Rechtsprechung
AG Königstein/Taunus, 19.04.2000 - 21 C 113/00 (11) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Beeinträchtigung eines Grundstücks durch Verschattung und Fichtennadeln
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beeinträchtigung in der Nutzung eines Grundstücks durch herabgefallene Fichtennadeln; Anspruch auf Beseitigung eines Überhangs; Maßgeblichkeit der Erheblichkeit der Beeinträchtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1256
- NZM 2000, 982
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Kiefern in Nachbars Garten
Ob, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, der Nachbar ganz unerhebliche Beeinträchtigungen hinnehmen muß (so OLG Köln, NJW-RR 1989, 1177; 1997, 656; LG Kleve, MDR 1982, 230, 231; LG Saarbrücken, NJW-RR 1986, 1341;… MünchKomm-BGB/Säcker, aaO;… Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 910 Rdn. 3;… Staudinger/Roth, aaO, Rdn. 18; a.A. AG Königstein, NJW-RR 2000, 1256;… AG Würzburg, aaO), kann offenbleiben. - LG Darmstadt, 16.11.2020 - 26 O 214/20
Nachbar hat Anspruch auf Beseitigung, wenn neuer Zaun einen alten Grenzzaun …
Dabei ist zu beachten, dass § 910 Abs. 2 BGB als bloße Ausprägung des Schikaneverbots gemäß § 226 BGB dem Gericht keinen Raum für eine Billigkeitsentscheidung eröffnet und dann, wenn irgendeine objektive Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung vorliegt, das Selbsthilferecht nicht ausgeschlossen ist, und das Selbsthilferecht auch dann, wenn es sich für einen Außenstehenden - oder etwa den Eigentümer des Baumes - um eine bloß marginale Beeinträchtigung handeln mag, nicht ausgeschlossen ist (vgl. AG Königstein, NJW-RR 2000, 1256;… Staudinger/Roth (2020) BGB § 910 Rn. 18;… Elzer in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 910 BGB Rn. 2;… ausdrücklich zu § 910 Abs. 2 BGB als Ausprägung des Schikaneverbots aus § 226 BGB auch: BeckOGK/Vollkommer, 1.10.2020, BGB § 910 Rn. 15).Das ergibt sich zunächst aus dem Wortlaut von § 910 Abs. 2 BGB, der keine Unterscheidung von erheblichen und unerheblichen Beeinträchtigungen kennt (…Staudinger/Roth (2020) BGB § 910 Rn. 18; vgl. auch AG Königstein, NJW-RR 2000, 1256).
Dieses Normverständnis wird auch durch die Gesetzgebungsgeschichte bestätigt: So war die Beschränkung des Selbsthilferechts wegen fehlender Beeinträchtigung des Nachbarn im ersten Entwurf des BGB gar nicht vorgesehen und wurde erst in den zweiten Entwurf aufgenommen (siehe § 861 des Ersten Entwurfs und § 824 des Zweiten Entwurfs in Mugdan, Bd. III, S. XVII); die Ergänzung der Bestimmung über den Überhang um den Ausschluss des Selbsthilferechts bei fehlender Beeinträchtigung der Grundstücksbenutzung des Nachbarn wurde angenommen, um einer möglichen Schikane entgegenzutreten (siehe Mugdan, Bd. III, S. 593 (Protokolle, S. 3567); auf die Gesetzgebungsgeschichte abstellend auch: AG Königstein, NJW-RR 2000, 1256;… Elzer in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 910 BGB Rn. 2;… Staudinger/Roth (2020) BGB § 910 Rn. 18).
- AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12
Nachbarrecht - Überhängende Äste: Behörde muss Beseitigung zustimmen!
Von einer Duldungspflicht der Kläger hinsichtlich des Überhangs kann erst dann ausgegangen werden, wenn von den herüberhängenden Ästen der alten Bäume keine Beeinträchtigung mehr ausgeht (vgl. auch AG Königstein NJW-RR 2000, 1256 sowie AG Würzburg NJW-RR 2001, 953).