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   OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96   

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https://dejure.org/1998,5480
OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96 (https://dejure.org/1998,5480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.1998 - 11 U 176/96 (https://dejure.org/1998,5480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 1998 - 11 U 176/96 (https://dejure.org/1998,5480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch durch Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag (Auswirkung der Vertragsauhebung auf Maklerprovision)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Provisionsanspruch des Maklers bei Aufhebung des Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerlohnanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Kaufvertrages? (IBR 1999, 87)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 351
  • NZM 1998, 824
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 208/95

    Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerungsverbot hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 1165; NJW 1997, 1581; NJW-RR 1997, 693), der das Berufungsgericht folgt, behandelt das Problem allerdings differenzierter.

    Das ist nicht der Fall, wenn er unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde oder wenn er nachträglich wegen einer im Vertragsschluß liegenden Unvollkommenheit wieder beseitigt wurde, sei es wegen Ausübung eines im Vertrage vorbehaltenen, an keine Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrechts (vgl. dazu BGH NJW 1997, 1581), aufgrund einer wirksamen Anfechtung oder wegen einer Vertragsaufhebung, die bei (genauer: wegen) gegebener Anfechtbarkeit den der Anfechtungsfolge entsprechenden Rechtszustand schafft (BGH NJW-RR 1997, 693 m.w.N.).

  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 46/84

    Darlegungs- und Beweislast bei einverständlicher Aufhebung eines Vertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 1165; NJW 1997, 1581; NJW-RR 1997, 693), der das Berufungsgericht folgt, behandelt das Problem allerdings differenzierter.

    Danach ist zunächst festzustellen, ob eine Aufhebung der Zahlungsverpflichtung des Käufers gegenüber dem Makler im Rahmen der Aufhebung des Kaufvertrages überhaupt gewollt ist (vgl. dazu BGH NJW 1986, 1165).

  • OLG Köln, 13.02.1996 - 24 U 151/95

    Vernichtende Wirkung eines mit Rücksicht auf eine bestehende Anfechtungslage

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 1165; NJW 1997, 1581; NJW-RR 1997, 693), der das Berufungsgericht folgt, behandelt das Problem allerdings differenzierter.

    Das ist nicht der Fall, wenn er unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde oder wenn er nachträglich wegen einer im Vertragsschluß liegenden Unvollkommenheit wieder beseitigt wurde, sei es wegen Ausübung eines im Vertrage vorbehaltenen, an keine Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrechts (vgl. dazu BGH NJW 1997, 1581), aufgrund einer wirksamen Anfechtung oder wegen einer Vertragsaufhebung, die bei (genauer: wegen) gegebener Anfechtbarkeit den der Anfechtungsfolge entsprechenden Rechtszustand schafft (BGH NJW-RR 1997, 693 m.w.N.).

  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96
    Rechtlich ist die in § 10 Abs. 3 des Kaufvertrages enthaltene Klausel als sog. echter Vertrag zugunsten Dritter i.S.v. § 328 BGB einzuordnen, durch den die Beklagte - unabhängig von der wirklichen Erbringung einer Maklertätigkeit - einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Kläger in Höhe von 6 % des Kaufpreises erwarb (vgl. hierzu für entsprechende Regelungen BGH NJW 1977, 528; BGHZ 58, 184 = NJW 1972, 864; OLG Hamburg MDR 1978, 403; OLG Hamm, NJW 1960, 1864).
  • OLG Hamburg, 14.12.1977 - 5 U 109/77
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96
    Rechtlich ist die in § 10 Abs. 3 des Kaufvertrages enthaltene Klausel als sog. echter Vertrag zugunsten Dritter i.S.v. § 328 BGB einzuordnen, durch den die Beklagte - unabhängig von der wirklichen Erbringung einer Maklertätigkeit - einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Kläger in Höhe von 6 % des Kaufpreises erwarb (vgl. hierzu für entsprechende Regelungen BGH NJW 1977, 528; BGHZ 58, 184 = NJW 1972, 864; OLG Hamburg MDR 1978, 403; OLG Hamm, NJW 1960, 1864).
  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar darin denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 693; OLG Celle NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 351; Schwerdtner, aaO, Rn. 473; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rn. 93).
  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13

    Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision

    c)Außer in dem Fall der Anfechtung eines anfechtbaren Kaufvertrages ist die Rechtsprechung auch in solchen Fällen von einem Wegfall des Provisionsanspruchs ausgegangen, in denen die Vertragsparteien das anfechtbare Geschäft mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einvernehmlich wieder aufgehoben haben (OLG Köln, Urt. v. 13.02.1996 - 24 U 151/95, NJW-RR 1997, 693, mit Tatbestand abrufbar unter www.nrwe.de; OLG Hamburg, Urt. v. 02.06.1998 - 11 U 176/96, NJW 1999, 351; OLG Celle, Urt. v.12.02.1998 - 11 U 307/96, NJW-RR 1999, 128; zustimmend obiter dictum BGH, Urt. v. 14.12.2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967).

    Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln angeschlossen und ebenfalls ausgeführt, Voraussetzung der Gleichstellung sei, dass die wegen gegebener Anfechtbarkeit erfolgende Vertragsaufhebung den der Anfechtungsfolge entsprechenden Rechtszustand schaffe (OLG Hamburg, Urt. v. 02.06.1998 - 11 U 176/96, NJW 1999, 351).

  • LG Hamburg, 15.02.2008 - 302 O 141/06

    Grundstücksmakler: Maklerlohnanspruch bei Nichtdurchführung des vermittelten

    (vgl. z. B. Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02.06.1998, 11 U 176/96) Diese Vereinbarung bildet damit den Rechtsgrund für die vom Kläger an die Beklagte gezahlte Maklercourtage, die jener mit dieser Klage zurück verlangt.

    (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2005, III ZR 45/05; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02.06.1998, 11 U 176/96).

  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 19 U 200/03

    Vertrag zugunsten Dritter: Vereinbarung einer Maklerprovision im

    Denn dies hätte zu einer Verschlechterung der Rechtsstellung der Klägerin und nicht zu einer Verbesserung geführt, weil ein Anspruch aus § 652 BGB lediglich vom wirksamen Zustandekommen des Hauptvertrags abhängt und durch dessen spätere Aufhebung nicht mehr berührt wird (im Ergebnis ebenso OLG Hamburg NJW-RR 1999, 351f).
  • OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 U 223/02

    Zum Courtageanspruch einer Maklerin bei vereinbarter Vertragsaufhebung durch die

    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln, NJW-RR 1997, 693; OLG Celle, NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 351; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rdnr. 93).
  • LG Limburg, 08.03.2000 - 2 O 328/99

    Ausgestaltung des Einziehungsrechts und Verwertungsrechts eines

    In einer der ersten veröffentlichten Entscheidungen hat das Amtsgericht Duisburg (NJW-RR 1999, 351 [OLG Hamburg 02.06.1998 - 11 U 176/96] ) dem Insolvenzverwalter das Einziehungs- und Verwertungsrecht, auch bei offengelegter Sicherungsabtretung, zugebilligt.
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