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   OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97   

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OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97 (https://dejure.org/1998,10362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.1998 - 18 U 155/97 (https://dejure.org/1998,10362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - 18 U 155/97 (https://dejure.org/1998,10362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlendes Prozessrechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem; Fehlen der erforderlichen Zustellung der Klageschrift gegenüber dem wirklichen Beklagten; Neugründung eines Vertragspartners; (Schein-)Beklagter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, Wohngebäudeversicherung, Darlegungs- und Beweislast, Aufklärungspflicht über Risiken einer Unterversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 217
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die in Betracht kommende Pflichtverletzung in einem Unterlassen, insbesondere in der Verletzung einer Beratungs- oder Aufklärungspflicht besteht (vgl. Palandt/Heinrichs, 57. Aufl., § 282 Rdn. 11; vgl. auch BGH NJW 1996, 2571, 2572; NJW 1993, 1139, 1140; VersR 1989, 472, 473 [BGH 07.12.1988 - IVa ZR 193/87] ).

    Auch im Hinblick auf § 363 BGB ist keine Differenzierung danach zu treffen, ob der Verpflichtete die gebotene Aufklärung sachlich verfehlt vorgenommen oder gänzlich unterlassen hat; insoweit ist der BGH von seiner entgegenstehenden früheren Entscheidung NJW 1986, 2570 [BGH 22.01.1986 - IVa ZR 105/84] ausdrücklich abgerückt (vgl. BGH NJW 1996, 2571, 2572 [BGH 04.06.1996 - IX ZR 246/95] ).

    Allerdings wird das Landgericht insbesondere zu prüfen haben - woran es in seinen Entscheidungsgründen selbst bereits gewisse Zweifel geäußert hat -, ob die Beklagte ihrer umfassenden Darlegungslast für die Erfüllung der Aufklärungs- und Beratungspflichten - gerade auch im Falle einer Anweisung des Klägers, die Versicherungssumme herabzusetzen - überhaupt nachgekommen ist (vgl. dazu BGH NJW 1996, 2571 [BGH 04.06.1996 - IX ZR 246/95] ; zum Umfang der Hinweis- und Beratungspflichten des Versicherungsmaklers Benkel, VersR 1992, 1302, 1307, sowie des Versicherers BGH VersR 1989, 472 f. [BGH 07.12.1988 - IVa ZR 193/87] ).

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 193/87

    Hinweis- und Beratungspflichten des Versicherers bei Festsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die in Betracht kommende Pflichtverletzung in einem Unterlassen, insbesondere in der Verletzung einer Beratungs- oder Aufklärungspflicht besteht (vgl. Palandt/Heinrichs, 57. Aufl., § 282 Rdn. 11; vgl. auch BGH NJW 1996, 2571, 2572; NJW 1993, 1139, 1140; VersR 1989, 472, 473 [BGH 07.12.1988 - IVa ZR 193/87] ).

    Allerdings wird das Landgericht insbesondere zu prüfen haben - woran es in seinen Entscheidungsgründen selbst bereits gewisse Zweifel geäußert hat -, ob die Beklagte ihrer umfassenden Darlegungslast für die Erfüllung der Aufklärungs- und Beratungspflichten - gerade auch im Falle einer Anweisung des Klägers, die Versicherungssumme herabzusetzen - überhaupt nachgekommen ist (vgl. dazu BGH NJW 1996, 2571 [BGH 04.06.1996 - IX ZR 246/95] ; zum Umfang der Hinweis- und Beratungspflichten des Versicherungsmaklers Benkel, VersR 1992, 1302, 1307, sowie des Versicherers BGH VersR 1989, 472 f. [BGH 07.12.1988 - IVa ZR 193/87] ).

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97
    Die bei Palandt/Sprau, § 652 Rdn. 14 vertretene Auffassung, daß der Versicherungsmakler für die vertragsgerechte Erfüllung seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht beweisbelastet sei, läßt sich auf die dort zitierte Entscheidung BGHZ 94, 356 (= NJW 1985, 2595 [BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83] ) nicht stützen.

    Die dort angenommene Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsmaklers betrifft lediglich die haftungsausfüllende Kausalität; insoweit muß der Schädiger (Versicherungsmakler) darlegen und beweisen, daß der Schaden trotz der Pflichtverletzung eingetreten wäre, weil der Geschädigte sich über die aus der Aufklärung und Beratung folgenden Bedenken hinweggesetzt hätte (vgl. BGHZ 94, 356, 363).

  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97
    Denn die dort zitierte Entscheidung BGH RuS 1987, 239 zeigt, daß diese Erwägung nicht die Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht, sondern die Frage betrifft, wer an einem vom Versicherungsmakler weitergeleiteten Versicherungsantrag Änderungen vorgenommen hat.
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 105/84

    Beweislast bei behauptetem Beratungsverschulden eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97
    Auch im Hinblick auf § 363 BGB ist keine Differenzierung danach zu treffen, ob der Verpflichtete die gebotene Aufklärung sachlich verfehlt vorgenommen oder gänzlich unterlassen hat; insoweit ist der BGH von seiner entgegenstehenden früheren Entscheidung NJW 1986, 2570 [BGH 22.01.1986 - IVa ZR 105/84] ausdrücklich abgerückt (vgl. BGH NJW 1996, 2571, 2572 [BGH 04.06.1996 - IX ZR 246/95] ).
  • OLG München, 10.03.1971 - 12 U 3190/70

    Verklagen einer Partei unter ihrer Firma ; Kläger ; Beklagter; Partei ; Inhaber

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97
    Denn bezüglich der verurteilten Beklagten (wie sie im Rubrum des angefochtenen und des vorliegenden Urteils aufgeführt ist) lag - wie sich allerdings erst in der Berufungsinstanz herausgestellt hat - keine Klageerhebung vor, so daß insoweit bereits ein Prozeßrechtsverhältnis zu verneinen ist; nur ein solches kann aber die Grundlage für eine Verurteilung sein (vgl. auch OLG München NJW 1971, 1615).
  • LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04

    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht durch den

    Das gilt auch bei der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten (BGH, Urteil vom 25.03.1999 - NJW 1999, 2437; BGH, Urteil vom 05.02.1987 - NJW 1987, 1322; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.1998 - NJW-RR 1999, 217; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 280 Rz. 35).

    Dabei muss er konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und welche Ratschläge er erteilt und welche konkreten Informationen er dem Gläubiger gegeben hat (BGH, Urteil vom 04.06.1996 - NJW 1996, 2571; BGH, Urteil vom 11.05.1995 - NJW 1995, 2842; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.1998 - NJW-RR 1999, 217).

  • OLG Brandenburg, 11.09.2019 - 4 U 42/19

    Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen wegen Nichtigkeit der Elternbeitragssatzung

    Als solches ist bei vertraglichen Ansprüchen wie hier ohne weiteres der Vertragspartner anzusehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Februar 1998 - 18 U 155/97 -, Rdnr. 24; BGH, Urteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 -, BGHZ 214, 294 ff, Rdnr. 22 f).
  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Ein gegen den Scheinbeklagten ergangenes Sachurteil muss durch das Berufungsgericht aus prozessrechtlichen Gründen in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO aufgehoben und die Sache an das vorinstanzliche Gericht zurückverwiesen werden, um dort die bislang unterbliebene Sachentscheidung gegenüber dem in Wahrheit gemeinten Beklagten herbeizuführen (vgl. OLG München NJW 1971, 1615 f.; OLG Hamm NJW-RR 1999, 217, 218; OLG Bremen Urteil vom 19. Februar 2010 - 2 U 84/09 - juris Rn. 18 f.).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03

    Kostenentscheidung bei Parteiwechsel

    Selbst bei mehrdeutiger äußerer Parteibezeichnung ist schließlich die Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (BGH, NJW 1987, 1947; BGH, NJW-RR 1995, 764; OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1214; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 217).
  • OLG Köln, 01.06.2001 - 19 U 158/00

    Nachweis des Mitverschuldens wegen Nichtanschnallens auf dem Rücksitz

    Ergänzend ist darüber hinaus berücksichtigungsfähig das in der Klageschrift enthaltene rechtliche und tatsächliche Vorbringen zur Begründung des Klageantrags (OLG Dresden, OLGR 1996, 70; OLG Hamm NJW-RR 1999, 217; Münchener Kommentar/Lindacher, aaO, Rn. 13 mwN).
  • BSG, 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R

    Urteilsaufhebung bei irrtümlich angenommenen Beteiligtenwechsel,

    Die Fortsetzung des Verfahrens einem Scheinbeteiligten gegenüber (vgl zu dem Begriff der "Scheinpartei" BGH NJW-RR 1995, 764; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 217; Schmidt JUS 1999, 822) kann aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht unbeachtet bleiben.
  • OLG Hamm, 19.06.2000 - 18 U 7/00

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben in einer Schadenanzeige in der Kfz-Versicherung

    Dies hat aber mit der Frage, wer den Beweis für die objektive Pflichtverletzung zu führen hat, nichts zu tun (vgl. hierzu Senat, NJW-RR 1999, 217, 218 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 W 64/08

    Zustellung eines ausländischen Versäumnisurteils

    Damit ist aber mangels Klageerhebung durch Zustellung des das Verfahren einleitenden Schriftstücks an den Antragsgegner, ein Prozessrechtsverhältnis der Antragstellerin zu dem Antragsgegner, das nur Grundlage für die Verurteilung des Antragsgegners sein konnte (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1999, 217), nicht begründet worden.
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2001 - 2 W 1/01

    Änderung des Rubrums eines Versäumnisurteils gegen GmbH - Ersetzung durch

    Allerdings ist die ordnungsgemäße Zustellung der Klageschrift an die eigentlich gemeinten Beklagten Voraussetzung der hier verlangten Berichtigung; andernfalls nämlich wäre ein Prozessrechtsverhältnis zu diesen noch nicht begründet (vgl. BGH NJW 1994, 3232, 3233; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 217; MK, ZPO 2. Aufl. vor § 50 Rn. 17, 22; andererseits aber OLG Nürnberg OLGZ 1987, 482; Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl. vor § 50 Rn. 10; Rosenberg u.a., Zivilprozessrecht 15. Aufl. § 41 II.1.).
  • LG Aachen, 08.04.2003 - 10 O 99/02

    Versicherungsmakler haftet bei Vermittlung einer Lebensversicherung an Studentin

    Von einer Pflichtverletzung - die allerdings die Beklagte nachzuweisen hat (vgl. OLG Hamm VersR 01, 583, 584; NJW-RR 99, 217, 218 f.; a. A. Zinnert VersR 00, 399, 401) - ist hier auszugehen.
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