Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.08.1999

Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00   

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https://dejure.org/2000,767
BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00 (https://dejure.org/2000,767)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2000 - III ZB 28/00 (https://dejure.org/2000,767)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - III ZB 28/00 (https://dejure.org/2000,767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung - Adressierung - Adresse - Zuständigkeit - Gericht - Berufungsbegründungsfrist - Fristverlängerung - Sofortige Beschwerde

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 518 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 516, 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist, falsche Adressierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1730
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Vielmehr ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, 3175) in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß ein unzuständiges Gericht fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterleiten muß (BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 11. Februar 1998, VIII ZB 50/97, NJW 1998, 2291, 2292; Beschl. v. 27. Juli 2000, III ZB 28/00, NJW-RR 2000, 1730, 1731).
  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    a) Die Beklagte hat die Berufungsfrist versäumt, weil ihre Prozessbevollmächtigten die Berufungsschrift am Abend des letzten Tags der Frist und damit zu einem Zeitpunkt bei dem unzuständigen Landgericht Oldenburg eingereicht haben, zu dem mit einer fristgerechten Weiterleitung an das zuständige Landgericht Aurich im normalen Geschäftsgang (zu diesem Erfordernis: BGH, Beschl. v. 27. Juli 2000, III ZB 28/00, NJW-RR 2000, 1730, 1731) nicht mehr zu rechnen war.
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 109/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung gefolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2000 - III ZB 28/00 - NJW-RR 2000, 1730, 1731; Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - VI ZB 29/02 - juris Rn. 8; vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04 - NJW-RR 2005, 1373; vom 3. Juli 2006 - II ZB 24/05 - NJW 2006, 3499 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.08.1999 - 11 W 1954/99   

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https://dejure.org/1999,6136
OLG München, 17.08.1999 - 11 W 1954/99 (https://dejure.org/1999,6136)
OLG München, Entscheidung vom 17.08.1999 - 11 W 1954/99 (https://dejure.org/1999,6136)
OLG München, Entscheidung vom 17. August 1999 - 11 W 1954/99 (https://dejure.org/1999,6136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Rechtsgrundlage für eine gesetzliche Vergütung eines Prozessanwaltes in Euro

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1730
  • MDR 1999, 1347
  • FamRZ 2000, 624
  • Rpfleger 1999, 566
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bochum, 07.03.2002 - 7a T 65/02
    Deshalb waren in Vollstreckungsanträgen, die derartige Titel zur Grundlage hatten, die einzelnen Forderungsbeträge (Hauptsache, Zinsen und Kosten) zwingend in DM auszuweisen (so auch OLG München Rpfleger 99, 566 für die Vergütungsfestsetzung nach der BRAGO; Rellermeyer, Rpfleger 01, 291).
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