Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97, 1 BvL 30/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2665
BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97, 1 BvL 30/97 (https://dejure.org/1999,2665)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1999 - 1 BvL 28/97, 1 BvL 30/97 (https://dejure.org/1999,2665)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 1 BvL 28/97, 1 BvL 30/97 (https://dejure.org/1999,2665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheitsgebot - Anordnung einer Betreuung - Normenkontrollantrag - Erforderlichkeitsgrundsatz - Vorlagebegründung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis alle Angelegenheiten

  • Judicialis

    GG Art. 100 Abs. 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 , § 1908d Abs. 3 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1593
  • FamRZ 1999, 1419
  • FamRZ 1999, 1420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97
    Deren Ausfüllung ist eine herkömmliche und anerkannte Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane (vgl. BVerfGE 13, 153 ; 21, 73 ; 80, 103 ).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97
    Deren Ausfüllung ist eine herkömmliche und anerkannte Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane (vgl. BVerfGE 13, 153 ; 21, 73 ; 80, 103 ).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97
    Deren Ausfüllung ist eine herkömmliche und anerkannte Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane (vgl. BVerfGE 13, 153 ; 21, 73 ; 80, 103 ).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97
    Dabei muß das Gericht den Sachverhalt so weit aufklären, daß die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Normen feststeht (vgl. BVerfGE 58, 153 ).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97
    Dabei hat das vorlegende Gericht insbesondere auch die Erwägungen des Gesetzgebers zu würdigen, auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einzugehen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 86, 71 ; 97, 49 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97
    Dabei hat das vorlegende Gericht insbesondere auch die Erwägungen des Gesetzgebers zu würdigen, auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einzugehen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 86, 71 ; 97, 49 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97
    Dabei hat das vorlegende Gericht insbesondere auch die Erwägungen des Gesetzgebers zu würdigen, auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einzugehen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 86, 71 ; 97, 49 ; stRspr).
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 86/96

    Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung an

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97
    Aussagekräftige Feststellungen zum Sachverhalt des Amtsgerichts fehlen ebenso wie eine eingehende, das Abweichen von Fachgutachten rechtfertigende Begründung des Gerichts und der Nachweis seiner eigenen Sachkunde (vgl. zu den beiden zuletzt genannten Anforderungen BGH, NJW 1997, S. 1446 f.).
  • VerfGH Thüringen, 25.09.2018 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle der Fraktion der AfD zur Verfassungsmäßigkeit u. a. der

    Abweichungen von einzelnen Wahlrechtsgrundsätzen können aus zwingenden Gründen, insbesondere im Interesse der Einheitlichkeit des gesamten Wahlsystems und zur Sicherung der mit ihm verfolgten demokratischen Prinzipien entsprechenden staatspolitischen Zielen, zulässig bzw. geboten sein (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 -, LVerfGE 10, 479 [491 f.] = juris Rn. 49 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 107/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

    Den Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens bildet nicht die Verletzung subjektiver Rechte (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.).

    Er ist nicht gehalten, die zum Zwecke der Wahlanfechtung geltend gemachten Wahlrechtsverstöße in ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen und einzuordnen (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.; ThürOVG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 KO 238/09 - ThürVBl 2010, 10 ff.).

    Der Landesgesetzgeber durfte vor das von § 33 Abs. 1 ThürKWG vorgesehene verwaltungsgerichtliche Verfahren ein von der Verwaltungsgerichtsordnung abweichendes Verwaltungsverfahren in Gestalt des rechtsaufsichtsbehördlichen Wahlprüfungsverfahrens vorschalten und die Einleitung dieses Verfahrens von strengeren Voraussetzungen abhängig machen, als es die Verwaltungsgerichtsordnung für das Widerspruchsverfahren tut (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.).

  • OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl;

    Die Bestimmung des § 31 Abs. 1 ThürKWG ist ausgehend vom Willen des Gesetzgebers (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung vom 15. April 1993, Begründung zu §§ 31, 32 ThürKWG, LT-Drs. 1/2150) und nach dem Sinn und Zweck der kurzen Frist, die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl alsbald zu klären, dergestalt auszulegen, dass eine Pflicht zur Begründung innerhalb der zweiwöchigen Anfechtungsfrist besteht und dass verspätetes Vorbringen auch materiell präkludiert ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 11. März 1999 - 30/97 - juris Rn. 68, mit Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung zu entsprechenden Vorschriften in anderen Bundesländern, und Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - a. a. O.).

    Demgegenüber ist der Anfechtende nicht gehalten, die zum Zwecke der Wahlanfechtung geltend gemachten Wahlrechtsverstöße in ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen und einzuordnen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 11. März 1999 - 30/97 - a. a. O. und auch Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - a. a. O.).

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    Dem Ziel, die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl alsbald zu klären, würde es widersprechen, wenn der Anfechtende auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist immer neue Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl vorbringen könnte (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 11.03.1999 - 30/97 - Juris Rdnr. 62 ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.06.1996 - a. a. O. Rdnr. 100; VG Weimar, Urteil vom 11.09.2019 - a. a. O.).

    Eine Einbeziehung neuer, abgrenzbarer, eigenständiger Sachverhalte ist somit ausgeschlossen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29.11.2001 - 8 UE 3800/00 - Juris Rdnr. 48), lediglich die Ergänzung und Erläuterung des schon vorliegenden Sachvortrags bleibt möglich (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2007 - 1 S 567/07 - Juris Rdnr. 43; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 11.03.1999 - a. a. O. Rdnr. 67).

  • OVG Thüringen, 05.08.2021 - 3 ZKO 544/20

    Antragsumstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage im

    Nur mit dieser Maßgabe dient das Wahlprüfungsverfahren auch der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 -, Rn. 60, juris).

    Die zeitnahe Prüfung eines behaupteten Verstoßes ist überhaupt nur möglich, wenn die schriftliche Erklärung, mit der eine Wahl angefochten wird, erkennen lässt, welchen wahlrechtlichen Verstoß der Anfechtende rügen will und die Tatsachen hinreichend genau anführt, auf die sich die Anfechtung stützt (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - juris Rn. 63 f.).

    Die Festsetzung einer zeitlichen Beschränkung für die Anfechtung einer Wahl und das Gebot, Wahleinsprüche innerhalb der Anfechtungsfrist substantiiert zu begründen mit der Folge einer materiellen Präklusion verspätet vorgebrachter Einwendungen, finden auch auf kommunaler Ebene ihre prinzipielle Rechtfertigung in dem Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung einer Volksvertretung (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 -, juris Rn. 49).

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvL 21/99

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu den Fragen, ob

    Das Gericht übersieht jedoch auch hier, dass es für die Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung wesentlich ist, zwischen Betreuungsbedürftigkeit und -bedarf zu unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 1 BvL 28/97 u.a. -, S. 8; Schwab in: MünchKomm, § 1896 Rn. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 84/16

    Wahl des Ortschaftsrates von Bottmersdorf gültig

    Sie rechtfertigt sich im Hinblick auf das öffentliche Interesse, möglichst rasch Gewissheit über die rechtsgültige Zusammensetzung der gewählten Vertretung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 7 B 202/88 -, NVwZ-RR 1989, S. 496 ; OVG LSA, Urteil vom 20. November 1996 - 2 L 375/95 -, juris, Rn. 25; VG Dessau, Urteil vom 20. Januar 2000 - 1 A 425/99 -, LKV 2000, S. 554 ; VG D-Stadt, Urteil vom 24. Februar 2005 - 1 A 178/04 -, juris, Rn. 37; vgl. ferner VerfGH Thüringen, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 -, juris, Rn. 59 ff.; StGH Bremen, Urteil vom 22. Mai 2008 - St 1/08 -, juris, Rn. 41 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 46; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 -, juris, Rn. 4 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 -, juris, Rn. 5 f.).
  • VG Gera, 24.05.2017 - 2 K 606/16

    Hochschulwahl; elektronische Wahl; Wahlprüfung; Anfechtungsfrist

    vorgebracht werden können, es sei denn, dass es sich um ein die bis dahin geltend gemachten Einspruchsgründe lediglich ergänzendes und erläuterndes Vorbringen handelt (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 -, juris).
  • EGMR, 07.02.2006 - 57239/00

    KANALA v. SLOVAKIA

    In opinion Cpj 30/97 of 20 October 1997 the Civil-law Section of the Supreme Court held that courts should take into account the general value of property (that is the price for which it could actually be sold) when deciding on the dissolution of joint ownership and on adequate compensation for a part of such property.

    The opinion of the Supreme Court under file number Cpj 30/97 of 20 October 1997 related to a case of termination and subsequent settlement of joint ownership under Section 141(1) of the Code of Civil Procedure.

  • VG Cottbus, 03.07.2019 - 6 K 1685/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung; Leistungs- bzw. Kostenproportionalität bei

    Es muss vielmehr auch berücksichtigt werden, welche Gebührenmehrbelastung mit der Vernachlässigung der Unterschiede verbunden wäre bzw. ist (ebenso NdsOVG, Urt. vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 -, GemHH 1993 S. 17; OVG NRW, Beschl. vom 28.6.2004 - 9 A 1246/02 -, MittStGB NW 2004 S. 265; Urt. vom 27.2.1997 - 22 A 1135/94 -, NVwZ-RR 1997 S. 662; ferner bereits BVerwG, Urt. vom 16.9.1981, a. a. O., wonach die durch die Typisierung bedingte Gebührenmehrbelastung eine bestimmte Qualitätsgrenze nicht überschreiten dürfe, und BVerfG, Beschl. vom 8.10.1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84 S. 348; Beschl. vom 8.2.1983 - 1 BvL 28/97 -, BVerfGE 69 S. 119).
  • VG Cottbus, 01.10.2019 - 6 K 1108/17

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 650/16

    Heranziehung zu einem Schmutzwasserbeitrag für die Fäkalienentsorgung;

  • VG Cottbus, 27.05.2019 - 6 K 884/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 24.10.2019 - 6 K 1847/16

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805

    Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl

  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 101/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht