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   OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 24 U 61/96   

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https://dejure.org/1998,8998
OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 24 U 61/96 (https://dejure.org/1998,8998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.1998 - 24 U 61/96 (https://dejure.org/1998,8998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 1998 - 24 U 61/96 (https://dejure.org/1998,8998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2
    Verantwortlichkeit für Unfallverhütungspflichten bei Arbeiten auf dem Betriebsgelände eines Werkbestellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht eines Betriebsinhabers gegenüber fremden Bauarbeitern

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 532
  • VersR 1999, 1379
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 21.02.2014 - 11 W 15/14

    Bauherr haftet nicht, wenn ein Handwerker beauftragte Dacharbeiten unzureichend

    Die Gewährleistung der eigenen Sicherheit bei der Ausführung der Arbeiten fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der ausführenden Handwerker, also des Antragstellers und seiner Kollegen (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2013, 81: keine Verantwortlichkeit des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer des Nachunternehmers für Unfallschutz bei Dacharbeiten; NJW-RR 1999, 532, 533).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei

    (1) Dass die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen werden kann, ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 1989, 394, 395; BayObLG, NJW-RR 2005, 100; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 532, 533) und Literatur (MünchKomm-BGB/Wagner, § 823 Rdn. 287; Bamberger/Roth/Spindler, § 823 Rdn. 262; Palandt/Sprau, § 823 Rdn. 50).
  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05

    Kein Regressanspruch des privathaftpflichtversicherten Gewerberaummieters gegen

    Mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wurde der Mieter zwar selbst deliktsrechtlich für den Schutz derjenigen Personen verantwortlich, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss (BGH NJW-RR 1989, 394, 395; m.w.N.; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 532; Palandt/Sprau BGB 64. Aufl. 2005 § 823 Rn. 47, 50).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 11 U 158/06

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen eines

    Das hat zu ihrer eigenen - zusätzlichen - deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit geführt (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1999, 532).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 1 U 158/06
    - deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit geführt (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1999, 532).
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