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   OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99   

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https://dejure.org/1999,10491
OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99 (https://dejure.org/1999,10491)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.06.1999 - 4 W 99/99 (https://dejure.org/1999,10491)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 4 W 99/99 (https://dejure.org/1999,10491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 127 Abs. 2 ZPO; § 812 Abs. 1 BGB
    Bestehen von Ausgleichsansprüchen infolge eines Verlöbnisses oder einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung; Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf Verlobte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von Ausgleichsansprüchen infolge eines Verlöbnisses oder einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung; Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf Verlobte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1
    Bestehen von Ausgleichsansprüchen infolge eines Verlöbnisses oder einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung; Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf Verlobte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1675
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1992, 427) hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung nicht besteht.

    Es bietet sich daher an, den ergänzenden Ausgleichsanspruch grundsätzlich danach zu bemessen, was sich für die Klägerin als Mehr an Zugewinnausgleich ergeben würde, wenn im Anfangsvermögen des Antragsgegners das Hausgrundstück nur mit dem geringeren Wert angesetzt würde, den es im Zeitpunkt der Eheschließung ohne die vorehelichen Leistungen der Antragstellerin und ihrer nahen Familienangehörigen gehabt hätte (BGH NJW 1992, 427, 429) [BGH 02.10.1991 - XII ZR 145/90] .

    Auch bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kommt mangels einer dahin gehenden Vereinbarung ein Anspruch analog den §§ 730 f. BGB in Betracht (BGH NJW 1992, 427; FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).

  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99
    Auch bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kommt mangels einer dahin gehenden Vereinbarung ein Anspruch analog den §§ 730 f. BGB in Betracht (BGH NJW 1992, 427; FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95

    Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99
    Auch bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kommt mangels einer dahin gehenden Vereinbarung ein Anspruch analog den §§ 730 f. BGB in Betracht (BGH NJW 1992, 427; FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99
    Das gilt u.a. für den Fall, dass beide Partner durch gemeinsame Leistungen zur Schaffung eines Vermögenswertes von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere zum Bau und zur Erhaltung eines zwar auf den Namen des einen Partners eingetragenen, aber als gemeinsames Vermögen betrachteten Anwesens beigetragen hatten (BGH WM 1992, 610).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 2 UF 152/17

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung gesamtschuldnerischer Verbindlichkeiten über

    aa) Zwar trifft es zu, dass auch Zuwendungen vor der Eheschließung wie hier unter Verlobten oder im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen können (BGH, FamRZ 1992, 160 sowie FamRZ 2012, 1789; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1675; OLG Köln, FamRZ 2002, 1404).
  • OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15

    Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts: Darlehensrückzahlungsansprüche bei

    Inhaltlich genügt die Ursächlichkeit von Trennung oder Scheidung für die geltend gemachte Rechtsfolge, ohne dass der Anspruch seinen Grund in der Ehe haben muss (BGH, Beschluss vom 5.12.2012 - XII ZB 642/11; vgl. zu solchen Ansprüchen bspw. BGH, Urteil vom 2.10.1991 - XII ZR 145/90; OLG Celle NJW-RR 2000, 1675).
  • LG Kiel, 14.12.2007 - 12 O 453/06

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch wegen Leistungen für ein

    Wenn die Parteien nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht gegeneinander aufgerechnet (vgl. BGHZ 77, 55, 58; BGH NJW-RR 1993, 774 - 776; BGH NJW 1992, 906 - 907; BGH NJW-RR 1996, 1473 - 1474; OLG Schleswig SchlHA 2002, 84 - 86; OLG Celle NJW-RR 2000, 1675 - 1676; OLG Braunschweig MDR 1998, 1294 - 1295).
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