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   BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 91/98   

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https://dejure.org/1998,4244
BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 91/98 (https://dejure.org/1998,4244)
BayObLG, Entscheidung vom 29.05.1998 - 2Z BR 91/98 (https://dejure.org/1998,4244)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 2Z BR 91/98 (https://dejure.org/1998,4244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb einer im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragenem Hypothek; Nachträglicher Erwerb einer Sicherungshypothek durch den Eigentümer als Fall der nachträglichen Grundbuchunrichtigkeit; Vollstreckungsabwehrklage gegen die Eintragung einer Zwangs-Sicherungshypothek an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1168, § 1169; ZPO § 775 Nr. 1, § 868 Abs. 1
    Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer aufgrund einer vollstreckbaren Urkunde in das Grundbuch eingetragenen Zwangssicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 506
  • Rpfleger 1998, 437
  • EFG 1998, 1181
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 04.03.1912 - V 184/11

    Zulässigkeit der Revision; Arresthypothek; Eigentümerhypothek

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 91/98
    c) Da die Beteiligte zu 1 aus dem notariellen Vertrag und aus der Sicherungshypothek die Zwangsvollstreckung nicht weiter betreiben kann, steht den Beteiligten zu 1 eine dauernde Einrede gegen die Geltendmachung der Hypothek zu (vgl. RGZ 78, 398/407; MünchKomm/Eickmann BGB 3. Aufl. Rn. 6, Staudinger/Wolfsteiner BGB 13. Aufl. Rn. 4, jeweils zu § 1169 ); gemäß § 1169 BGB können sie verlangen, daß die Beteiligte zu 2 auf die Hypothek verzichte.
  • BayObLG, 06.07.1994 - 2Z BR 42/94

    Zwangshypothek auf Gemeindegrundstück

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 91/98
    Das Landgericht hätte von seinem Standpunkt aus die Zulässigkeit des Rechtsmittels unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt prüfen und bejahen müssen (vgl. BayObLG BayVB1 1995, 29 f. = Rpfleger 1995, 106; Meikel/Streck GBR 8. Aufl. § 71 Rn. 76).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 91/98
    Die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde folgt schon aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1980, 299/300).
  • BGH, 14.07.2011 - VII ZB 118/09

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungseinstellung auf Grund eines

    aa) Nach ganz allgemeiner Meinung kann ein Prozessvergleich nicht unmittelbar zur Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen führen, da es sich bei einem Prozessvergleich nicht um eine gerichtliche Entscheidung im Sinne von § 775 Nr. 1 ZPO handelt (BayObLG, NJW-RR 1999, 506; OLG Hamm, NJW 1988, 1988; LAG Bremen, LAGE § 888 ZPO 2002 Nr. 8; LG Itzehoe, SchlHA 2006, 205; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 775 Rn. 4a; Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 775 Rn. 3; PG/Scheuch, ZPO, § 775 Rn. 5; MünchKommZPO/K. Schmidt, 3. Aufl., § 775 Rn. 10; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. August 2007 - VII ZB 115/06, BauR 2007, 1934 = NZBau 2007, 706; Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10

    Vernehmung des Prozessgegners als Partei

    Die Schuldnerin könnte in diesem Falle aber ihr Anerkenntnis nach § 812 Abs. 2 BGB kondizieren und gegenüber der Inanspruchnahme aus dem Schuldanerkenntnis Einreden nach § 242 BGB oder § 821 BGB erheben, die sie nach § 1169 BGB auch gegenüber dem Anspruch aus der Zwangshypothek geltend machen könnte (vgl. RGZ 154, 385, 389; BayObLG, NJW-RR 1999, 506, 507).
  • LAG Bremen, 30.09.2008 - 3 Ta 40/08

    Aufhebung eines rechtskräftigen Zwangsgeldbeschlusses

    Nach ganz überwiegend vertretener Meinung kann ein Prozessvergleich allerdings nicht unmittelbar zur Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen - hier: zur Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses - führen, da es sich bei einem Prozessvergleich nicht um eine Entscheidung im Sinne § 775 Nr. 1 ZPO handelt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.05.1998, 2 ZBR 91/98, NJW-RR 1999, 506 f.; Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 31.03.2006, 4 T 43/06, Juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 66. Aufl., § 775 Rdnr. 12; Musielak-Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 775 Rdnr. 3; MüKoZPO-K. Schmidt, 3. Aufl., § 775 Rdnr. 10; Stein/Jonas-W. Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 775 Rdnr. 9; Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 775 Rdnr. 4a).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2014 - 5 W 142/14

    Grundbuchberichtigung: Berichtigung bei einer Eintragung auf Ersuchen des

    Zwar steht der Zweck der Vorschrift, der im Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs besteht, einer Berichtigung des Grundbuchs im Beschwerdewege dann nicht entgegen, wenn der Berichtigungsantrag mit einer nachträglich unrichtig gewordenen Eintragung begründet wird (BayOBLG, NJW-RR 1999, 506, 507 mwNachw.).
  • OLG Nürnberg, 24.10.2017 - 15 W 1591/17

    Eintritt der Nacherbfolge

    Denn die Zurückweisung eines Berichtigungsantrags kann jedenfalls dann mit der unbeschränkten Beschwerde angefochten werden, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine erst nachträglich unrichtig gewordene Eintragung betroffen ist (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.07.2010 - 2 W 96/10, juris Rn. 19; BayObLG, Beschluss vom 29.05.1998 - 2Z BR 91/98, juris Rn. 12; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 71 Rn. 29; Böttcher in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 22 Rn. 175).
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2015 - 3 W 107/15

    Beschwerdebefugnis in Grundbuchsachen: Voraussetzungen einer Mehrfachberechtigung

    Allerdings ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein Beschwerdeführer das Rechtsmittel zumindest auch mit dem zulässigen Inhalt einlegen will (OLG Brandenburg, Beschluss vom 07. Februar 2002, Az. 8 Wx 41/01; BayObLG, Beschluss vom 29. Mai 1998, Az. 2 Z BR 91/98; jeweils nach Juris; Bauer/von Oefele/ Budde , GBO, 3. Aufl. 2013, § 71 Rn. 38 m.w.N.).
  • FG Hessen, 19.12.2000 - 6 K 1821/95

    Duldungsbescheid; Zwangsvollstreckung; Bankkonto; Anfechtung; Gläubiger;

    Eine Benachteiligungsabsicht gegenüber einem bestimmten, später anfechtenden Gläubiger, ist nicht erforderlich (Huber, AnfG § 3 Tz. 21 unter Hinweis auf BGH in LM § 3 AnfG Nr. 26, JZ 1985, 854 ; FG Berlin, Urteil vom 23. April 1998, 1400/97, EFG 1998, 1181-1182).
  • LG München II, 13.03.2007 - 9 O 496/03

    Klage auf Zustimmung zur Löschung einer eingetragenen Sicherungshypothek;

    Das subjektive Tatbestandsmerkmal der Gläubigerbenachteiligungsabsicht eines Schuldners ist dem Grundsatz nach bereits dann erfüllt, wenn er das Bewußtsein hat, seine Handlungsweise könnte sich zum Nachteil aller oder einzelner Gläubiger auswirken und wenn er diese Folge mit in Kauf nimmt, wenn also bedingter Vorsatz vorliegt (vgl. BGH ZIP 1993, 276 [BGH 12.11.1992 - IX ZR 236/91] [280]; FG Berlin EFG 1998, 1181-1182; Huber a.a.O. § 3 RdNr. 21 und 61 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 28.02.2000 - 11 U 67/99

    Anfechtung; Duldung; Zwangsvollstreckung; Grundstück; Nahestehende Person;

    Es reicht vielmehr eine allgemeine Absicht, "die Gläubiger zu benachteiligen" (§ 3 Abs. 2 S 2 AnfechtungsG; zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem AnfechtungsG in der vor dem 1.1.99 geltenden Fassung ausführlich FG Berlin EFG 1998, 1181f = KTS 1999, 83 m.w.N).
  • LG Münster, 18.05.2018 - 8 O 298/16

    Beanspruchng der Vorlage des Grundschuldbriefs beim Grundbuchamt

    Ohne Eintragung in das Grundbuch bleibt der Verzicht wirkungslos (s. etwa BayObLG NJW-RR 1999, 506, 507).
  • BFH, 01.12.1998 - VII B 192/98

    Sachaufklärungspflicht

  • LG Kaiserslautern, 29.06.2007 - 4 O 830/06

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage bei Zwangsvollstreckung

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