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   OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 129/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11659
OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 129/98 (https://dejure.org/1998,11659)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.06.1998 - 3 W 129/98 (https://dejure.org/1998,11659)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 3 W 129/98 (https://dejure.org/1998,11659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Höhe der Kostenrechnung für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags; Tatsächlicher Grundstückswert oder um die Maklerprovision erhöhter Wert als Bemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21

    Die Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch liegt nicht

    Sofern die Äußerungen des Antragsgegners dahin gehen sollten, der Antragstellerin ein betrügerisches Geschäftsgebaren vorzuwerfen, sind solche Äußerungen im allgemeinen Meinungsäußerungen und keine Tatsachenaussagen (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 151 - "Bestechung"; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadenersatz in den Medien, 3. Aufl. Rz. 602 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Handelte es sich bei der genannten Klausel ausschließlich um einen zu seinen Gunsten geschlossenen Vertrag der Hauptvertragsparteien (§ 328 Abs. 1 BGB; vgl. zuletzt BGHZ 138, 170 = WM 1998, 1186 unter 1; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1995, 105; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1081 und VersR 1998, 850; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 151), wäre an Hand der Umstände zu prüfen, inwieweit den Verkäufern und der Beklagten die Befugnis vorbehalten bleiben sollte, den Anspruch des Klägers ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern, § 328 Abs. 2 letzte Alt. BGB.
  • OLG Oldenburg, 15.03.1999 - 1 W 36/99

    Besonderheiten bei in einem Grundstückskaufvertrag; Vergütungsregelung für die

    Unter den im vorliegenden Fall gegebenen Umständen ist die Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO deshalb aus einem um die Maklerprovision erhöhten Kaufpreis zu errechnen (Vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 602).
  • LG Aurich, 15.02.2010 - 5 T 500/09

    Unterliegen von Absprachen der Kaufvertragsparteien über die Maklerprovision gem.

    Danach wird der Gebührensatz nur einmal nach den zusammengerechneten Werten berechnet, wenn die in einer Verhandlung beurkundeten Erklärungen einen verschiedenen Gegenstand haben und alle Erklärungen dem gleichen Gebührensatz unterliegen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.6.1998, Az. 3 W 129/98, NJW-RR 1999, S. 151, zitiert nach juris, Rdnr. 14, 17; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.3.1999, Az. 1 W 36/99, zitiert nach juris, Rdnr. 1; Filzek, KostO, 4.A., § 20 Rdnr. 22).
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