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   BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99   

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BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99 (https://dejure.org/2000,2630)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - V ZB 48/99 (https://dejure.org/2000,2630)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 (https://dejure.org/2000,2630)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1665
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZB 47/86

    Urteilszustellung - Wirksamkeit - Verkündungsvermerk - Monatsfrist -

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99
    Schließlich setzte die erneute Zustellung am 5. Juli 1999 auch keine neue Rechtsmittelfrist in Gang (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Dezember 1986, VIII ZB 47/86, VersR 1987, 680).

    Zumindest führte sie zu einer zweifelhaften Rechtslage, bei der der Prozeßbevollmächtigte den sichersten zur Verfügung stehenden Weg wählen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 1974, IV ZB 50/73, VersR 1974, 751, 752; Beschl. v. 17. Dezember 1986, VIII ZB 47/86, VersR 1987, 680; Beschl. v. 25. Januar 1989, VIII ZB 37/88, VersR 1989, 530, 531) und von der Wirksamkeit der ersten Zustellung ausgehen mußte.

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99
    Anders als in den Fällen, in denen die erneute Urteilszustellung vom Gericht ohne Zutun der Parteivertreter als notwendig angesehen wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258; Beschl. v. 26. Oktober 1994, IV ZB 12/94, VersR 1995, 680), konnte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin hier nicht ohne weiteres den Eindruck gewinnen, das Landgericht habe die erste Zustellung als unwirksam angesehen.
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99
    Damit war der Zustellungsvorgang abgeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Mai 1993, XII ZR 44/92, NJW-RR 1993, 1213, 1214) und ein Widerruf nicht mehr möglich.
  • BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97

    Unwirksamkeit der Zustellung bei Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99
    Da hier, anders als in der in BGHZ 138, 166 ff abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofes, auf welche die Klägerin ihre sofortige Beschwerde auch stützt, eine alle Seiten der Urschrift enthaltende Ausfertigung zugestellt wurde, ist allein ihr Inhalt maßgeblich.
  • BGH, 01.02.1974 - IV ZB 50/73

    Zustellung - Ungünstige Entscheidung - Vorsorge - Zweifelsfrage - Wahrung der

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99
    Zumindest führte sie zu einer zweifelhaften Rechtslage, bei der der Prozeßbevollmächtigte den sichersten zur Verfügung stehenden Weg wählen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 1974, IV ZB 50/73, VersR 1974, 751, 752; Beschl. v. 17. Dezember 1986, VIII ZB 47/86, VersR 1987, 680; Beschl. v. 25. Januar 1989, VIII ZB 37/88, VersR 1989, 530, 531) und von der Wirksamkeit der ersten Zustellung ausgehen mußte.
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZB 17/86

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Zustellung einer Berufungsschrift - Wirkungen

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99
    Für die Wirksamkeit der Urteilszustellung als Voraussetzung des Beginns der Berufungsfrist kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zugestellten Ausfertigung an; sie muß die Urschrift wortgetreu und vollständig wiedergeben, wobei kleine Fehler nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (BGH, Beschl. v. 23. April 1980, VIII ZB 6/80, VersR 1980, 771, 772; BGH, Beschl. v. 3. Februar 1987, VI ZB 17/86, BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1).
  • BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 6/80

    Maßgebliches Kriterium für die Wirksamkeit einer Urteilszustellung -

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99
    Für die Wirksamkeit der Urteilszustellung als Voraussetzung des Beginns der Berufungsfrist kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zugestellten Ausfertigung an; sie muß die Urschrift wortgetreu und vollständig wiedergeben, wobei kleine Fehler nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (BGH, Beschl. v. 23. April 1980, VIII ZB 6/80, VersR 1980, 771, 772; BGH, Beschl. v. 3. Februar 1987, VI ZB 17/86, BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZB 8/86

    Versehentliche Zustellung der für den Beklagten bestimmten Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99
    Anders als in den Fällen, in denen die erneute Urteilszustellung vom Gericht ohne Zutun der Parteivertreter als notwendig angesehen wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258; Beschl. v. 26. Oktober 1994, IV ZB 12/94, VersR 1995, 680), konnte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin hier nicht ohne weiteres den Eindruck gewinnen, das Landgericht habe die erste Zustellung als unwirksam angesehen.
  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZB 37/88

    Berichtigung - Urteil - Berufungsfrist - Berichtigung eines Urteils wegen

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99
    Zumindest führte sie zu einer zweifelhaften Rechtslage, bei der der Prozeßbevollmächtigte den sichersten zur Verfügung stehenden Weg wählen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 1974, IV ZB 50/73, VersR 1974, 751, 752; Beschl. v. 17. Dezember 1986, VIII ZB 47/86, VersR 1987, 680; Beschl. v. 25. Januar 1989, VIII ZB 37/88, VersR 1989, 530, 531) und von der Wirksamkeit der ersten Zustellung ausgehen mußte.
  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

    Denn in Anbetracht der zumindest zweifelhaften Rechtslage hätte der Beschwerdeführer den sichersten Weg wählen und die mit der Verkündung beginnende Frist wahren müssen (vgl. BGHZ 8, 47, 55; Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333 und Beschl. v. 13. April 2000, V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZB 47/05

    Rechtsfolgen des Abweichens von Urteil und -ausfertgung

    Das landgerichtliche Urteil muss in der Fassung, in der es zugestellt wird, die Grundlage für das weitere prozessordnungsgemäße Handeln der Partei bilden können (BGHZ 67, 284, 288; 113, 228, 231; BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; Urteil vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79 - VersR 1981, 548 unter II 1; Beschlüsse vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 - NJW-RR 2000, 1665 unter II 1; vom 24. Juni 2003 - VI ZB 10/03 - FamRZ 2003, 1380 unter II 2).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des

    Das Berufungsgericht hat mit Recht und von der Rechtsbeschwerde unangegriffen angenommen, daß das Fehlen von Buchstaben und (kurzen) Wörtern das Verständnis des Tatbestands und der Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils zwar stellenweise erschwert, aber nicht vereitelt und daher die Wirksamkeit der am 18. August 2004 erfolgten ersten Zustellung unberührt gelassen habe (vgl. BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666; Beschl. v. 24.1.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654, jeweils m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt der vorliegende Fall deshalb anders als der Sachverhalt, über den der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 13. April 2000 (V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665 f.) entschieden hat.

  • LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04

    Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte

    Für die Beurteilung der Vollständigkeit kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zugestellten Ausfertigung an; sie muss die Urschrift wortgetreu und vollständig wiedergeben, wobei kleine Fehler nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665, 1666).

    Dem steht auch nicht die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.04.2000 (NJW-RR 2000, 1665 f.) entgegen, da dort, anders als im vorliegenden Fall, eine alle Seiten der Urschrift enthaltene Ausfertigung zugestellt worden ist.

  • BGH, 22.03.2011 - II ZB 19/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristenkontrolle bei

    Die Ausstellung und Hinausgabe des Empfangsbekenntnisses begründet die - hier nicht widerlegte - Vermutung, dass er die Urteilsausfertigung als zugestellt annehmen wollte (BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 44/92, NJW-RR 1993, 1213; Beschluss vom 13. April 2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Erforderlich ist es lediglich, dass Inhalt und Beschwer aus der Ausfertigung erkennbar sind (BGH, Beschluss vom 13.4.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 11 U 56/14

    Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung trotz Zustellung lediglich

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer bzw. der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986 = GRUR-RR 2007, 406; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2011 - I-2 U 92/10, 2 U 92/10 -, juris; OLG Bamberg, NJW-RR 2014, 1322; OLG Frankfurt, 6. ZS, GRUR-RR 2011, 340; Senat, GRUR 2009, 995 [996]; GRUR 2014, 691; GRUR-RR 2014, 1023).
  • BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05

    Maßgeblichkeit der Urteilszustellung und des Fristbeginns bei Berichtigung des

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn dieser aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer nicht erkennen kann (Senatsbeschluss vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; BGH Beschlüsse vom 3. Februar 1987 - VI ZB 17/86 - BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1 und vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 - NJW-RR 2000, 1665, 1666; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 317 Rdn. 6; Musielak ZPO 5. Aufl. § 317 Rdn. 3, 10).
  • OLG Bamberg, 19.03.2014 - 3 U 206/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Qualität eines Unternehmens mit

    Kleine Fehler und geringfügige Abweichungen schaden nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der ihm zugestellten Abschrift den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer bzw. den Inhalt und die Reichweite des Verbots erkennen kann (BGH, Beschl. v. 13.04.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665 f.; Beschl. v. 24.01.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653 f.; Beschl. v. 04.05.2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 Tz. 8; OLG Köln, Beschl. v. 01.09.2009 - 6 W 85/09, NJW-RR 2010, 864 Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.06.2011 - 6 W 12/11, GRUR-RR 2011, 340 Tz. 7).

    Abzustellen ist insoweit darauf, ob ein mit dem Streitstoff Vertrauter der ihm zugegangenen Abschrift die tragenden Entscheidungsgründe entnehmen kann (BGH NJW-RR 2000, 1665 f.).

  • BGH, 17.10.2023 - X ZR 96/21

    Patentrechtliche Streitigkeit wegen nicht vorhandener Patentfähigkeit des

    Ein Prozessbevollmächtigter, der die erneute Zustellung selbst veranlasst hat, darf allerdings nicht ohne weiteres davon ausgehen, das Gericht habe die erste Zustellung als unwirksam angesehen (BGH, Beschluss vom 13. April 2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14

    Zur Beifügung farbrichtiger Anlagen im Zusammenhang mit der Vollziehung einer

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldeter Irrtum des

  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und

  • LAG Berlin, 24.04.2003 - 16 Sa 2297/02

    Teilweise Unleserlichkeit von Teilen des unstreitigen Urteilstatbestands;

  • LSG Bayern, 07.09.2006 - L 14 R 262/06

    Streit um eine Rente wegen Erwerbsminderung; Verspätet eingegangene statthafte

  • LSG Bayern, 30.10.2008 - L 10 AL 350/07

    Bewilligung von weniger Arbeitslosengeld durch eine "Neufeststellung" aufgrund

  • LG Wiesbaden, 22.04.2020 - 11 O 79/20

    Zur Widerlegbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs.2 UWG

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