Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 14.10.1998

Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98   

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https://dejure.org/1999,2450
BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98 (https://dejure.org/1999,2450)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1999 - IV ZR 22/98 (https://dejure.org/1999,2450)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98 (https://dejure.org/1999,2450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AKB § 13 (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts gegen Kaskoversicherung wegen Entwendung von geleasten PKW; Fehlerhafte Anwendung von § 13 Abs. 7 S. 1 AKB wegen Missachtung der Monatsfrist; Auslegeung der vorrangigen Vereinbarung über Rücknahme und Verwertung des ...

  • Judicialis

    AKB § 13 (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13 Abs. 7
    Wirkung der freiwilligen Fahrzeugrücknahme nach Ablauf der Monatsfrist des § 13 Abs. 7 AKB ist durch Auslegung zu bestimmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13 (7)
    Verzicht auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts durch freiwillige Rücknahme des Fahrzeugs in der Fahrzeugversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1699
  • MDR 1999, 1135
  • NZV 1999, 373
  • VersR 1999, 1104
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98
    Dabei ist auch der Grundsatz zu beachten, daß ein Verzicht auf Ansprüche nicht zu vermuten ist und an die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines Erlaßvertrages vielmehr strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urteil vom 15. Juli 1997 - VI ZR 142/95 - VersR 1998, 122 unter 2).
  • BGH, 17.11.1981 - IVa ZR 230/80

    Pflicht zur Rücknahme eines Fahrzeuges nach einer Entwendung - Begriff des

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98
    Mit der Entwendung des Fahrzeugs war nicht nur der Versicherungsfall eingetreten, sondern auch der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 AKB entstanden, lediglich die Fälligkeit dieses Anspruchs war nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AKB bis zum Ablauf der Monatsfrist des § 13 Abs. 7 AKB hinausgeschoben (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1981 - IVa ZR 230/80 - VersR 1982, 135 unter 2 a).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21

    Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und

    Das folgt aus der Auslegung dieser Erklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nach den §§ 157, 133 BGB, die auch in Rechnung stellen muss, dass ein Verzicht auf Ansprüche grundsätzlich nicht zu vermuten ist und an die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines Erlassvertrages strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, VersR 1999, 1104; Senat, Urteil vom 24. Juli 2019 - 5 U 95/18, ZEV 2020, 423; Urteil vom 30. September 2020 - 5 U 91/19, VersR 2021, 23).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19

    1. Sehen die Bedingungen eines Kaskoversicherers die Verpflichtung des

    Das folgt aus der Auslegung der wechselseitigen Erklärungen und des Verhaltens der Beteiligten unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nach den §§ 157, 133 BGB, die auch in Rechnung stellen muss, dass ein Verzicht auf Ansprüche grundsätzlich nicht zu vermuten ist und an die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines Erlassvertrages vielmehr strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, VersR 1999, 1104; Senat, Urteil vom 24. Juli 2019 - 5 U 95/18, ZEV 2020, 423).
  • BGH, 26.09.2001 - VIII ZR 303/00

    Auslegung eines Sukzessivlieferungsvertrages über die Lieferung von Kartonagen

    An die Feststellung eines Verzichtswillens und die Annahme eines Erlaßvertrages sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, NJW-RR 1999, 1699 unter I 2 a m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.10.1998 - 6 U 120/97   

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https://dejure.org/1998,17327
OLG Karlsruhe, 14.10.1998 - 6 U 120/97 (https://dejure.org/1998,17327)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.10.1998 - 6 U 120/97 (https://dejure.org/1998,17327)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 6 U 120/97 (https://dejure.org/1998,17327)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Recht am eigenen Bild, Wachkomapatient, Verletztung des Persönlichkeitsrechts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1699
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Ob die Betreuerin von Anfang an im Rahmen des § 1902 BGB den Verfahrensbevollmächtigten beauftragen und das Verfahren einleiten konnte, ist dabei irrelevant, weil jedenfalls die Anpassung des Aufgabenkreises, die nach dem Hinweis des Senats auf OLG Karlsruhe v. 14.10.1998 - 6 U 120/97, NJW-RR 1999, 1699 erfolgt ist, trägt.
  • BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person

    In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB) , erlangt also die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (OLG Karlsruhe Urteil vom 14.10.1998 - 6 U 120/97 - NJW-RR 1999, 1699) .
  • LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Neben der Veröffentlichung der Aufnahmen ohne Einwilligung des Klägers greift vorliegend bereits die bloße Anfertigung der Aufnahmen in Verbreitungsabsicht rechtswidrig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers ein (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1699).

    Schon die bloße Anfertigung der Aufnahmen in Verbreitungsabsicht greift hier rechtswidrig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers ein (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1699).

  • VG Hannover, 06.02.2007 - 7 A 5470/06

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

    Es erscheint daher fraglich, ob der 91-Jährige überhaupt in dieser Situation gezeigt werden durfte (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 04.10.1998 -6 U 120/97 -, NJW-RR 1999, 1699).
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