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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95   

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https://dejure.org/1996,2909
OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95 (https://dejure.org/1996,2909)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.1996 - 1 U 103/95 (https://dejure.org/1996,2909)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 1 U 103/95 (https://dejure.org/1996,2909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 254
    Zu ersetzende Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Porsche 911

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietfahrzeug; Typengleicher Sportwagen; Porsche 911; Langzeitnachlaß; Informationspflicht; Eigenersparnis

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 253, 259

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 907
  • NZV 1996, 496
  • VersR 1996, 988
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95
    a) Grundsätzlich ist der Geschädigte berechtigt, sich ersatzweise denselben oder doch einen gleichwertigen Wagentyp zu beschaffen (BGH, NJW 1970, 1120 = LM § 249 [A] BGB Nr. 25, unter Hinweis auf H. W Schmidt, VersR 1966, 170).

    Ausdruck dieser restriktiven Handhabung ist die Auffassung des BGH, der Geschädigte müsse auf einen Ausgleich für diejenigen Nachteile verzichten, die lediglich die Freude am Fahren, die Bequemlichkeit beim Fahren, die luxuriöse Ausstattung des Wagens, seinen "look" und dergleichen ausmachen (vgl. BGH, NJW 1970, 1120 = LM § 249 [A] BGB Nr. 25; ähnlich BGH, NJW 1982, 1218 = LM § 249 [A] BGB Nr. 63).

    Daß der Mietzins für einen Porsche 911 ungewöhnlich hoch ist, ist allein kein hinreichender Grund, den geschädigten Eigentümer eines solchen Fahrzeugs auf einen anderen Typ zu verweisen (vgl. auch BGH, NJW 1970, 1120 = LM § 249 [A] BGB Nr. 25 - Mercedes 600).

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95
    Unter "Gleichwertigkeit" in diesem Sinne versteht der BGH, wie sich aus späteren Entscheidungen ergibt (NJW 1982, 1510 = LM § 249 [A] BGB Nr. 63; NJW 1985, 2637 = LM § 254 [Dc] BGB Nr. 34), Typengleichheit, nicht etwa Gleichheit des Verkehrs- bzw. Zeitwertes.
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80

    Haager Protokoll - Leichtfertigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95
    Ausdruck dieser restriktiven Handhabung ist die Auffassung des BGH, der Geschädigte müsse auf einen Ausgleich für diejenigen Nachteile verzichten, die lediglich die Freude am Fahren, die Bequemlichkeit beim Fahren, die luxuriöse Ausstattung des Wagens, seinen "look" und dergleichen ausmachen (vgl. BGH, NJW 1970, 1120 = LM § 249 [A] BGB Nr. 25; ähnlich BGH, NJW 1982, 1218 = LM § 249 [A] BGB Nr. 63).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 84/95

    Mietwagenkosten; Ersparte Eigenaufwendungen; Rechnungsbetrag; Pauschalsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95
    Durch Urteil vom 11.3.1996 - 1 U 84/95, nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung, hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95
    Sie findet in der Entscheidung des BGH, NJW 1982, 1518 = LM § 249 (A) BGB Nr. 63 keine hinreichende Stütze.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95
    Die Verkehrsanschauung kann prinzipiell nicht darüber entscheiden, wo die Grenze des § 253 BGB verläuft (BGH [Großer Senat), NJW 1987, 50 = LM § 249 [A] BGB Nr. 78).
  • OLG Celle, 19.02.1981 - 5 U 99/80

    Erstattung von Mietwagenkosten bei unfallbedingtem Ausfall eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95
    Begründet wird dies mit der Verkehrsanschauung, die Vorteilen dieser Art keinen Vermögenswert beimesse (vgl. auch OLG Celle, VersR 1981, 934 -Ausfall eines Mercedes 450 SEL).
  • OLG Celle, 25.11.2020 - 14 U 93/20

    Umfang der Verpflichtung zum Ersatz der Mietwagenkosten bei Beschädigung eines

    Wer einen Sportwagen fährt, darf also im Haftpflichtschadenfall grundsätzlich einen typengleichen Sportwagen als Mietfahrzeug wählen [OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 907].
  • AG Hamburg, 10.03.2006 - 33b C 197/05

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Darlegungslast des Geschädigten zur

    Andererseits kann der Geschädigte - soweit es nicht um vergleichsweise geringe Beträge geht - nicht ohne irgendeine Erkundigung zu jedem beliebigen Tarif anmieten (BGH NJW 1985, Seite 2639, 2640; OLG Köln, NJW-RR 1993, Seite 1053; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, Seite 907, 908/909).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.04.1998 - 5 U 1220/97   

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https://dejure.org/1998,7516
OLG Koblenz, 02.04.1998 - 5 U 1220/97 (https://dejure.org/1998,7516)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.04.1998 - 5 U 1220/97 (https://dejure.org/1998,7516)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. April 1998 - 5 U 1220/97 (https://dejure.org/1998,7516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Küchenunfall durch auslaufendes heißes Blei bei ineinandersteckenden Töpfen

  • rechtsportal.de

    Produkthaftungsgesetz § 4
    Küchenunfall durch auslaufendes heißes Blei bei ineinandersteckenden Töpfen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Produkthaftungsgesetz § 4; BGB §§ 823 ff.
    Haftung eines Endverkäufers nach Produkthaftungsgesetz bzw. Deliktsrecht?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 907
  • DB 1999, 329
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 03.11.2005 - 2 U 1487/04

    Schadensersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung: Lieferung eines

    Ungeachtet der Frage, ob eine solche Verpflichtung dem Händler auferlegt werden kann (ablehnend OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 907), muss hier berücksichtigt werden, dass es sich um einen Barkauf handelte (vgl. Rechnung über Barkauf vom 28.11.2000, GA 9), so dass es der Beklagten angesichts des engen zeitlichen Rahmens nachträglich zumindest schwierig war, den Abnehmer zu ermitteln.
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