Weitere Entscheidung unten: AG Bergheim, 15.10.1998

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98   

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https://dejure.org/1999,938
BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98 (https://dejure.org/1999,938)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1999 - V ZR 398/98 (https://dejure.org/1999,938)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - V ZR 398/98 (https://dejure.org/1999,938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag - Eigentumswohnung - Wohnungseigentum - Wohnfläche - Änderung - Kaufpreis - Berechnung - Auslegung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Geringfügigkeitszuschlag bei Kaufpreisminderung; Wohnflächenabweichung in Kaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 157 Ge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157
    Herabsetzung des Kaufpreises bei nicht nur geringfügiger Änderung der berechneten Wohnfläche einer Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht nur geringfügige Änderung der berechneten Wohnfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zu wenig Wohnfläche: Welche Minderung? (IBR 2000, 74)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 202
  • MDR 2000, 144
  • DNotZ 2000, 124
  • NZM 2000, 56
  • ZMR 2000, 166
  • WM 2000, 149
  • BB 2000, 172 (Ls.)
  • DB 2000, 414 (Ls.)
  • BauR 2000, 1098 (Ls.)
  • BauR 2000, 618 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98
    Nur solche Klauseln kann das Revisionsgericht selbständig auslegen (BGH, Urt. v. 17. November 1969, VII ZR 83/67, NJW 1970, 321; BGHZ 112, 204, 210).
  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 169/61
    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98
    b) Infolgedessen kann der Senat die Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht nur in demselben Umfang nachprüfen wie bei Individualverträgen (BGH, Urt. v. 18. September 1963, V ZR 169/61, NJW 1963, 2227).
  • BGH, 17.11.1969 - VII ZR 83/67
    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98
    Nur solche Klauseln kann das Revisionsgericht selbständig auslegen (BGH, Urt. v. 17. November 1969, VII ZR 83/67, NJW 1970, 321; BGHZ 112, 204, 210).
  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines

    Wird die vereinbarte geringfügige Änderung der Wohnfläche von 3 % zu Lasten des Erwerbers überschritten, dann haftet der Veräußerer uneingeschränkt, die berechtigte Kürzung des Erwerbspreises kann nicht um einen Geringfügigkeitsabschlag von 3 % gekürzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1999 - V ZR 398/98, NJW-RR 2000, 202).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00

    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche;

    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 11. Juli 1997 (Az.: V ZR 246/96; NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2) dahinstehen lassen, ob allein die vertragliche Verpflichtung zur Schaffung einer "Wohnfläche" bestimmter Größe als Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft anzusehen ist, weil die Mindergröße der "Wohnfläche" um mehr als 10 % jedenfalls ein Fehler sei, der zur Minderung des Werklohns berechtige; ein "ca."-Zusatz mache die vertragliche Angabe nicht unverbindlich; dies lasse sich allenfalls für eine geringfügige Abweichung vertreten, nicht aber für einen Unterschied von mehr als 10 % (vgl. auch: BGH NJW 1999, 1859, 1860 = LM § 633 BGB Nr. 111 - Mangel bei Abweichung von 19, 02 %; BGH NJW-RR 1991, 218, 219 = LM § 675 BGB Nr. 157 Bl. 2 R; NJW-RR 1998, 1196 - Mangel bei Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß ohne "ca."-Zusatz; BGH NJW-RR 2000, 202 = LM § 157 (Ge) BGB Nr. 51 Mangel bei Abweichung der Flächengröße um 11, 73 %).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 17 U 176/00

    Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum Kauf- und Werkvertragsrecht (§§ 459 Abs. 1, 633 BGB), wonach die Mindergröße schlechthin einen Mangel bedeutet, der den Wert der betreffenden Wohnung entsprechend mindert (zuletzt BGH NJW-RR 2000, 202).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 123/22

    Beschaffenheitsvereinbarung von 98% der Wohnfläche ist Maßstab einer Minderung

    Die Rechtsprechung des BGH zu einer sog. Geringfügigkeitsklausel (BGH, NJW-RR 2000, 202) ist in diesem Fall nicht einschlägig.

    Insbesondere erscheint die von ihm zitierte, zu einer sog. Geringfügigkeitsklausel (" Geringfügige Änderungen der berechneten Wohnflächen nach oben oder unten können sich ergeben. Die endgültige Wohnfläche mindert weder den Kaufpreis noch rechtfertigt sie einen Zuschlag. ") ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2000, 202) nicht einschlägig.

    Hinzu kommt, dass die in Rn. 147 unter den Fußnoten 370 und 371 zitierte höchst- sowie obergerichtliche Rechtsprechung (BGH BauR 2004, 847; NJW-RR 2000, 202 [s.o.], OLG Stuttgart, BauR 1999, 788; OLG Koblenz NZBau 2000, 562) ausschließlich Fallgestaltungen betrifft, in welchen gerade keine eingeschränkte Beschaffenheitsvereinbarung erfolgt ist.

  • LG Berlin, 27.11.2003 - 5 O 140/03

    Ermittlung der Wohnfläche

    Im Rahmen der Berechnung des Minderungsbetrages gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. ist regelmäßig von dem Prozentsatz der Minderfläche nicht zuvor die von dem Käufer ohne Minderung zu duldende, höchst zulässige Wohnflächenabweichung in Abzug zu bringen; denn ein solcher Abzug würde der Wertung des Gesetzgebers in § 459 Abs. 1 Satz 2 und § 634 Abs. 3 BGB nicht entsprechen (vgl.: BGH NJW-RR 2000, 202).

    Im Rahmen der Berechnung des Minderungsbetrages gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. ist regelmäßig von dem Prozentsatz der Minderfläche nicht zuvor die von dem Käufer ohne Minderung zu duldende, höchst zulässige Wohnflächenabweichung in Abzug zu bringen; denn ein solcher Abzug würde der Wertung des Gesetzgebers in § 459 Abs. 1 Satz 2 und § 634 Abs. 3 BGB nicht entsprechen (vgl.: BGH NJW-RR 2000, 202).

    Bei Überschreiten dieser Grenze besteht jedoch ein uneingeschränktes Gewährleistungsrecht (vgl. gerade bezüglich einer Wohnflächenabweichung: BGH NJW-RR 2000, 202).

  • LG Bonn, 02.05.2016 - 17 O 412/15

    Darlehensvertrag, Widerrufsbelehrung, Vertragsaufhebung, Verzicht,

    Von erheblicher Bedeutung für die Erforschung des Parteiwillens ist dabei die Interessenlage der Parteien (BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - XII ZR 114/10; BGH, Urteil vom 14.07.1956 - V ZR 223/54; BGHZ 21, 319; BGH, Urteil vom 03.12.1980 - VIII ZR 300/79 ) und der Zweck einer Regelung (BGH, Urteil vom 28.06.1951 - IV ZR 93/50 -, BGHZ 2, 379; BGH, Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 398/98) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 150/22

    Extensive Dachbegrünungen zählen anteilig zur Wohnfläche

    Insbesondere erscheint die von ihnen zitierte, zu einer sog. Geringfügigkeitsklausel ( "Geringfügige Änderungen der berechneten Wohnflächen nach oben oder unten können sich ergeben. Die endgültige Wohnfläche mindert weder den Kauf preis noch rechtfertigt sie einen Zuschlag." ) ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2000, 202) nicht einschlägig.

    Hinzu kommt, dass die in Rn. 147 unter den Fußnoten 370 und 371 zitierte höchst- sowie obergerichtliche Rechtsprechung (BGH BauR 2004, 847; NJW-RR 2000, 202 [s.o.], OLG Stuttgart, BauR 1999, 788; OLG Koblenz NZBau 2000, 562) ausschließlich Fallgestaltungen betrifft, in welchen gerade keine eingeschränkte Beschaffenheitsvereinbarung erfolgt ist.

  • OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 239/04

    Inanspruchnahme des Bürgen wegen Flächenunterschreitung einer Eigentumswohnung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die Flächendifferenz einen Mangel im Sinne des § 634 BGB dar, so dass der "Auftraggeber" eine Vergütung mindern darf (BGH WM 2001, 1756; BGH WM 2000, 149 ; BGH WM 2004, 1240 ; vgl. zu allem ausführlich auch Basty aaO. Rn.790 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99

    Haftung des Bauträgers für die Einhaltung einer Flächenangabe

    Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (MDR 2000, 144) zu einer abweichenden Wohnfläche darf die Herabsetzung des Kaufpreises nicht um einen Geringfügigkeitszuschlag von dort 3 % weiter gekürzt werden.
  • OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei Übernahme einer Herstellungspflicht bei einem

    Für den Fall, daß die Vertragsparteien eine lediglich geringfügige Unterschreitung der geschuldeten Wohnungsgröße als unbeachtlich vereinbart haben, hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze die gesamte Minderfläche bei der Berechnung der Minderung zu berücksichtigen sei und nicht nur der jenseits der Geringfügigkeitsgrenze liegende Teil (BGH NJW-RR 2000, 202).
  • OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 U 904/98

    Verfahren für die Erstellung eines Schiedsgutachtens aufgrund einer

  • OLG Rostock, 21.12.2000 - 1 U 44/99

    Freigabe von Geldern der finanzierenden Bank im Rahmen eines Prozessvergleichs

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Rechtsprechung
   AG Bergheim, 15.10.1998 - 23 C 166/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10275
AG Bergheim, 15.10.1998 - 23 C 166/98 (https://dejure.org/1998,10275)
AG Bergheim, Entscheidung vom 15.10.1998 - 23 C 166/98 (https://dejure.org/1998,10275)
AG Bergheim, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 23 C 166/98 (https://dejure.org/1998,10275)
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Schwarzfahrender 11jähriger

§ 107 BGB, kein Beförderungsvertrag;

§ 57 Abs. 1 Nr. 5 PBefG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Eltern zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes nach der Fahrt eines Minderjährigen ohne gültigen Fahrausweis; Anwendung der Vorschriften über Minderjährigenschutz neben den geltenden Beförderungsbedingungen; Generelle Einwilligung der Eltern ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Bonn, 14.10.2009 - 4 C 521/08

    Erhöhtes Beförderungsentgelt, Schwarzfahrt, minderjährig, beschränkt

    Soweit die gesetzlichen Vertreter des Beklagten in den Erwerb eines Monatstickets und damit prinzipiell in die Nutzung der Dienstleistungen der Klägerin eingewilligt haben, kann darin keine Einwilligung gesehen werden, die auch Schwarzfahrten abdecken würde (vgl. AG Bonn, Urteil vom 08.07.2009, Az. 4 C 486/08; Jena NJW-RR 2001, 1469; AG Bergheim NJW-RR 2000, 202; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., § 107 RdNr. 9; Staudinger/Knothe, Neubearb. 2004, § 107 RdNr. 40 mwN.).
  • AG Bonn, 08.07.2009 - 4 C 486/08

    Minderjährig, Schwarzfahrt, erhöhtes Beförderungsentgelt

    Soweit die gesetzlichen Vertreter der Beklagten in den Erwerb eines Monatstickets und damit prinzipiell in die Nutzung der Dienstleistungen der Klägerin eingewilligt haben, kann darin keine Einwilligung gesehen werden, die auch Schwarzfahrten abdecken würde (vgl. AG Jena NJW-RR 2001, 1469; AG Bergheim NJW-RR 2000, 202; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., § 107 RdNr. 9; Staudinger/Knothe, Neubearb. 2004, § 107 RdNr. 40 mwN.).
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