Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.10.1998

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98   

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https://dejure.org/1999,222
BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98 (https://dejure.org/1999,222)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1999 - II ZR 47/98 (https://dejure.org/1999,222)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - II ZR 47/98 (https://dejure.org/1999,222)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer einer GmbH bei Vermögensentzug zu Lasten des Stammkapitals; Beschlussfassung der Gesellschafter einer GmbH im Rahmen eines Zusammentreffens ohne förmliche Einberufung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 823 (B); ; StGB § 266; ; GmbHG § 46 Nr. 8; ; GmbHG § 31 Abs. 3; ; GmbHG § 43 Abs. 2; ; GmbHG § 3

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur formlosen Absprache zwischen Gesellschaftern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den ehemaligen Geschäftsführer; Schadensersatzpflicht der alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer wegen der Entziehung von haftendem Kapital

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StGB § 266; GmbHG §§ 46 Nr. 8, 31 Abs. 3, 43 Abs. 2, 3
    Haftung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wegen einvernehmlicher Vermögensentziehung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, Einlagenrückgewähr, existenzvernichtende Eingriffe, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Haftung, Kapitalerhaltung, Schadensersatzklagen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 142, 92
  • NJW 1999, 2817
  • NJW-RR 1999, 1637 (Ls.)
  • ZIP 1999, 1352
  • MDR 1999, 1145
  • WM 1999, 1565
  • BB 1999, 1569
  • DB 1999, 1651
  • SpuRt 2000, 23
  • NZG 1999, 1001
  • NZG 1999, 1060 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 299/91

    Haftung des wirtschaftlichen GmbH-Alleingesellschafters

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    b) Die alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH schulden dieser grundsätzlich keinen Schadensersatz aus § 43 Abs. 2 GmbHG oder aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 266 StGB, wenn sie ihr einvernehmlich handelnd Vermögen entziehen, das zur Deckung des Stammkapitals nicht benötigt wird (Fortführung von BGHZ 119, 257; 122, 333, 336).

    c) Auch nach der Rechtsprechung des Senates schulden die Gesellschafter einer GmbH dieser grundsätzlich weder wegen Treuepflichtverletzung noch unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung Schadensersatz, wenn sie ihr einvernehmlich handelnd Vermögen entziehen, das zur Deckung des Stammkapitals nicht benötigt wird; unter diesen Voraussetzungen haftet auch der Geschäftsführer, der eine Weisung der Gesellschafter befolgt oder selbst alleiniger Gesellschafter ist, nicht nach § 43 Abs. 2 GmbHG (BGHZ 122, 333, 336 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 119, 257, 262).

    Einem Geschäftsführer, der zugleich Alleingesellschafter ist und praktisch seine eigenen Weisungen ausführt (vgl. BGHZ 119, 257, 261), sind die Beklagten zu 2 und 3 gleichzustellen, weil sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der "Projektübertragungsvereinbarung" die alleinigen Gesellschafter der Klägerin neben der ebenfalls von ihnen als Geschäftsführern vertretenen Beklagten zu 1 waren und deshalb zusammengenommen über die gleiche Rechtsmacht verfügten wie ein Alleingesellschafter der Klägerin.

  • BGH, 10.12.1984 - II ZR 308/83

    Rückzahlungsverpflichtung eines Gesellschafters wegen unzulässiger Entnahme auch

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    c) Zu Lasten des Stammkapitals gehende Auszahlungen an einen oder mehrere Gesellschafter sind gemäß § 31 Abs. 1, 2 GmbHG von diesen zu erstatten; die übrigen haften dafür auch bei Mitwirkung an der Transaktion - vom Fall einer Existenzgefährdung der GmbH abgesehen - regelmäßig nur unter den Voraussetzungen der §§ 31 Abs. 3, 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG (Klarstellung gegenüber BGHZ 93, 146).

    Soweit der Senat früher (BGHZ 93, 146; vgl. auch Sen.Urt. v. 27. März 1995 - II ZR 30/94, ZIP 1995, 736) eine von § 31 Abs. 3 GmbHG unabhängige Haftung des Mitgesellschafters für möglich gehalten hat, der eine gemäß § 30 GmbHG unzulässige Leistung an einen anderen Gesellschafter (wie hier an die Beklagte zu 1) durch zustimmende Mitwirkung schuldhaft veranlaßt oder gefördert hat, hält der Senat hieran nicht fest, weil dadurch die differenzierte, tendenziell auf eine Haftungsbegrenzung des Mitgesellschafters angelegte Regelung des § 31 Abs. 3 GmbHG unterlaufen würde (vgl. Scholz/Westermann, GmbHG 8. Aufl. § 31 Rdn. 31; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 14. Aufl. § 31 Rdn. 22; Baumbach/Hueck, GmbHG 16. Aufl. § 31 Rdn. 17 a; Hachenburg/Goerdeler/Müller, GmbHG 8. Aufl. § 31 Rdn. 57).

  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 74/92

    Ersatzpflicht bei Forderungsverrechnung und Wertverlust infolge Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    b) Die alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH schulden dieser grundsätzlich keinen Schadensersatz aus § 43 Abs. 2 GmbHG oder aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 266 StGB, wenn sie ihr einvernehmlich handelnd Vermögen entziehen, das zur Deckung des Stammkapitals nicht benötigt wird (Fortführung von BGHZ 119, 257; 122, 333, 336).

    c) Auch nach der Rechtsprechung des Senates schulden die Gesellschafter einer GmbH dieser grundsätzlich weder wegen Treuepflichtverletzung noch unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung Schadensersatz, wenn sie ihr einvernehmlich handelnd Vermögen entziehen, das zur Deckung des Stammkapitals nicht benötigt wird; unter diesen Voraussetzungen haftet auch der Geschäftsführer, der eine Weisung der Gesellschafter befolgt oder selbst alleiniger Gesellschafter ist, nicht nach § 43 Abs. 2 GmbHG (BGHZ 122, 333, 336 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 119, 257, 262).

  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    Die vorinstanzliche Verurteilung des Beklagten zu 3 ist - im Gegensatz zu derjenigen des Beklagten zu 2 - nur noch beschränkt überprüfbar, weil er in der Berufungsinstanz seine erstinstanzliche Verurteilung nur zum Teil in zulässiger Weise angegriffen hat, was auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 102, 37, 38; Musielak/Ball, ZPO § 559 Rdn. 10).
  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    Soweit sich der Beklagte zu 3 erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht auf das Fehlen eines Gesellschafterbeschlusses als materieller Anspruchsvoraussetzung gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG berufen und damit nunmehr seine erstinstanzliche Beschwer in Form der ausgeurteilten Schadensersatzverpflichtung insgesamt angegriffen hat, war die darin liegende Erweiterung seines Rechtsmittels unzulässig, weil sie sich nicht mehr im Rahmen der bis zum Ablauf der Frist des § 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO mitgeteilten Berufungsbegründung hielt (vgl. BGHZ 88, 360, 364; Zöller/Gummer aaO Rdn. 31).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    Darin liegt eine entsprechende Berufungsbeschränkung, die neben Teilen des Streitgegenstandes (Mehrwertsteuer) auch hinsichtlich der Aufrechnung mit einer Gegenforderung erfolgen kann (vgl. BGHZ 53, 152, 154 sowie zum Zurückbehaltungsrecht BGHZ 45, 289; Zöller/Gummer, ZPO 21. Aufl. § 519 Rdn. 29; Müller-Rabe, NJW 1990, 283, 285 f.).
  • BGH, 28.01.1985 - II ZR 79/84

    Einladung zur Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter -

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    Denn durch eine Absprache zwischen den Gesellschaftern, Klage zu erheben, wird der entsprechende Wille zweifellos klar zum Ausdruck gebracht (vgl. auch Sen.Urt. v. 28. Januar 1985 - II ZR 79/84, WM 1985, 567, 569 zur formlosen Feststellung eines Jahresabschlusses gem. § 46 Nr. 1 GmbHG).
  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 220/95

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kapitalerhaltungsgebot; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    Nach dem Senatsurteil vom 23. Juni 1997 (II ZR 220/95, ZIP 1997, 1450) bestimmen sich die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 30 GmbHG selbst dann ausschließlich nach § 31 GmbHG, wenn es den Beteiligten auf eine Umgehung dieser Vorschriften ankommt.
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    b) Das Berufungsgericht hat seine Auffassung, die Beklagten zu 2 und 3 hätten mit der von ihnen veranlaßten Zahlung des Ablösungsbetrages aufgrund der "Projektübertragungsvereinbarung" vom 30. August 1993 den Mißbrauchstatbestand des § 266 StGB verwirklicht, in erster Linie auf eine Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1987 (3 StR 242/86, BGHSt 34, 379 = NJW 1988, 1397) gestützt.
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
    Des weiteren übersieht das Berufungsgericht, daß der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung im Urteil vom 24. August 1988 (3 StR 232/88, BGHSt 35, 333, 337) der Sache nach im Sinne eines Schutzes der GmbH vor einer über eine bloße Vermögensverminderung hinausgehenden Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz modifiziert hat (zur damaligen Diskussion vgl. Gribbohm, ZGR 1990, 1 ff.; Fleck, ZGR 1990, 31 ff.; weiter Hachenburg/Kohlmann, GmbHG 8. Aufl. vor § 82 Rdn. 199; Roth/Altmeppen aaO, § 43 Rdn. 71).
  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 102/93

    Formularmäßige Erstreckung einer Bürgschaft auf alle Forderungen aus bankmäßiger

  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57

    Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer

  • BGH, 07.02.1972 - II ZR 169/69

    Rechtsfolgen der Gestattung eines Insichgeschäfts

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 30/94

    Verjährung von Ansprüchen gegen "Nur-Kommanditisten" wegen Rückgewähr von

  • BGH, 08.04.1991 - II ZR 35/90

    Zivilprozess: Darlegungen im Berufungsrechtszug - Bezugnahme auf Vorbringen in

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 422/15

    Unterhaltsabänderungsklage gegen ein volljährig gewordenes Kind:

    Im Übrigen ist dem Senat die Prüfung, ob die Entscheidung des Beschwerdegerichts bezüglich der Abweisung des Widerantrags auf einer Rechtsverletzung beruht, gemäß § 74 Abs. 3 Satz 2 FamFG ohne Bindung an die geltend gemachten Rechtsbeschwerdegründe uneingeschränkt eröffnet (vgl. auch BGHZ 142, 92, 94 = NJW 1999, 2817, 2818 zu § 559 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

    Bei einer Gesellschafterweisung oder einem Handeln des Geschäftsführers im Einverständnis mit den Gesellschaftern bzw. - wie hier - den Mitgesellschaftern entfällt nach der Rechtsprechung des Senats - solange kein Fall des § 43 Abs. 3 GmbHG oder der Existenzvernichtung vorliegt - grundsätzlich die Ersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 2 GmbHG (st.Rspr. vgl. nur BGHZ 142, 92, 95; Sen.Urt. v. 31. Januar 2000 - II ZR 189/99, ZIP 2000, 493; Sen.Urt. v. 25. Juni 2001 - II ZR 38/99, ZIP 2001, 1458).
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 226/16

    Direktanspruch gegen den Pflichtversicherer: Inhaltliche Anforderungen an die die

    Damit ist die revisionsrechtliche Nachprüfung des Berufungsurteils ohne Bindung an die erhobenen Sachrügen uneingeschränkt eröffnet (§ 557 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1999 - II ZR 47/98, BGHZ 142, 92, 94; Ball, in: Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 557 Rn. 2, 13).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2214
OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98 (https://dejure.org/1998,2214)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.10.1998 - 2 Wx 29/98 (https://dejure.org/1998,2214)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 2 Wx 29/98 (https://dejure.org/1998,2214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 6 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 6 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsportal.de

    HGB § 6 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1637
  • VersR 2000, 61
  • BB 1999, 493
  • NZG 1999, 269
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Köln, 16.03.1981 - 87 T 14/81
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Das Registergericht muß prüfen, ob dem ausländischen Geschäftsführer die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Inland möglich ist (vgl. LG Köln GmbHR 1983, 48; GmbHR 1984, 157).

    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ergibt sich aus ihr vielmehr, daß derjenige, der vorhersehbar seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer nicht nachkommen kann, grundsätzlich nicht als solcher bestellt werden darf, weil sonst einem gesetzwidrigen Tätigwerden Vorschub geleistet würde (vgl. LG Köln, GmbHR 1983, 48).

  • OLG Frankfurt, 14.03.1977 - 20 W 113/77
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Ungeachtet der heutigen Möglichkeiten der Kommunikation über Staatengrenzen hinweg ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eines Geschäftsführers ausschließlich vom Ausland aus nicht sichergestellt (vgl. Scholz, a.a.O., § 6 Rn. 18; Lutter/Hommelhoff a.a.O.; zweifelnd Mankowski, Anm. zu LG Köln, EWiR §.6 GmbHG 1/95; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf, GmbHR 1978, 110; LG Braunschweig, DB 1983, 706; LG Hildesheim a.a.O.).

    Die weiterhin zu der Frage der Bestellung von Ausländern zu GmbH-Geschäftsführern veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung befaßt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein im Inland lebender Ausländer bestellt werden kann, wenn seine Aufenthaltsgenehmigung eine selbständige Erwerbstätigkeit ausschließt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Celle, DB 1977, 993; KG MittRhNotK 1997, 32, 34).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1977 - 3 W 147/77
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Ungeachtet der heutigen Möglichkeiten der Kommunikation über Staatengrenzen hinweg ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eines Geschäftsführers ausschließlich vom Ausland aus nicht sichergestellt (vgl. Scholz, a.a.O., § 6 Rn. 18; Lutter/Hommelhoff a.a.O.; zweifelnd Mankowski, Anm. zu LG Köln, EWiR §.6 GmbHG 1/95; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf, GmbHR 1978, 110; LG Braunschweig, DB 1983, 706; LG Hildesheim a.a.O.).

    Die Frage, ob ein im Ausland wohnender Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden kann, ist Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in GmbHR 1978, 110, 111 gewesen.

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Voraussetzung für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof wäre indes, daß die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht, mithin gerade diese Beurteilung der Rechtsfrage Grundlage für diese Entscheidung gewesen ist (vgl. BGHZ 21, 234, 236; BGH NJW 1960, 1621; KG NJW 1958, 1827, 1828; OLG Frankfurt, NJW 1963, 814, 817; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, FGG , 13. Aufl., § 28 , Rn. 18; Bumiller/Winkler, FGG , 6. Aufl., § 28 , Anm. 2 jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Die Vorschrift verpflichtet außerdem das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2515, 2523 m.w.N.).
  • LG Köln, 06.01.1995 - 87 T 38/94

    Bestellung eines Ausländers zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Grundsätzlich können Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen ( vgl. LG Köln, NJW-RR 1995, 553, 554; LG Hildesheim, GmbHR 1995, 655, 656; Baumbach/Hueck, GmbHG , 16. Aufl, § 6 Rn. 91 Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 14. Aufl., § 6 Rn. 14, Scholz, GmbHG , 8. Aufl., § 6 Rn. 16; Roth/Altmeppen, GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 9 Rittner/Schmidt-Leithoff in Rowedder u.a., GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Ulmer in Hachenburg, GmbHG , 7. Aufl., § 6 Rn. 7).
  • BGH, 27.05.1960 - V ZB 6/60
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Voraussetzung für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof wäre indes, daß die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht, mithin gerade diese Beurteilung der Rechtsfrage Grundlage für diese Entscheidung gewesen ist (vgl. BGHZ 21, 234, 236; BGH NJW 1960, 1621; KG NJW 1958, 1827, 1828; OLG Frankfurt, NJW 1963, 814, 817; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, FGG , 13. Aufl., § 28 , Rn. 18; Bumiller/Winkler, FGG , 6. Aufl., § 28 , Anm. 2 jew. m.w.N.).
  • LG Hildesheim, 07.06.1995 - 11 T 6/95
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Grundsätzlich können Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen ( vgl. LG Köln, NJW-RR 1995, 553, 554; LG Hildesheim, GmbHR 1995, 655, 656; Baumbach/Hueck, GmbHG , 16. Aufl, § 6 Rn. 91 Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 14. Aufl., § 6 Rn. 14, Scholz, GmbHG , 8. Aufl., § 6 Rn. 16; Roth/Altmeppen, GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 9 Rittner/Schmidt-Leithoff in Rowedder u.a., GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Ulmer in Hachenburg, GmbHG , 7. Aufl., § 6 Rn. 7).
  • OLG Celle, 01.10.1976 - 9 Wx 5/76

    Keine Eintragung einer GmbH, deren maßgebliche Gesellschafter keiner

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Die weiterhin zu der Frage der Bestellung von Ausländern zu GmbH-Geschäftsführern veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung befaßt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein im Inland lebender Ausländer bestellt werden kann, wenn seine Aufenthaltsgenehmigung eine selbständige Erwerbstätigkeit ausschließt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Celle, DB 1977, 993; KG MittRhNotK 1997, 32, 34).
  • LG Köln, 07.10.1983 - 87 T 16/83
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Das Registergericht muß prüfen, ob dem ausländischen Geschäftsführer die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Inland möglich ist (vgl. LG Köln GmbHR 1983, 48; GmbHR 1984, 157).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Für das weitere Verfahren wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senates (Rpfleger 1999, 130; OLGR 1999, 108 = NJW-RR 1999, 1637) und anderer Obergerichte (vgl. z.B.: OLG Hamm, FGPrax 1999, 233; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 354; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 354 f.) zwar grundsätzlich auch Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden können, wenn sie im Ausland wohnen; bei der Bestellung eines Ausländers aus einem Nicht-EG-Staat muß allerdings sichergestellt sein, daß er seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer nachkommen kann.
  • OLG Celle, 02.05.2007 - 9 W 26/07

    Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen eines Geschäftsführers; Tatsächliche

    Vielmehr ergibt sich aus anderen Vorschriften dieses Gesetzes, dass der Geschäftsführer über die in § 6 genannten Voraussetzungen - insbesondere die Fähigkeit, rechtlich handeln zu können - hinaus in der Lage sein muss, seine Funktion auch tatsächlich ständig im Interesse der Gesellschaft auszuüben und die mit ihr verbundenen Pflichten zu erfüllen (vgl. BGH NJW 1981, 2125, 2126; OLG Köln NZG 1999, 269; OLG Hamm DNotZ 2000, 235, 237; OLG Zweibrücken NZG 2001, 857, a. A. OLG Dresden GmbHR 2005, 537; LG Rostock NJW-RR 2004, 398; jetzt auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a. a. O., § 6 Rdnr. 14 a).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2010 - 20 W 370/10

    Eintragung eines ausländischen Geschäftsführers

    Die Argumente der Gegenauffassung (unter anderen OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2007, Az. 9 W 26/07, mwN; OLG Köln, Beschluss vom 26.10.1998, Az. 2 Wx 29/98, zitiert jeweils nach juris; Schneider in Scholz, GmbHG, 10.Aufl. § 6, Rn. 19) vermögen nicht zu überzeugen.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00

    Ausländer als GmbH-Geschäftsführer

    So hat insbesondere das OLG Köln in seinem Beschluss vom 26. Oktober 1998 (NJW-RR 1999, 1637, 1638) ausgeführt, das Registergericht sei befugt, von dem Geschäftsführer den Nachweis zu verlangen, dass er eine Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt im Inland habe oder zumindest jederzeit erhalten könne, wenn Anhaltspunkte für die Annahme bestünden, er könne seine gesetzlichen Aufgaben wegen fehlender Einreisemöglichkeiten nicht erfüllen.
  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 2 U 1433/02

    Keine erhöhten persönlichen Anforderungen an die Bestellung eines

    bb) Der Senat vermag auch in der Systematik des GmbH-Gesetzes keine hinreichende normative Verankerung dafür zu erkennen, dass zum Geschäftsführer nicht bestellt werden könne, wer in Folge seiner Staatsangehörigkeit seinen gesetzlichen Pflichten nicht ohne Weiteres werde nachkommen können (so aber: OLG Zweibrücken GmbHR 2001, 435 [436]; OLG Köln GmbHR 1999, 182 [183]; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637 [1638]; OLG Hamm ZIP 1999, 1919 [1920]; vgl. zu § 76 Abs. 3 AktG: Hüffer, AktG, 5. Aufl. § 77 Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2005 - 8 W 164/04

    GmbH: Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer

    Von Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird aber darüber hinaus als zwingend angesehen, dass ein Geschäftsführer, der die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, das nicht der EU angehört und der außerhalb der EU wohnt, jederzeit in der Lage sein müsse, in die Bundesrepublik einzureisen, weil sonst eine ordnungsgemäße Erfüllung der Geschäftsführerpflichten nicht gesichert sei (OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1689; OLG Hamm GmbHR 1999, 1089; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637; LG Düsseldorf Rpfleger 2002, 366;Michalski/Heyder, GmbH, § 6 Rn 30; Scholz/ Schneider, GmbHG, 9. Aufl., § 6 RN 18a).
  • LG Gießen, 05.07.2000 - 6 T 5/00

    Eintragung neuer Geschäftsführer einer GmbH; Bestellung eines Ausländers, der

    Die Kammer schließt sich zunächst der vom Amtsgericht in Anlehnung an die neuere Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass Ausländer, die nicht Bürger einer der EG-Staaten sind, zu Geschäftsführern einer GmbH nur bestellt werden können, wenn sie die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und es ihnen erlaubt ist, jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen (vgl. OLG Hamm NGZ 1999, 1004 [1005]; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637 f.; LG Köln GmbHR 1983, 48 [LG Köln 16.03.1981 - 87 T 14/81] und Scholz/Schneider, GmbHG, 8 Aufl., § 6 RN.
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