschreitung der …
Im hier maßgeblichen Vertrauensbereich ist eine Abmahnung zwar grundsätzlich ebenso erforderlich (…vgl. Nachweise bei Hopt in: Baumbach/ders., HGB, 40. Auflage 2021, § 89a, Rn. 10), aber gleichwohl entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass diese auch nicht durch eine erfolgreiche Abmahnung wiederhergestellt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, MDR 1999, 1206, Rn. 28 nach juris, mwN.).Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, MDR 1999, 1206, Rn. 35 nach juris, mwN.; BGH…, Urteil vom 14. April 1983 - I ZR 37/81, MDR 1983, 995, Rn. 15 nach juris; KG, Urteil vom 22. Januar 1999 - 14 U 4581/97, NJW-RR 2000, 1566).
Die angeführte Rechtsprechung gewährt die angemessene Zeitspanne vielmehr zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, MDR 1999, 1206, Rn. 35 nach juris, mwN; BGH…, Urteil vom 14. April 1983 - I ZR 37/81, MDR 1983, 995, Rn. 16 nach juris; Hervorhebung nur hier).
Demgegenüber verweist der Kläger ohne Erfolg darauf, dass die Überlegungsfrist versäumt wird, wenn hinreichend konkrete Hinweise von Mitarbeitern des Handelsvertreters auf dessen vertragswidriges Verhalten vorliegen und diesen nicht nachgegangen wird (so der Sachverhalt in BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, MDR 1999, 1206, Rn. 36 nach juris).
Ein Überschreiten des Regelzeitraums kann zwar darauf hindeuten, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hatte, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, MDR 1999, 1206, Rn. 35 nach juris, mwN.; BGH…, Urteil vom 14. April 1983 - I ZR 37/81, MDR 1983, 995, Rn. 15 nach juris).
- BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99
Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen …
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (zuletzt Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 2 m.w.N.).Richtig ist zwar, daß eine Abmahnung sinnlos und daher nicht erforderlich ist, wenn das Fehlverhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (Senatsurteil vom 26. Mai 1999 aaO unter II 3 m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10
Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung …
Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar ist (BGH, Urteil vom 14.04.1983 - I ZR 37/81, WM 1983, 820; Urteil vom 12.03.1992 - I ZR 117/90, WM 1992, 1440; Urteil vom 15.12.1993 - VIII ZR 157/92, WM 1994, 645; Urteil vom 26.05.1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986;… von Hoyningen-Huene in: MünchKomm-HGB a.a.O. § 89a Rn. 64 f.;… Emde in: Staub, Großkomm.-HGB a.a.O. § 89a Rn. 35). - OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur …
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank …
- BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02
Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages …
- BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 396/03
Pflichten eines Mineralölunternehmens bei Zahlungsverzug eines …
- OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
Unzulässiges Teilurteil- Keine Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs
- BGH, 29.03.2001 - IX ZR 20/00
Formularmäßige Zweckerklärung für eine Bürgschaft
- OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3932/14
Klägers
- OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Versicherungsvertreter: Zumutbarkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung …
- OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 16 U 61/16
Abgrenzung von haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit eines Handelsvertreters
- AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11
Mangel der Wohnung - Nachbarshund - Allergie
- OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 5 U (Lw) 118/09
Landpachtvertrag: Kündigung wegen unerlaubter Nutzungsüberlassung an Dritte; …
- BGH, 14.09.2010 - VIII ZR 219/07
Verantwortlichkeit eines Herstellers von tierärztlichen Produkten gegenüber …
- LAG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 4 Sa 1/07
Handelsvertreter - fristlose Kündigung - Internet-Forum - Ehrverletzung - …
- OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Handelsvertretervertrag - fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines …
- OLG Köln, 12.11.2010 - 19 U 126/10
Kündigung eines Kfz-Vertragshändlervertrages aus wichtigem Grund
- OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer …
- OLG München, 29.07.2010 - 23 U 4893/09
Selbstständiger Handelsvertreter: Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung
- OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
Markenzeichenschutz: Unterlassungsanspruch des Zeicheninhabers gegen die …
- OLG Hamm, 03.08.2006 - 18 U 114/05
Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages wegen Verstoßes gegen ein …
- OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 5 U 189/10
Handelsvertreterausgleich: Fortbestand eines Handelsvertretervertrages bei …
- OLG München, 12.07.2002 - 21 U 1608/02
Außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrags bei unzureichender …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 380/17
Arbeitnehmereigenschaft eines Kurierfahrers
- LG Münster, 02.05.2008 - 22 O 80/07
Anforderungen an das Vorliegen eines zur fristlosen Kündigung berechtigenden …
- OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 3 U 89/06
Pachtvertrag: Anspruch auf Pachtzins bzw. Nutzungsentschädigung wegen …
- OLG Hamm, 11.05.2005 - 8 U 156/04
Neuer Sachvortrag in der Berufungsbegründung infolge fehlender Substantiierung in …
- OLG Brandenburg, 15.01.2007 - 3 U 89/06
Neues streitiges Vorbringen in der Berufungsinstanz
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2017 - 3 Sa 99/17
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung der Fürsorgepflicht - …
- LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 O 68/07
Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung bei Werbung des Handelsvertreters …
- OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung …
- OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 1 U 159/03
Verletzung einer Ausschließlichkeitsklausel durch einen selbständigen …
- OLG Köln, 04.11.2011 - 19 U 79/10
Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund; Höhe des …
- OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Mitarbeit des …
- BGH, 11.10.2012 - IX ZR 29/10
Abrechnung von Mitarbeitervergütungen und Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts
- OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 16 U 161/04
Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art im Rahmen einer selbstständigen …
- BGH, 18.10.2000 - VIII ZR 14/00
Gewährleistungsansprüche bei gelieferten Mindermengen; Anforderungen an die …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2017 - 3 Sa 147/17
Provisionsanspruch: Darlegungs- und Beweislast - Vereinbarung eines …
- BGH, 11.10.2012 - IX ZR 119/10
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 137/10
Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Geschäftsherrn aus wichtigem …
- OLG Köln, 04.09.2014 - 19 U 64/14
Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Absenkung der …
- OLG München, 25.10.2012 - 23 U 2047/12
Rechtliches Gehör im Rechtsstreit zwischen einem gekündigten …
- OLG Düsseldorf, 28.03.2014 - 16 U 128/13
- Arbeits- und Sicherheitsschuhe -, AA des HV, wichtiger Grund, Einstellung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 3 Sa 273/17
Betriebsübergang im Wege der Funktionsnachfolge: Reinigungsauftrag
- LG Hanau, 28.02.2012 - 6 O 95/11
- DVAG 46 -, wichtiger Grund, unberechtigte Sperrung des Zugangs des HV zum …
- OLG Köln, 25.05.2012 - 19 U 176/11
Fristlose Kündigung eines Generalagenturvertrages durch den Versicherer
- LG Münster, 12.01.2012 - 24 O 131/10
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Handelsvertretervertrag und dessen …
- LG Frankfurt/Main, 20.01.2009 - 16 O 36/08
Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrages; Veruntreuung oder …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2005 - 23 U 29/05
Zur Erheblichkeit eines Sachvortrages
- LG München I, 25.11.2016 - 15 O 3995/16
- Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …
- OLG Brandenburg, 04.06.2007 - 3 U 29/07
Verwaltervertrag: Schadensersatz wegen unbefugter Zutrittsgewährung in im …
- LG Düsseldorf, 24.06.2022 - 36 O 6/21
- OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 45/05
Außerordentliche Kündigung durch vertretenen U, vorherige Untersagung, grobe …
- OLG Frankfurt, 09.02.2004 - 5 U 284/03
Wichtiger Grund, Unmöglichkeit der Leistung, dauerhafte Erkrankung des HV, …
- LG München, 25.11.2016 - 15 O 3995/16
- Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …
- LG Münster, 24.10.2018 - 21 O 53/17
- OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Rechtskraftwirkung eines Vorprozesses ohne Beteiligung des Beklagten am …