Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 07.10.1997

Rechtsprechung
   OLG München, 03.04.1998 - 21 U 4350/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10781
OLG München, 03.04.1998 - 21 U 4350/97 (https://dejure.org/1998,10781)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.1998 - 21 U 4350/97 (https://dejure.org/1998,10781)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 1998 - 21 U 4350/97 (https://dejure.org/1998,10781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bezugsfertigkeit trotz Altlastenverdacht? (IBR 1999, 65)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 455
  • ZMR 1998, 768
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08

    Verdacht auf bestehende Altlasten als Sachmangel des verkauften Grundstücks nach

    Ein Sachmangel liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn ein Grundstück tatsächlich mit Altlasten belastet ist, sondern auch dann, wenn ein konkreter und nahe liegender Verdacht auf Altlasten besteht (OLG München NJW-RR 1999, 455.

    Bei einer derartigen Nutzungsänderung eines bisher gewerblich genutzten Grundstücks in ein Wohngrundstück sind entsprechend auch höhere Anforderungen an den Schutz der Gesundheit zu stellen, da bei einem Wohngrundstück die Bewohner wegen des ständigen Lebens auf dem Grundstück, Arbeiten im Garten etc. ungleich stärker mit dem Erdreich in Kontakt kommen als dies bei einer gewerblichen Nutzung der Fall ist (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 455).

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2003 - 1 U 67/02

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Auslegung des 1998 in einem Vertrag

    Soweit die Beklagte meint, dass bereits ein Altlastverdacht ein Fehler im Sinne der §§ 459 ff BGB a.F. sei (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 455 ff), kann dies dahinstehen, denn im vorliegenden Sachverhalt wurde die Gewährleistung für Fehler ausgeschlossen.
  • KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06

    Werkvertrag: Beachtlichkeit der Anforderungen an Arbeitsstätten beim Erwerb einer

    Dies kann im Falle des Fehlens einer Bescheinigung über die Freiheit von Altlasten der Fall sein (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 455 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 07.10.1997 - 11 T 270/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8798
LG Köln, 07.10.1997 - 11 T 270/97 (https://dejure.org/1997,8798)
LG Köln, Entscheidung vom 07.10.1997 - 11 T 270/97 (https://dejure.org/1997,8798)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 11 T 270/97 (https://dejure.org/1997,8798)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 455
  • NZM 1998, 879
  • Rpfleger 1998, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 28.09.2010 - 8 W 412/10

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksmaklers

    So ist in der Rechtsprechung und Literatur auch das Recht des Maklers zur Grundbucheinsicht zum Zwecke der Verwirklichung seines Provisionsanspruchs bejaht worden (OLG Stuttgart/Senat Rpfleger 1983, 272; LG Köln NJW-RR 1999, 455; Kohler, a.a.O., Rn. 22; Mansel in Jauernig, BGB, 13. Aufl. 2009, § 654 BGB Rn. 9; Wilsch in Beck'scher Online-Kommentar, Stand 1. Juni 2010, § 12 GBO Rn. 54; je m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16

    Umfang des Einsichtsrechts eines Maklers in das Grundbuch

    Die Beteiligte erstrebt eine sogenannte erweiterte Grundbucheinsicht gemäß §§ 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO, 46 Abs. 1 GBV, nämlich über die in § 12 Abs. 1 GBO genannten Inhalte - Grundbuch als solches, dort in Bezug genommene Urkunden sowie noch nicht erledigte Eintragungsanträge - hinaus (allein hierdurch unterscheidet sich der gegebene Fall von dem der Entscheidung des LG Köln NJW-RR 1999, 455 zugrunde liegenden, in dem es nur um Einsicht in Abt. I des Grundbuchs ging).
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