Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3170
BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98 (https://dejure.org/1999,3170)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1999 - III ZB 39/98 (https://dejure.org/1999,3170)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/98 (https://dejure.org/1999,3170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 511, 99 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung enthaltendes Endurteil; Form der Kostenentscheidung nach Teilanerkenntnis und Klagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.01.1963 - V ZB 19/62
    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Kostenentscheidung in dem Anerkenntnisurteil selbst oder - wie hier - erst in dem in diesem vorbehaltenen Schlußurteil getroffen worden ist (BGH, Beschluß vom 4. Januar 1963 - V ZB 19/62 - NJW 1963, 583, 584).

    Im übrigen wäre auch dann, wenn das Landgericht seine Entscheidung nicht nur auf § 93 ZPO, sondern auch auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gestützt hätte, nicht zu beanstanden gewesen, wenn es über die Kosten einheitlich durch Urteil befunden hätte (Brandenburgisches OLG, OLG-NL 1998, 18, 19; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 269 Rn. 19 a; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Januar 1963 aaO; BGHZ 40, 265, 269 ff; a.A. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 827 f).

    Da nach § 99 Abs. 2 ZPO gegen die urteilsmäßig ergangene Kostenentscheidung aufgrund eines Anerkenntnisses und nach § 269 Abs. 3 Satz 5 ZPO gegen die in Beschlußform ergangene Kostenentscheidung nach Klagerücknahme jeweils das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist, versteht es sich von selbst, daß bei einem Zusammentreffen der beiden prozessualen Sachverhalte hinsichtlich der Anfechtbarkeit der (gemischten) Kostenentscheidung, und zwar unabhängig von der Verlautbarungsform, nichts anderes gelten kann (Brandenburgisches OLG aaO; zum - vergleichbaren - Fall des Zusammentreffens von Anerkenntnis und übereinstimmender Erledigung der Hauptsache BGH, Beschluß vom 4. Januar 1963 aaO; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rn. 34, § 99 Rn. 13; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., § 99 Rn. 16).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1994 - 22 U 188/93
    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98
    Im übrigen wäre auch dann, wenn das Landgericht seine Entscheidung nicht nur auf § 93 ZPO, sondern auch auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gestützt hätte, nicht zu beanstanden gewesen, wenn es über die Kosten einheitlich durch Urteil befunden hätte (Brandenburgisches OLG, OLG-NL 1998, 18, 19; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 269 Rn. 19 a; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Januar 1963 aaO; BGHZ 40, 265, 269 ff; a.A. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 827 f).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98
    Im übrigen wäre auch dann, wenn das Landgericht seine Entscheidung nicht nur auf § 93 ZPO, sondern auch auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gestützt hätte, nicht zu beanstanden gewesen, wenn es über die Kosten einheitlich durch Urteil befunden hätte (Brandenburgisches OLG, OLG-NL 1998, 18, 19; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 269 Rn. 19 a; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Januar 1963 aaO; BGHZ 40, 265, 269 ff; a.A. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 827 f).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98
    Nach diesem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz dürfen die Parteien keinen Rechtsnachteil dadurch erleiden, daß das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form verlautbart; ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. nur BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    Die Vorschrift des § 93 ZPO, deren Anwendung mit der sofortigen Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO zur Überprüfung durch das Beschwerdegericht gestellt werden kann, setzt aber auch nicht voraus, dass ein Anerkenntnisurteil im Sinne von § 307 ZPO ergeht (BGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/98, NJW-RR 1999, 1741; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 93 Rn. 1; MüKo-ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 93 Rn. 11 aE).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Anlass, ein Rechtsmittel gegen dieses Kostenschlussurteil zuzulassen, besteht nicht (zur Anfechtbarkeit eines Kostenschlussurteils mit "Kostenmischentscheidung" vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1741, bei Juris Rn. 7; OLG Koblenz, OLGR 2004, 201 - bei Juris Rn. 23).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Dieser Gefahr ist vielmehr auf andere Weise, z.B. durch Aussetzung eines Verfahrens oder durch Umdeutung der Beschwerde in eine Anschlussberufung zu begegnen (BGHZ 40, 265, 269 ff.; BGHZ 113, 362, 363 ff.; BGH Beschluss vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/98 - NJW-RR 1999, 1741; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 99 Rdn. 13 ff.).
  • BGH, 14.05.2020 - X ZR 119/18

    Aktivitätsüberwachung - Wirksamer Zugang eines elektronischen Dokuments mit

    Hinsichtlich der Gerichtskosten war hingegen gemäß § 308 Abs. 2 ZPO eine Entscheidung über die Kosten auch ohne Antrag der Beklagten insgesamt im Urteil zu treffen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/89, NJW-RR 1999, 1741).
  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17

    Patentfähigkeit einer Menüanordnung auf einem Bildschirm - Rotierendes Menü

    Hinsichtlich der Gerichtskosten war hingegen gemäß § 308 Abs. 2 ZPO auch ohne Antrag der Beklagten eine einheitliche Entscheidung im Urteil zu treffen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/98, NJW-RR 1999, 1741).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2022 - 13 S 2928/21

    Anerkennung einer Fahrschul-Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Lkw- und

    Dabei berücksichtigt der Senat entsprechend dem Rechtsgedanken des § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO (vgl. im Hinblick auf § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: BGH, Beschluss vom 28.01.1999 - III ZB 39/98 - juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 24.05.2005 - 6 W 1408/05 - juris Rn. 13) den bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zurückgenommenen Teil der Klage, der den kostenmäßig bloß geringfügig ins Gewicht fallenden bloßen Hinweis auf die Gebührenpflichtigkeit der Überwachung betraf (Ziffer 6 Satz 2 des Bescheids des Landratsamts Konstanz vom 17.10.2017), nicht weiter.
  • KG, 01.08.2006 - 19 WF 90/06

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung im Ehescheidungsverbundurteil

    Eine isolierte Anfechtungsmöglichkeit wird auch für den Fall der gemischten Kostenentscheidung bei einer Teilklagerücknahme bejaht, und zwar hinsichtlich des auf der Klagerücknahme beruhenden Kostenteils (vgl. BGH NJW-RR 1999, S. 1741 f; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, S. 723 f; NJW-RR 1994, S. 827 f; OLG Frankfurt FamRZ 1985, S. 823; OLG Frankfurt vom 21.4.2005 - 6 W 218/04 - Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, 22. Aufl., § 99 Rdn. 15, 17).
  • OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05

    Kostenentscheidung und Streitwertbemessung in Wettbewerbssache - Klageanlass;

    Zwar hat das Landgericht seine Kostenentscheidung entgegen §§ 307, 313b ZPO (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1741) nicht in dem Anerkenntnisurteil vom 18. Januar 2005, sondern in einem gesetzlich nicht vorgesehenen separaten - und daher an sich nicht unter § 576 Abs. 1 Nr. 1 ZPO fallenden - Kostenbeschluss getroffen.

    Insofern diese anfängliche Zuvielforderung jedoch nur 4% des klägerischen Gesamtbegehrens ausmachte und überdies mit rund EUR 100.- lediglich geringfügige Mehrkosten veranlasst hat, lagen die Voraussetzungen des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO - der auch im Zusammenspiel mit § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO Anwendung findet (siehe die vergleichbare Konstellation in BGH NJW-RR 1999, 1741) - zweifelsfrei vor.

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 155/11

    Wirksamkeit des Sozietätsvertrages mit einem Nicht-Rechtsanwalt

    Die Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO musste nicht in einem separaten Beschluss getroffen werden, sie konnte in dem Urteil ergehen (BGH, Beschluss v. 28.01.1999 -III ZB 39/98 - NJW-RR 1999, 1741 f.).
  • BGH, 08.09.2020 - X ZR 63/18

    Nichtigkeit eines Patents betreffend die Leistungssteuerung in einem

    Hinsichtlich der Gerichtskosten war hingegen gemäß § 308 Abs. 2 ZPO auch ohne Antrag der Beklagten insgesamt im Urteil zu treffen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/89, NJW-RR 1999, 1741).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2005 - 24 W 45/05

    Voraussetzung für Kostenfestsetzung gegen einen durch Teilurteil ausgeschiedenen

  • BPatG, 27.07.2023 - 7 Ni 21/20
  • OLG Jena, 14.12.2009 - 2 W 509/09

    Berücksichtigung eines Fristverlängerungsersuchens vor Abgabe einer

  • LG Köln, 05.03.2008 - 28 O 10/08

    Zur Zulässigkeit von ungenauen Zitaten in der Presse

  • BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
  • BPatG, 06.04.2021 - 7 Ni 28/19
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 4 U 373/18

    Voraussetzungen der Umdeutung der Berufung gegen die Kostenentscheidung eines

  • OLG Köln, 27.07.2005 - 13 W 45/05
  • OLG Nürnberg, 18.10.2022 - 8 U 2010/22

    Anfechtung eines Kostenschlussurteils

  • BPatG, 16.01.2023 - 7 Ni 18/20
  • OLG Zweibrücken, 04.01.2001 - 6 WF 174/00

    Kindesunterhalt; Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Teilanerkenntnis

  • LG Hagen, 04.12.2012 - 9 O 490/06

    Entscheidung über die Gerichtskosten nach Erledigung des Rechtsstreits durch

  • KG, 13.12.2002 - 15 U 291/01

    Anfechtung der den erledigten Teil des Rechtsstreits betreffenden

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2023 - 2 U 123/22

    Fahrzeugbergungsbehälter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht