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   OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 1/99   

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https://dejure.org/1999,2827
OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 1/99 (https://dejure.org/1999,2827)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.1999 - 1 U 1/99 (https://dejure.org/1999,2827)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 1 U 1/99 (https://dejure.org/1999,2827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sprung Auto Flucht Fahrer Polizeikontrolle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 254, 823, 847
    Sprung Auto Flucht Fahrer Polizeikontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Verletzungsfolgen ; Sprung aus einem Auto ; Fahrerflucht ; Polizeikontrolle; Beifahrer; Zurechenbarkeit; Handeln auf eigene Gefahr ; Mitverschulden; Alkoholisierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1553
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 1/99
    Es ist allgemein anerkannt, dass Willensentschlüsse des Verletzten den Ursachenzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und der Verletzungsfolge dann nicht unterbrechen, wenn sie durch das Fehlverhalten des Schädigers "herausgefordert worden sind und eine nicht ungewöhnliche Reaktion darstellen" (BGHZ 57, 25 (28); Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., Vorbemerkung vor § 249 Rdnr. 77 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 1/99
    Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derjenige, der sich auf die Fahrt mit einem erkennbar fahruntüchtigen Fahrer einlässt, auf eigene Gefahr handelt und (analog § 254 BGB) eine Minderung des Schadenersatzanspruchs hinzunehmen hat (BGHZ 34, 355 (358); Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 254 Rdnr. 78).
  • OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04

    Mitverschulden eines Beifahrers gegenüber einem alkoholisierten Unfallfahrer;

    Das dem Kläger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in erster Instanz zutreffend anzulastende Mitverschulden ist nach Auffassung des Senats weder höher (wie von der Kammer angenommen) noch niedriger (wie vom Kläger geltend gemacht) zu gewichten als dasjenige des Beklagten zu 1. Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass im Regelfall in der Rechtsprechung (übrigens auch des erkennenden Senats) der Verschuldensvorwurf gegen den alkoholisierten Fahrer schwerer gewichtet wird als derjenige gegen den Beifahrer, der die Alkoholisierung erkannt hat oder hätte erkennen können (vgl. etwa OLG Hamm, MDR 1996, 149; OLG Düsseldorf, Schadenpraxis 2002, 267; OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553).
  • KG, 12.01.2006 - 12 U 261/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden des Beifahrers eines alkoholbedingt

    Alles andere widerspricht jeglicher Lebenswahrscheinlichkeit, (vgl. OLG Oldenburg, VR 1998, 1390, 1391; KG VM 1990, 92, 93; OLG Hamm, MDR 1996, 149; OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553), zumal - nach den eigenen Angaben des Klägers als Zeugen vor dem Strafgericht - mit dem gemeinsamen Besuch des Volksfestes durch den Kläger und den Beklagten zu 1. auch ein gemeinsames Biertrinken verbunden war.
  • OLG Oldenburg, 20.05.1999 - 1 U 24/99

    Anspruch auf Rückzahlung eines ausgezahlten Gesellschaftsanteils wegen Konkurses

    In diesem Emmissionsprospekt -Herausgabedatum vom 30. Juni 1993- heißt es auf Seite 13 (Bl. 119 d. BA 1 U 187/98) unter der Überschrift "Kündigungsfrist und vorzeitige Kündigung" -ebenso wie in dem Emmissionsprospekt vom 1. August 1994 auf Seite 14 dort (Bl. 34 R Bd. I der BA 1 U 1/99):.

    Dies folgt aus dem Schreiben der Gemeinschuldnerin vom 25.07.1996, das sich in den Beiakten 1 U 1/99 (dort Bl. 162 ff. Bd. I d.A.) befindet.

    Dies wird durch den Bericht des Klägers vom 03.12.1997 im Verfahren 1 U 1/99 bestätigt, in dem auf Seite 14 (Bl. 80 Bd. I der BA 1 U 1/99) je nach Beteiligungstyp eine Quote von 3 bis 10% am Gesamtbeteiligungsvolumen für diese "vorfristigen" Beteiligungsaufkündigungen genannt wird.

  • LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98

    Verkehrsunfallhaftung: Überwiegendes Mitverschulden eines tödlich verunglückten

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Maßgabe der vorbezeichneten Vorschriften die schuldhafte Selbstgefährdung im Straßenverkehr dem Mitfahrer dann anzulasten ist, wenn er mit einem infolge Alkoholgenusses fahruntüchtigen Fahrer mitfährt, auch wenn der Geschädigte selbst die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers unter Umständen wegen eigener Trunkenheit nicht erkannt hat (vgl. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln NJW-RR 2000, 1553; OLG Hamm MDR 1996, 149, 150; OLG Hamm NZV 2006, 85).
  • LG Stade, 28.11.2006 - 1 S 47/06

    Absolute Fahrunsicherheit; absolute Fahruntüchtigkeit; alkoholbedingte

    Der verletzte bzw. getötete Beifahrer muss sich unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er die Alkoholisierung des Fahrers vor Fahrtantritt erkennen konnte und sich in dem Unfall ein alkoholtypisches Risiko verwirklicht ( vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553; OLG Gelle, NJW-RR 2005, 752; OLG München, OLGR 1998, 107; OLG Oldenburg, DAR 1998, 277 f.; OLG Stuttgart, RuS 1976, 99 sowie OLG Celle, VersR 1978, 330 f ).
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