Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 24.08.1998

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97   

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https://dejure.org/1998,6521
OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1998,6521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.06.1998 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1998,6521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1998,6521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 643
  • MDR 1999, 64
  • AnwBl 1999, 411
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.1957 - VII ZR 423/56

    Aufrechnung gegen Soforthilfedarlehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Dies ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn der Aufrechnungsausschluß aus der Natur der Rechtsbeziehungen der Beteiligten gefolgert werden kann, weil eine Aufrechnung mit dem besonderen Inhalt des in Rede stehenden Rechtsverhältnisses nicht vereinbar wäre (BGHZ 25, 211 [215] = NJW 1957, 1759).
  • BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Insbesondere ist eine Aufrechnung unter diesem Gesichtspunkt ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber bei der Erteilung des Auftrags mit der unverzüglichen Abführung des durch die Geschäftsführung Erlangten rechnen durfte (BGHZ 14, 342 = NJW 1954, 1722).
  • BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 36/69

    Pfändung eines Postscheckguthabens - Voraussetzungen für ein echtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Grundsätzlich ist es einem Rechtsanwalt nicht verwehrt, gegenüber Ansprüchen seines Mandanten auf der Grundlage der §§ 675, 667 BGB mit eigenen Honoraransprüchen, auch aufgrund früherer Aufträge, aufzurechnen (vgl. z.B. Staudinger/Kaduk, BGB, 12. Aufl., § 387 Rdnr. 145 in Anschluß an BGHZ 71, 382 sowie BGH, NJW 1971, 559 [560] = WM 1971, 220 [221]).
  • BGH, 12.02.1985 - X ZR 31/84

    Regulierung eines Haftpflichtschadens des geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Die zu diesem Ergebnis führenden Erwägungen sind denjenigen vergleichbar, die den BGH (BGHZ 93, 391ff. = NJW 1985, 1537) veranlaßt haben, dem Leasinggeber die Aufrechnung mit Mietzinsforderungen gegenüber dem Anspruch des Leasingnehmers auf Versicherungsleistungen zu verwehren.
  • BGH, 04.04.1973 - IV ZR 130/71

    Aufrechnung gegenüber dem Anspruch eines verletzten Fahrzeuginsassen auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Der mit der Geltendmachung dieser Leistungen beauftragte Anwalt würde seine Stellung als grundsätzlich zur Weitergabe verpflichteter Empfänger daher treuwidrig ausnutzen, wenn er diese Gelegenheit zum Anlaß nehmen würde, gegenüber dem Herausgabeanspruch seines Mandanten mit Honoraransprüchen aufgrund anderer Aufträge aufzurechnen (vgl. BGH, NJW 1973, 1368 [1369]).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6262
OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98 (https://dejure.org/1998,6262)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.08.1998 - 7 W 1039/98 (https://dejure.org/1998,6262)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 (https://dejure.org/1998,6262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 48 Abs. 2
    Aufhebung der im Wege der Prozeßkostenhilfe erfolgten Beiordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 643
  • MDR 1998, 1379
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 21.12.1987 - 2 WF 200/87
    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98
    Vielmehr ist dieses Beschwerderecht nunmehr der allgemeinen Vorschrift des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zu entnehmen (OLG Zwelbrücken, NJW 1988, 570; Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 23 jeweils m.w.Nw.).

    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (BGH, NJW-RR 1992, 189 ; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570; Jessnitzer/Blumberg, BRAO , 8. Aufl., § 48 Rn. 5; Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 21).

  • OLG Koblenz, 26.05.1986 - 14 W 385/86

    Rechtsanwalt; Übernahme; Mandant; Gebühren

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98
    In einem solchen Fall kann von dein Rechtsanwalt verlangt werden, daß er die abschliessenden anwaltlichen Aufgaben noch für den Mandanten wahrnimmt (Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 21; OLG Frankfurt am Main, AnwBl 1988, 64 ff.).
  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98
    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (BGH, NJW-RR 1992, 189 ; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570; Jessnitzer/Blumberg, BRAO , 8. Aufl., § 48 Rn. 5; Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 12.01.2018 - 7 W 21/17

    Zulässigkeit der isolierten Aufhebung der Beiordnung eines

    Die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung folgt aus §§ 78c Abs. 3 analog, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 13 WF 957/16; OLG Bamberg, Beschluss vom 10.4.2000, Az. 7 WF 23/00; BeckOK ZPO/Reichling, 26. Ed. 15.9.2017, ZPO § 121 Rn 61 - für eine unmittelbare Herleitung aus § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO: OLG Dresden, Beschluss vom 24.8.1998, Az. 7 W 1039/98, NJW-RR 1999, 643).

    Demzufolge haben andere Gerichte trotz Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten abgesehen (so LG Berlin, Beschluss vom 8.3.2017, Az. 6 O 154/15; LG Regensburg, Beschluss vom 27.12.2016, Az. 4 O 1322/16) bzw. die Beiordnung nach § 48 Abs. 2 BRAO nachträglich aufgehoben, ohne dass damit zwingend die Beiordnung eines neuen Prozessbevollmächtigten verbunden gewesen wäre (u.a. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2007, Az. 6 W 2/07; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.8.2017, Az. 2 LA 484/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 13 WF 957/16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.1.2003, Az. 4 W 66/03; OLG Dresden, Beschluss vom 24.8.1998, Az. 7 W 1039/98, NJW-RR 1999, 643; auch LG Ulm, Beschluss vom 10.7.2017, Az. 6 O 198/14; OLG Dresden, Beschluss vom 29.8.2017, Az. 4 U 699/17; Thüringer OLG, Beschluss vom 9.10.2017, Az. 7 W 429/17).

  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17

    Rechtsanwaltsbeiordnung

    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).

    Bei der Entscheidung über die Entpflichtung sind neben dem Interesse des bedürftigen Beteiligten und dem Interesse des beigeordneten Rechtsanwalts auch das öffentliche Interesse an einer funktionsfähigen Rechtspflege und das Interesse der Antragstellerin an einer zügigen Erledigung des Verfahrens zu beachten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643).

  • OLG Hamm, 04.10.2022 - 11 WF 159/22

    Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren wegen

    Bei der Entscheidung über die Entpflichtung sind neben dem Interesse des bedürftigen Beteiligten und dem Interesse des beigeordneten Rechtsanwalts auch das öffentliche Interesse an einer funktionsfähigen Rechtspflege und das Interesse der Antragstellerin an einer zügigen Erledigung des Verfahrens zu beachten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 5 SB 143/13
    In einem solchen Fall kann von einem Rechtsanwalt verlangt werden, dass er die abschließenden anwaltlichen Aufgaben noch für den Mandanten wahrnimmt (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 -, Juris Rn. 13 m.w.N.).
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