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   OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 3 U 257/97   

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https://dejure.org/1998,3626
OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 3 U 257/97 (https://dejure.org/1998,3626)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.12.1998 - 3 U 257/97 (https://dejure.org/1998,3626)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 3 U 257/97 (https://dejure.org/1998,3626)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumung einer Wohnung; Verzug mit dem vertraglich geschuldeten Mietzins; Unwirksamkeit einer gutachterlichen Leistungsbestimmung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schiedsgutachten; unbillig; Sachverständigengutachten; Mietanpassungsklausel; Mietneufestsetzungsklausel; Kostenindex

  • rechtsportal.de

    Räumung einer Wohnung; Verzug mit dem vertraglich geschuldeten Mietzins; Unwirksamkeit einer gutachterlichen Leistungsbestimmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sachverständige Mietzinsfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 317, § 319, § 535, § 536, § 554
    Räumung einer Wohnung; Verzug mit dem vertraglich geschuldeten Mietzins; Unwirksamkeit einer gutachterlichen Leistungsbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 379
  • NZM 1999, 118
  • ZMR 1999, 245
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1974 - VIII ZR 38/73

    Mietzinsanpassungsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 3 U 257/97
    Während bei einer Anpassung Ausgangspunkt bzw. Bezugsgroße eine Äquivalenzstörung ist, gibt es eine derartige Bezugsgröße bei einer Neufestsetzung nicht, sondern es ist so zu verfahren, als ob die Vertragsparteien erstmals in Mietzinsverhandlungen treten BGHZ 62, 314 ff. Ob der Sachverständige bei der Ermittlung des marktüblichen Mietzinses sachlich richtig vorgegangen ist und ob der von ihm vorgenommene Abschlag von 1.375,17 DM auf 728, 84 DM gerechtfertigt war oder nicht, kann vorliegend dahinstehen.
  • BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 3 U 257/97
    Eine etwaige offenbare Unbilligkeit oder Unrichtigkeit des Gutachtens hätte zwar dessen Unverbindlichkeit zur Folge; Unverbindlichkeit bedeutet aber nicht Nichtigkeit, mit der Folge, daß die Parteien an die getroffene Leistungsbestimmung nicht gebunden wären, sondern die offenbare Unbilligkeit muß von einem der Vertragspartner geltend gemacht werden, indem binnen angemessener Frist Klage auf gerichtliche Leistungsbestimmung erhoben wird (vgl. Soergel, BGB , 12. Aufl., § 319 , Rdn. 16 und § 315 , Rdn. 46; BAGE 18, 54, 59; Münchner Kommentar zum BGB , 3. Aufl., § 315 , Rdn. 29).
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R

    Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über

    Dagegen wird eingewandt, dass die offenbare Unbilligkeit nicht die Nichtigkeit bedeute (vgl OLG Frankfurt am Main Urteil vom 3.12.1998 - 3 U 257/97 - NJW-RR 1999, 379 = Juris RdNr 25) und dass auch die unbillige Bestimmung des Dritten binde, bis sie durch Gerichtsurteil ersetzt werde (Würdinger in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl 2012, § 319 RdNr 23) .
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 206/13

    Beginn der Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsansprüche;

    Er bleibt sogar bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Bestimmung gebunden (OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379; Palandt/Grüneberg BGB 73. Aufl. § 315 BGB Rn. 16; Würdinger im Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 315 Rn. 44).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 U 31/09

    Netznutzungsvertrag: Rückforderung überhöhten Nutzungsentgelts; Ermittlung des

    Zwar ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 1999, 379), dass die gerichtliche Bestimmung einer durch einen Dritten festzusetzenden Leistung nach § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB binnen angemessener Frist verlangt werden muss.
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 196/13
    Er bleibt sogar bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Bestimmung gebunden (OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379; Palandt/Grüneberg BGB 73. Aufl. § 315 BGB Rn. 16; Würdinger im Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 315 Rn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2009 - 1 U (Kart) 262/08

    Befristung des Klagerechts auf Bestimmung der angemessenen Leistung

    Die getroffene Bestimmung bleibt daher zunächst wirksam und bindet den Verpflichteten so lange, bis im Klagewege die getroffene Bestimmung durch eine anderweitige richterliche Bestimmung ersetzt worden ist (juris-PK - BGB/Völzmann-Stickelbrock, 4. Aufl. 2008, § 315, Rdn. 76; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl. 2009, § 315 Rdn. 16; OLG Frankfurt, Urt. v. 03.12.1998 - 3 U 257/97, NJW-RR 1999, 379; vgl. auch BeckOK - BGB/Gehrlein, Stand: 01.02.2007, Rdn. 10, die Leistungsbestimmung sei unverbindlich, als unwirksam gelte sie erst, wenn das von dem anderen Teil angerufene Gericht dies ausspreche).
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 205/13

    Rückforderung von Sanierungsgeldern in der Kirchlichen Zusatzversorgung

    Er bleibt sogar bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Bestimmung gebunden (OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379; Palandt/Grüneberg BGB 73. Aufl. § 315 BGB Rn. 16; Würdinger im Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 315 Rn. 44).
  • OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07

    Schiedsgutachten nicht vorläufig bindend!

    Soweit ohne besondere Hinwendung auf den Verjährungsaspekt die Auffassung vertreten wird, dass eine unbillige Leistungsbestimmung "vorläufig verbindlich" ist (so für den Fall eines Schiedsgutachtens OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379; MünchKommBGB/Gottwald § 315 Rn. 42; ohne nähere Begründung: Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB, § 315 Rn. 10; Palandt/Heinrichs, BGB , 63. A., § 315 Rn. 16), vermag der Senat daraus für den vorliegenden Fall nicht den Schluss zu ziehen, dass der Kläger einen Rückforderungsanspruch noch durchsetzen könnte.
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 192/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch die Zusatzversorgung der

    Er bleibt sogar bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Bestimmung gebunden (OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379; Palandt/Grüneberg BGB 73. Aufl. § 315 BGB Rn. 16; Würdinger im Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 315 Rn. 44).
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 197/13

    Rückforderung von an die Kommunale Zusatzversorgung gezahlten Sanierungsgeldern

    Er bleibt sogar bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Bestimmung gebunden (OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379; Palandt/Grüneberg BGB 73. Aufl. § 315 BGB Rn. 16; Würdinger im Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 315 Rn. 44).
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 194/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern und Beitragszuschüssen Ost

    Er bleibt sogar bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Bestimmung gebunden (OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379; Palandt/Grüneberg BGB 73. Aufl. § 315 BGB Rn. 16; Würdinger im Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 315 Rn. 44).
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 195/13

    Rückforderung von an die Kommunale Zusatzversorgung gezahlten Sanierungsgeldern

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 198/13

    Rückforderung von an die Kommunale Zusatzversorgung gezahlten Sanierungsgeldern

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern und Beitragszuschüssen Ost

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 193/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch die Zusatzversorgung der

  • OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00

    Anspruch auf Zustimmung zur Zahlung einer verringerten Miete; Anspruch auf

  • AG Köln, 02.03.2018 - 213 C 136/17

    Festlegung einer neuen Miete durch Schiedsgutachten

  • LG Mainz, 05.03.2007 - 5 O 94/06

    Überhöhte Netzentgelte für Stromlieferungen

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