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   OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 8 U 157/97   

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https://dejure.org/1998,16725
OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 8 U 157/97 (https://dejure.org/1998,16725)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1998 - 8 U 157/97 (https://dejure.org/1998,16725)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 8 U 157/97 (https://dejure.org/1998,16725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 222; BGB § 823; BGB § 847; BGB § 852
    Beginn der Verjährungsfrist bei Aufklärungsversäumnis L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 823
  • VersR 1999, 1371
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Es hat insoweit zutreffend angenommen, dass die Mutter des Klägers, auf deren Wissensstand als gesetzlicher Vertreterin es ankommt (vgl. Senatsurteile vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93, VersR 1995, 659, 660; vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 74/05, VersR 2007, 66 Rn. 21, jeweils mwN), schon im Jahr 2006 die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis von den den Anspruch wegen Aufklärungsmängeln begründenden Umständen hatte (vgl. OLG Hamm, MedR 2010, 563, 566; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 823, 824; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. D 14).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2024 - 8 U 102/22
    Steht für ihn fest, dass der Eingriff im Rahmen der ihm anhaftenden Risiken zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln der Eingriffs- und Risikoaufklärung (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.08.2018 - 8 U 88/15 -, Rn. 37; OLG Hamm, Urteil vom 7.12.2009 - I-3 U 75/09 -, Rn. 40; OLG München, Urteil vom 30.09.2004 - 1 U 3940/03 -, Rn. 107; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1998 - 8 U 157/97 -, juris).
  • OLG München, 30.09.2004 - 1 U 3940/03

    Indizwirkung eines nicht ausgefüllten Aufklärungsformulars in der Krankenakte

    Versäumt er dies nach Auftreten der Dauerschäden, so beginnt die Verjährungsfrist zu laufen" (Gehrlein a. a. O., ähnlich Geiss/Greiner a. a. O. Randnr. 11 m. w. N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 823).
  • OLG Hamm, 07.12.2009 - 3 U 75/09

    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens im Arzthaftungsprozess;

    Ist allerdings überhaupt keine Aufklärung erfolgt, so ist dies dem Patienten von Anfang an bekannt; steht dazu für ihn überdies fest, dass der Eingriff im Rahmen der ihm anhaftenden Risiken zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln der Eingriffs- und Risikoaufklärung (vgl. Geiß/Greiner, aaO m.w.N. zur Rspr.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 823; noch weitergehend unter Hinweis auf Erkundigungspflichten des Patienten bei gänzlich unterbliebener Aufklärung: OLG München, OLGR 2006, 343 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH vom 20.12.2005 - VI ZR 285/04).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11

    Regressprozess eines Bundeslandes aus Arzthaftung: Aufklärungspflicht

    Der Senat verkennt nicht, dass dann, wenn feststeht, dass ein chirurgischer Eingriff zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat, und einem Patienten darüber hinaus bewusst ist, dass präoperativ nicht über mögliche Komplikationen gesprochen wurde, die Verjährungsfrist für eine auf ein Aufklärungsversäumnis gestützte Forderung aus unerlaubter Handlung nach altem wie nach neuem Recht nicht erst in dem Zeitpunkt beginnen kann, in dem das Vorliegen eines zunächst vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlers widerlegt ist, sondern bereits mit der Kenntnis bzw. grobfahrlässigen Unkenntnis nach neuem Recht derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Aufklärungspflicht über die Risiken, die sich realisiert haben, ergibt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 823; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., V 67 m.w.N.).
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