Weitere Entscheidung unten: AG Daun, 31.03.1999

Rechtsprechung
   OLG München, 25.02.1998 - 21 U 4320/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9358
OLG München, 25.02.1998 - 21 U 4320/97 (https://dejure.org/1998,9358)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.1998 - 21 U 4320/97 (https://dejure.org/1998,9358)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 21 U 4320/97 (https://dejure.org/1998,9358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines niedergelassenen Arztes von der Liquidation der Erstattung durch eine Krankenversicherung; Ausschluss von der Liquidation wegen wiederholter fehlerhafter Erstellung von Abrechnungen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Eingriffs ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; MBKK 76 § 5 Abs. 1 c; BGB § 823
    Erstattungsausschluß nach § 5 Abs. 1 c MBKK 76 ist wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Erstattungen einer Versicherung: Wirtschaftliche Schädigung einer ärztlichen Praxis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1706
  • VersR 1999, 960
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08

    Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen

    Das Landgericht hat dies zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, verneint (vgl. OLG Hamm, VersR 1988, 687; OLG Köln, VersR 1996, 234; OLG München, VersR 1999, 960; VersR 1977, 43; OLG Düsseldorf, VersR 2004; 984; ebenso Bach/Moser, Private Krankenversicherung, § 5 MB/KK Rn. 96).

    Denn geschützt ist nur der spezifische betriebliche Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit (OLG München, VersR 1999, 960).

    Sie hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG München, VersR 1999, 960; NVersZ 2000, 23; Bach/Moser, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 29 m.w.N.; Prölss/Martin, VVG, § 5 MB/KK Rn. 7).

  • OLG Hamm, 11.12.2009 - 9 U 105/09

    Leistungsausschlüsse in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich von durch

    Das Landgericht hat dies zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, verneint (vgl. OLG Hamm, VersR 1988, 687; OLG Köln, VersR 1996, 234; OLG München, VersR 1999, 960; VersR 1977, 43; OLG Düsseldorf, VersR 2004; 984; ebenso Bach/Moser, Private Krankenversicherung, § 5 MB/KK Rn. 96).

    Denn geschützt ist nur der spezifische betriebliche Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit (OLG München, VersR 1999, 960).

    Sie hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG München, VersR 1999, 960; NVersZ 2000, 23; Bach/Moser, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 29 m.w.N.; Prölss/Martin, VVG, § 5 MB/KK Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02

    Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung

    Damit scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus (vgl. OLG München VersR 1993, 428; VersR 1999, 960; aus prozessrechtlichen Gründen offen gelassen von BGH NJW 1998, 1223 unter II.3.; BGH NJW 1999, 279 unter II.1.).

    Der Schutz richtet sich nur gegen unmittelbare Eingriffe (vgl. zu diesem Erfordernis Palandt/Thomas, a.a.O., Rdnr. 21); daran fehlt es hier (vgl. OLG München NJW 1977, 1106 = VersR 77, 43; OLG Hamm VersR 1988, 687; LG Bonn r+s 1990, 135; OLG Köln r+s 1990, 137; OLG Köln VersR 1996, 234; OLG München VersR 1999, 960; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, § 5 MB/KK Rdnr. 34 sämtlich zu § 5 Abs. 1 lit. c) MB/KK).

    Auch bei der Klauselkontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 305c Abs. 1, 307 BGB n.F. (= § 3, § 9 AGBG a.F.) ist sowohl nach dem Wortlaut der Vorschriften als auch deren Sinn und Zweck allein zu berücksichtigen, ob die berechtigten Erwartungen des Vertragspartners enttäuscht werden; die Interessen Dritter sind dabei - von dem Ausnahmefall, in dem eine Vertragspartei ersichtlich die Interessen Dritter zu wahren hat, abgesehen - unerheblich (vgl. OLG München VersR 1999, 960).

  • LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07

    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes

    Geschützt wird nur der spezifische betriebliche Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit (OLG München NJW-RR 1999, 1706; Palandt, BGB, 66. Aufl., § 823, Rdn. 128; Beck'scher Online-Kommentar, Stand 01.06.2007, § 823, Rdn. 108).

    Eine sittenwidrige Schädigung käme nur dann in Betracht, wenn das Handeln der Verfügungsbeklagten grundlos, willkürlich, leichtfertig oder grob fahrlässig unter Missbrauch ihrer Machtposition als eines großen Versicherungskonzernes erfolgt wäre (OLG München NversZ 2000, 79; LG Bonn und OLG Köln, beide RuS 1990, 135).

  • LG Regensburg, 02.08.2007 - 1 HKO 445/07
    Die Rechtssprechung hat unabhängig von dem Recht des Versicherungsnehmers in einer Vielzahl von Entscheidungen das grundsätzliche Recht des Arztes, gegen den Ausschluss sich zu wehren, bejaht (vergleiche bereits OLG München vom 15.12.1975, NJW 1977, 1106 sowie OLG München vom 25.2.98, NJW-RR 99, 1706 und OLG Koblenz vom 26.5.2000, Az. 10 U 847/99).
  • LG Köln, 10.08.2017 - 27 O 131/15

    Leistungsausschluss der Erstattung von Rechnungen eines Arztes wegen

    Denn geschützt ist nur der spezifische betriebliche Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit (vgl. Urteil des OLG München vom 25.02.1998 - 21 U 4320/97; Urteil des OLG Hamm vom 05.12.2008, 9 U 89/08).
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Rechtsprechung
   AG Daun, 31.03.1999 - 3 C 670/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16632
AG Daun, 31.03.1999 - 3 C 670/98 (https://dejure.org/1999,16632)
AG Daun, Entscheidung vom 31.03.1999 - 3 C 670/98 (https://dejure.org/1999,16632)
AG Daun, Entscheidung vom 31. März 1999 - 3 C 670/98 (https://dejure.org/1999,16632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen der Erstellung eines falschen Attests für eine Briefmarke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1706
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