Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 01.12.1998

Rechtsprechung
   OLG München, 13.01.1999 - 7 U 4576/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4575
OLG München, 13.01.1999 - 7 U 4576/98 (https://dejure.org/1999,4575)
OLG München, Entscheidung vom 13.01.1999 - 7 U 4576/98 (https://dejure.org/1999,4575)
OLG München, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 7 U 4576/98 (https://dejure.org/1999,4575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Voraussetzungen für die Gewährung von Schmerzensgeld

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847; BGB § 254
    Festsetzung des Schmerzensgeldes ohne Rücksicht auf im Übrigen anrechenbares Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung der Geschädigten für den Materiellen Schaden von 20 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 820
  • VersR 2000, 900
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1998 - III ZR 103/97

    Durchsetzung einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten

    Auszug aus OLG München, 13.01.1999 - 7 U 4576/98
    Dies kann in Ausnahmefällen allerdings bei einem überragenden Versagen des Unfallgegners, der auf die Gegenfahrbahn geraten ist und erheblich betrunken war, der Fall sein (vgl. insoweit BGH NJW 98, 1138, OLG Hamm, OLG-Report 97, 132 sowie Senat vom 16.12.1998 7 U 4684/98).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen

    Auszug aus OLG München, 13.01.1999 - 7 U 4576/98
    Ist der Verursachungsbeitrag aber so hoch, kann er auch gegenüber ganz schwerem Verschulden nicht zurücktreten, da bei der Abwägung in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich ist (vgl. BGH aaO. sowie NJW 81, 287 ff.).
  • OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht München für einen solchen Ausnahmefall jedenfalls dann keinen Raum gesehen, wenn gerade die Verletzung der Anschnallpflicht für den Grad der Verletzungen prägende Wirkung hatte und einen Körperschaden von solcher Schwere verursachte, die den Bereich gewöhnlicher Unfallfolgen bei angeschnallten Beifahrern weit übersteigt (vgl. Urteil vom 13. Januar 1999 - 7 U 4576/98 -, juris).
  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    Allerdings tritt die Genugtuungsfunktion in Verkehrsunfallsachen in der Regel (aber nicht stets, vgl. OLG München [7. ZS] NJW-RR 1999, 820) zurücktritt (Senat VersR 1966, 170; 1989, 1056; OLG Frankfurt a. M. VersR 1993, 1033 (red. Ls.); KG NZV 2002, 230; 2002, 398; OLG Koblenz, Urt. v. 17.11.2003 - 12 U 1186/02 [juris, dort Rz. 37]; OLG Celle NJW 2004, 1185; OLG Düsseldorf NZV 2006, 415).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.12.1998 - 5 U 127/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7517
OLG Oldenburg, 01.12.1998 - 5 U 127/98 (https://dejure.org/1998,7517)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.12.1998 - 5 U 127/98 (https://dejure.org/1998,7517)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 5 U 127/98 (https://dejure.org/1998,7517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 820
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.12.1998 - 5 U 127/98
    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGH NJW 1996, 2425, 2426 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98

    Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen bei tödlichem Bahnunfall einer

    Deshalb kommt eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dann in Betracht, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (vgl. BGH, a.a.O., OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 318 ff; OLG Hamm, OLGR 2001, 153 ff; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 820; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 258).
  • AG Leverkusen, 14.06.2013 - 24 C 105/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schwangerschaft

    Erforderlich ist eine nachhaltige traumatische Schädigung, die zudem aus juristischer Sicht dasjenige übersteigt, worin sich das normale Lebensrisiko der menschlichen Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt verwirklicht (OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 820; OLG Hamm VersR 1998, 730, 731), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2005 - 1 U 107/05

    Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruchs aus einem Verkehrsunfall;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11

    Voraussetzung Ersatzanspruch wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung

    Diese Beurteilung steht im Einklang damit, dass die Rechtsprechung bei einer psychisch vermittelten Schädigung eine Haftung nur bei deutlich schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen bejaht hat (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urt. v. 01.12.1998, 5 U 127/98, Rn. 7, 16: Anhaltende mittelschwere Depression mit mehrmonatiger stationärer Behandlung in einer psychosomatischen Klinik; OLG Celle, Urt. v. 04.02.1998, 9 U 158/97, Rn. 8: Schwere neurotische Depression, zit. jeweils nach juris), bei einer reaktiven Depression hingegen verneint hat (OLG Koblenz, Urt. v. 17.10.2000, 3 U 131/00, Rn. 32, juris).
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