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   BGH, 13.01.2000 - III ZR 294/98   

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https://dejure.org/2000,2735
BGH, 13.01.2000 - III ZR 294/98 (https://dejure.org/2000,2735)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2000 - III ZR 294/98 (https://dejure.org/2000,2735)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 (https://dejure.org/2000,2735)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maklervertrag - Vorliegen - Provisionsanspruch - Rücktrittsrecht im Hauptvertrag - Eigentumsverschaffung

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Rückabwicklung eines maklerähnlichen Vertrages nach Rücktritt vom Kauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung eines maklerähnlichen Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufvertrag über Eigentumswohnung mit Rücktrittsvorbehalt: Wann ist die Provision fällig? (IBR 2000, 290)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1302
  • NZM 2000, 351
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.1992 - III ZR 81/91

    "Ausgeweitete Schulaufsicht" aufgrund von winterlichen Straßenverhältnissen -

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - III ZR 294/98
    Dieser Fall ist deshalb ebenso zu behandeln wie der, in dem ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird (§ 652 Abs. 1 Satz 2 BGB; Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/91 = NJW 1997, 1583 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06

    Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag

    Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 251/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht eine solche Kündigung einem zeitlich befristeten, aber sonst an keine Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrecht, bei dem eine echte vertragliche Bindung erst in dem Zeitpunkt begründet wird, an dem das Rücktrittsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann (Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 208/95 - NJW 1997, 1581, 1582 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303), nicht gleich.
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 252/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht eine solche Kündigung einem zeitlich befristeten, aber sonst an keine Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrecht, bei dem eine echte vertragliche Bindung erst in dem Zeitpunkt begründet wird, an dem das Rücktrittsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann (Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 208/95 - NJW 1997, 1581, 1582 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303), nicht gleich.
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 253/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht eine solche Kündigung einem zeitlich befristeten, aber sonst an keine Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrecht, bei dem eine echte vertragliche Bindung erst in dem Zeitpunkt begründet wird, an dem das Rücktrittsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann (Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 208/95 - NJW 1997, 1581, 1582 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303), nicht gleich.
  • OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 4/22

    Maklervertrag: Zustandekommen und Nachweisleistung

    Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGH in BGHZ 66, 270, 271; BGH, Urteile vom 20.02.1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13.01.2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303).
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 254/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht eine solche Kündigung einem zeitlich befristeten, aber sonst an keine Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrecht, bei dem eine echte vertragliche Bindung erst in dem Zeitpunkt begründet wird, an dem das Rücktrittsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann (Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 208/95 - NJW 1997, 1581, 1582 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303), nicht gleich.
  • OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02

    Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Fortbestand trotz Rücktritts vom

    Dies wird mit der Überlegung gerechtfertigt, daß in einem solchen Fall eine echte vertragliche Bindung erst in dem Zeitpunkt begründet wird, in dem der Rücktrittsberechtigte sein Rücktrittsrecht nicht mehr ausüben kann (BGH NJW-RR 1991, 820ff; NJW 1997, 1583; NJW-RR 2000, 1302).
  • LG Karlsruhe, 19.04.2004 - 5 S 234/03

    Lebensversicherung: Nichtigkeit der Vereinbarung einer Vermittlungsgebühr

    In einem solchen Fall entsteht die Provisionspflicht erst dann, wenn die Frist abgelaufen ist, ohne dass von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wurde; denn eine echte vertragliche Bindung wird erst in dem Zeitpunkt begründet, in dem der Rücktrittsberechtigte das Rücktrittsrecht nicht mehr ausüben kann, und ein Fall dieser Art ist zu behandeln, wie wenn der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung (vgl. § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB) geschlossen wäre (BGH, NJW 1974, 694; BGHZ 66, 270, 271; BGH, NJW 1997, 1581, 1582; BGH, NJW-RR 2000, 1302, 1303).
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