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   OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97   

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OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97 (https://dejure.org/1998,2269)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.11.1998 - 8 U 3066/97 (https://dejure.org/1998,2269)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. November 1998 - 8 U 3066/97 (https://dejure.org/1998,2269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restwertausgleichsansprüche aus einem beendeten Teilamortisationsleasingvertrag; Pflicht des Leasinggebers zur bestmöglichen Verwertung des Leasinggegenstands bei Ablauf des Vertrags; Bindung des Leasingnehmers an die Schätzung eines Händlereinkaufswerts und eine auf ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 535 ff.; AGBG § 9
    Pflicht des Leasinggebers zur bestmöglichen Verwertung des Leasingguts L

  • RA Kotz

    §§ 254, 535 ff BGB, § 9 ABGB
    Bestmögliche Verwertung des Leasinggutes und Einräumung eines Drittkäuferbenennungsrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 703
  • NZV 1999, 423
  • VersR 1999, 1113
  • BB 1999, 285
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    Der Beklagte schuldet aus der in Ziff. 28. l des Vertragstextes wirksam übernommenen Restwertgarantie (BGH WM 1997, 1904 unter II 2 a ["Lancia"] ; BGH WM 1996, 1690 unter III 3 c;.

    Dieser Pflicht genügt er nicht ohne weiteres durch Veräußerung zum Händlereinkaufspreis (grundlegend BGH WM 1990, 2043 unter II 5; aus jüngerer Zeit etwa BGH WM 1997, 1904 unter II l b; WM 1996, 311 unter II l a aa [" "]).

    Dasselbe kann im Einzelfall gelten, wenn der Leasinggeber dem Kunden nach Einholung eines Schätzgutachtens angeboten hat, das Fahrzeug zum Schätzpreis selbst zu erwerben oder aber einen Dritten als Käufer zu benennen (BGH WM 1997, 1904 unter II 2 b aa) .

    Sie lässt sich deswegen, mag sie im allgemeinen auch zulässig sein (vgl. BGH WM 1997, 1904 unter II 2 b aa), nach Auffassung des Senates jedenfalls dort nicht mehr rechtfertigen, wo der Leasinggeber dem Kunden keine nach Lage der Dinge praktikable Möglichkeit einräumt, sich mit Erfolg selbst um Drittkäufer zu bemühen.

    Insbesondere darf er keine unverhältnismäßig kurze Frist setzen (vgl. zur Angemessenheit der Frist auch OLG Naumburg DAR 1998, 393; in der Entscheidung BGH WM 1997, 1904 spielte dieser Gesichtspunkt keine Rolle, möglicherweise wegen des dort angebotenen, hier freilich ausgeschlossenen Rechts zum Selbsterwerb, über dessen Ausübung der Kunde naturgemäß rasch entscheiden kann).

    (3) Erfolglos bleibt der Versuch der Klägerin im nachgereichten Schriftsatz vom 12.10.1998 (GA 324), Parallelen zur "Lancia"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu ziehen und einzelne Begründungselemente (WM 1997, 1904 unter II 2 b bb) auf den vorliegenden Fall zu übertragen.

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    Dieser Pflicht genügt er nicht ohne weiteres durch Veräußerung zum Händlereinkaufspreis (grundlegend BGH WM 1990, 2043 unter II 5; aus jüngerer Zeit etwa BGH WM 1997, 1904 unter II l b; WM 1996, 311 unter II l a aa [" "]).

    Der Senat teilt im Ergebnis und hinsichtlich der wesentlichen Erwägungen die Auffassung, die das OLG Celle zur selben Klausel vertreten hat (NJW-RR 1997, 1008, 1009 f; vgl. ferner BGH WM 1996, 311 unter II l a bb: dort kam der Klausel bereits mangels hinreichend transparenter Ausgestaltung der Rechtsfolgen im Falle einer Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung [Nr. XV ABG] keine Bedeutung zu).

    Er versteht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 1990, 2043 und WM 1996, 311) allerdings so, daß sie der Annahme einer solchen Verpflichtung nicht grundsätzlich entgegenstünde.

    Aus der Rechtsprechung, die eine Händlerverwertung zu einem maximal 10% unter dem Händlerverkaufswert liegenden Preis regelmäßig als unbedenklich behandelt (BGH WM 1996, 311 unter II l a aa; BGH WM 1990, 2043 unter II 5), kann die Klägerin entgegen ihrer Ansicht nicht für sich herleiten, der pflichtgemäß erzielbare Verwertungserlös müsse zu ihren Gunsten um 10 % gesenkt werden.

  • OLG Celle, 18.12.1996 - 2 U 2/96

    Ansprüche bei Vorenthaltung des Leasingfahrzeuges nach Ablauf der Vertragszeit;

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    OLG Celle NJW-RR 1997, 1008, 1009) noch einen Betrag von 2.111,73 DM brutto.

    Die Regelungen in Ziff. 2 Sätze 2 und 3 des Formularvertragstextes, die (ebenfalls) Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, halten einer Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG nicht stand (ebenso zur identischen Klausel OLG Celle NJW-RR 1997, 1008, 1009 f) .

    Der Senat teilt im Ergebnis und hinsichtlich der wesentlichen Erwägungen die Auffassung, die das OLG Celle zur selben Klausel vertreten hat (NJW-RR 1997, 1008, 1009 f; vgl. ferner BGH WM 1996, 311 unter II l a bb: dort kam der Klausel bereits mangels hinreichend transparenter Ausgestaltung der Rechtsfolgen im Falle einer Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung [Nr. XV ABG] keine Bedeutung zu).

    Es ist nicht ersichtlich, daß es ihr unzumutbar gewesen wäre, beispielsweise Anzeigen in regionalen Zeitungen und/oder Fachzeitschriften zu schalten (vgl. OLG Celle NJW-RR 1997, 1008, 1010; das OLG Frankfurt [NJW-RR 1989, 435, 436] rechnet die Veräußerung von Gebrauchtwagen und die Aufgabe von Inseraten, allerdings aus der Perspektive des Leasingnehmers, zu den "alltäglichen Geschäften des Durchschnittsbürgers"), und daß derartige Bemühungen keinen oder nur geringfügigen Erfolg gehabt hätten.

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    Dieser Pflicht genügt er nicht ohne weiteres durch Veräußerung zum Händlereinkaufspreis (grundlegend BGH WM 1990, 2043 unter II 5; aus jüngerer Zeit etwa BGH WM 1997, 1904 unter II l b; WM 1996, 311 unter II l a aa [" "]).

    Er versteht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 1990, 2043 und WM 1996, 311) allerdings so, daß sie der Annahme einer solchen Verpflichtung nicht grundsätzlich entgegenstünde.

    Aus der Rechtsprechung, die eine Händlerverwertung zu einem maximal 10% unter dem Händlerverkaufswert liegenden Preis regelmäßig als unbedenklich behandelt (BGH WM 1996, 311 unter II l a aa; BGH WM 1990, 2043 unter II 5), kann die Klägerin entgegen ihrer Ansicht nicht für sich herleiten, der pflichtgemäß erzielbare Verwertungserlös müsse zu ihren Gunsten um 10 % gesenkt werden.

  • OLG Frankfurt, 24.01.1989 - 5 U 25/88

    Anfechtung eines Schiedsgutachtens; Gültigkeit einer Schiedsgutachterklausel in

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    bb) Auch das in Nr. XVI. 6 AGB dem Leasingnehmer eingeräumte Drittkäuferbenennungsrecht beseitigt in seiner konkreten Ausgestaltung nicht die Unangemessenheit der Bindung an den Händlereinkaufspreis (a.A. offenbar OLG Köln NJW-RR 1993, 1016 f sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 435 f; der Wortlaut der dort beurteilten Klausel ist allerdings jeweils nicht mitgeteilt) .

    Es ist nicht ersichtlich, daß es ihr unzumutbar gewesen wäre, beispielsweise Anzeigen in regionalen Zeitungen und/oder Fachzeitschriften zu schalten (vgl. OLG Celle NJW-RR 1997, 1008, 1010; das OLG Frankfurt [NJW-RR 1989, 435, 436] rechnet die Veräußerung von Gebrauchtwagen und die Aufgabe von Inseraten, allerdings aus der Perspektive des Leasingnehmers, zu den "alltäglichen Geschäften des Durchschnittsbürgers"), und daß derartige Bemühungen keinen oder nur geringfügigen Erfolg gehabt hätten.

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 101/91

    Substantiierter Berufungsangriff bei geltendgemachtem Verzugsschaden -

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    Zu einer Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung in diesem Punkt war der Senat auch ohne ausdrücklichen Angriff befugt (vgl. BGH NJW 1994, 1656, 1657; BGH NJW 1992, 1898, 1899 jeweils für Zinsausspruch) .
  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 102/93

    Formularmäßige Erstreckung einer Bürgschaft auf alle Forderungen aus bankmäßiger

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    Zu einer Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung in diesem Punkt war der Senat auch ohne ausdrücklichen Angriff befugt (vgl. BGH NJW 1994, 1656, 1657; BGH NJW 1992, 1898, 1899 jeweils für Zinsausspruch) .
  • OLG Koblenz, 10.03.1994 - 5 U 1257/93

    KFZ-Unfallschaden - Abrechnung auf der Basis des Händlereinkaufspreises

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    (4) Da schon nach dem Gesagten feststeht, daß die Klägerin bei gehörigen Anstrengungen den tatsächlichen Verkehrswert realisiert hätte, kann der Senat - wie das OLG Celle (aaO.) -dahinstehen lassen, ob die Klägerin außerdem gehalten war, sich ebenso wie für den Absatz der Fahrzeuge auch bei deren Verwertung des Vertragshändlernetzes zu bedienen (bejahend OLG Koblenz NJW 1995, 1227, 1228; LG Meiningen DAR 1997, 203, 204; vgl. ferner für darlehensgewährende "Konzernbank" OLG Oldenburg DAR 1997, 203) .
  • LG Meiningen, 25.02.1997 - 5 S 341/96
    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    (4) Da schon nach dem Gesagten feststeht, daß die Klägerin bei gehörigen Anstrengungen den tatsächlichen Verkehrswert realisiert hätte, kann der Senat - wie das OLG Celle (aaO.) -dahinstehen lassen, ob die Klägerin außerdem gehalten war, sich ebenso wie für den Absatz der Fahrzeuge auch bei deren Verwertung des Vertragshändlernetzes zu bedienen (bejahend OLG Koblenz NJW 1995, 1227, 1228; LG Meiningen DAR 1997, 203, 204; vgl. ferner für darlehensgewährende "Konzernbank" OLG Oldenburg DAR 1997, 203) .
  • BGH, 27.11.1991 - VIII ZR 39/91

    Schadensberechnung und Minderungspflicht des Leasinggebers bei Verwertung des

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97
    Speziell zur vorderen rechten Tür wußte der sachverständige Zeuge, gestützt auf ein entsprechendes Foto, noch ein relativ präzises Schadensbild zu schildern: Es hob sich von nur geringfügigen Dellen und Kratzern merklich ab und mußte deswegen vor einer Weiterveräußerung sinnvollerweise (vgl. BGH WM 1992, 231 unter II l) beseitigt werden.
  • OLG Köln, 15.03.1993 - 12 U 56/92
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 282/95

    Verjährung des Anspruchs auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen

  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit

  • OLG Naumburg, 23.10.1997 - 7 U 608/97

    Kündigung eines Leasingvertrags; Vertraglich angestrebte Vollamortisation;

  • OLG Dresden, 28.06.2000 - 8 U 339/00

    Überraschende Klausel in Kfz-Leasingvertrag - Restwertgarantie

    Zu Recht bemisst die Klägerin ihren Schaden nicht nach dem voraussichtlichen Repraturaufwand, sondern nach der durch die Schäden eingetretenen Wertminderung des Leasingfahrzeuges (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 703).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03

    Zur Wirksamkeit einer den Leasingnehmer benachteiligenden Klausel in den AGBs

    Sein Verwertungsinteresse wird deshalb in unangemessener Weise verletzt, was die Klausel gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB n.F.) unwirksam macht (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 1999, 333, ferner Urt. v. 22.06.1999 -24 U 237/98 n.v.) Der Senat hat entschieden (aaO; ebs. OLG Bremen DAR 2001, 161; OLG Dresden NJW-RR 1999, 703; OLG Celle NJW-RR 1999, 1008), dass eine Frist, die dem Leasingnehmer weniger als zwei Wochen Zeit gibt, einen geeigneten Drittkäufer zu benennen, zu gering ist, um eine effektive Ausübung des eingeräumten Drittkäuferbenennungsrechts zu gewährleisten.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11

    Restwertabrechnung bei ordentlich beendetem Leasingvertrag

    der AGB der Klägerin selbst wiederum eine unangemessene Benachteiligung der beklagten Leasingnehmerin, weil sie ihr lediglich zwei Wochen Zeit für die Benennung eines besseren Käufers einschließlich Abwicklung des gesamten Geschäfts mit Barzahlung einräumt (vgl. OLG Dresden 8 U 3066/97, NJW-RR 1999, 703; OLG Düsseldorf 24 U 235/05, DB 2005, 1851).

    Ebenso offen ist, ob der Leasinggeber in solchen Fällen stets mit dem vollen Marktwert abzurechnen hat (vgl. OLG Dresden 8 U 3066/97, NJW-RR 1999, 703, Juris Rn. 57).

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2016 - 8 U 93/14

    Fristlose Kündigung des Kfz-Leasingvertrages durch den Leasinggeber: Abrechnung

    Da die Rechtsvorgängerin der Klägerin gegen die Verpflichtung verstieß, dem Beklagten als Leasingnehmer die Benennung eines Käufers zu ermöglichen, hat sie - vor dem Hintergrund der Verpflichtung des Leasinggebers zur bestmöglichen Verwertung der zurückgegebenen Leasingsache (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2004, a.a.O., Rn. 17 m.w.N.) - den Beklagten im Wege des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) so zu stellen, wie er stünde, wenn das Fahrzeug zum Verkehrswert (Händlerverkaufspreis) veräußert worden wäre (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 11. November 1998 - 8 U 3066/97 -, juris, Rn. 33 ff.; LG Halle, Urteil vom 20. September 2002 - 1 S 279/01 -, juris, Rn. 10; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 5. Juli 2007 - 2-27 O 495/05 -, BeckRS 2007, 11849).
  • LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09

    Zur Rücktrittskiktion beim Verbraucherdarlehen, verbunden mit Pkw-Kauf

    und damit gerade nicht der von der Klägerin herangezogene Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; Staudinger/Kessel-Wulf, a.a.O)... Maßgebend für die Verwertung ist vielmehr der tatsächliche Verkehrswert des Fahrzeugs, der sich im Händlerverkaufspreis widerspiegelt (vgl. LG Itzehoe, Urt. v. 11.10.2007, 7 O 54/06 Rdn. 36 sowie OLG Dresden, NJW-RR 1999, 703), der , wie die Klägerin selbst vorträgt, den Händlereinkaufspreis regelmäßig um 15-20 % (nach Erfahrung des Gerichts häufig bis zu 30%) übersteigt.

    Zudem hat es der Darlehensgeber in der Hand, die Rückabwicklung nach allgemeinen Regeln vorzunehmen, falls er die Vergütung eines im Verkehr mit Letztverbrauchern erzielbaren "gewöhnlichen Verkaufswertes" für unzumutbar hält (OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 703, 705).

  • LG Itzehoe, 11.10.2007 - 7 O 54/06

    Kreditfinanzierter Autokauf: Zulässigkeit der bankseitigen Veräußerung eines Pkw

    Maßgebend für die Verwertung ist vielmehr der tatsächliche Verkehrswert des Fahrzeugs, der sich im Händlerverkaufspreis wiederspiegelt ( OLG Dresden NJW-RR 1999, 703.).

    Zwar wird eine Frist von zwei Wochen als grundsätzlich angemessen angesehen ( OLG Dresden NJW-RR 1999, 703, 704.), allerdings muss auch bei der Beurteilung der Angemessenheit der Frist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ( OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1208, 1209.).

  • OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 213/05

    Schadensberechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages

    Die in dem Schreiben eingeräumte Frist von etwa 2 Wochen ab Zugang des Schreibens vom 01. Dezember 2004 war ausreichend, um dem Beklagten eine tatsächliche Chance zur Benennung eines Käufers zu geben (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1999, 703, 704).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 24 U 235/04

    Verwertungsinteressen des Leasingnehmers verletzende Vereinbarungen in

    Der Senat hat entschieden (a.a.O.; ebenso OLG Bremen DAR 2001 161; OLG Dresden NJW-RR 1999, 703; OLG Celle NJW-RR 1999, 1008), dass eine Frist, die dem Leasingnehmer weniger als zwei Wochen Zeit gibt, einen geeigneten Drittkäufer zu benennen, zu gering ist, um eine effektive Ausübung des eingeräumten Drittkäuferbenennungsrechts zu gewährleisten.
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 184/99

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf ein überwiegend privat genutztes Leasingfahrzeug;

    - ob die dem Beklagten gesetzte Frist zur Benennung eines Käufers ausreichend war (vgl. Senat NJW-RR 1999, 1661; OLG Dresden NJW-RR 1999, 703);.
  • OLG Koblenz, 26.02.2015 - 3 U 812/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des

    Eine schuldhafte Pflichtverletzung kommt aber dann nicht in Betracht, wenn der Leasinggeber dem Kunden nach Einholung eines Schätzgutachtens angeboten hat, den Leasinggegenstand zu einem Schätzpreis selbst zu erwerben oder aber einen Kunden als Dritten als Käufer zu benennen (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 8 U 3066/97 - NJW-RR 1999, 70 3 ff., [...] Rn. 34; Urteil vom 4. Juni 1997 - VIII ZR 312/96 - ZIP 1997, 1457 ff. = NJW 1997, 3166 ff. , [...] Rn. 23).
  • LG Itzehoe, 24.05.2012 - 7 O 301/11

    Verbundener Darlehensvertrag: Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung über

  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99

    Rechte des Leasinggebers bei Fremdfinanzierungsleasing

  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22

    Kündigung eines Leasingvertrages wegen Zahlungsverzug; Annahme der

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