Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 09.06.1999

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   OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99   

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OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99 (https://dejure.org/1999,3643)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.09.1999 - 9 UF 63/99 (https://dejure.org/1999,3643)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. September 1999 - 9 UF 63/99 (https://dejure.org/1999,3643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch; Rückständiger Unterhalt; Gefährdung; Lebensunterhalt; Wohnungseigentum; Kapital

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch; Rückständiger Unterhalt; Gefährdung; Lebensunterhalt; Wohnungseigentum; Kapital

  • Judicialis

    BSHG § 1601,; ; BSHG § 91 Abs. 1 Satz 1; ; BSHG § 91 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1601; ; BGB § 1602; ; BGB § 1613; ; ZPO § 621 d Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Gefährdung des Unterhaltsbedarfs bei Zahlung von Unterhaltsrückständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Auszüge)

    Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder

  • taz.de (Pressemeldung, 17.09.1999)

    Kinder müssen Pflegeheim für Eltern bezahlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1602 § 1603 Abs. 1; BSHG § 91 Abs. 1
    Selbstbehalt und Schonvermögen bei Elternunterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 293
  • NJW-RR 2003, 216 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 1176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
    Der Bedarf der Eltern deckt sich ohne weiteres mit den jeweils anfallenden Heimkosten (vgl. BGH FamRZ 1986, 48, 49).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Unterhaltspflichtige auch gegebenenfalls auf seinen Vermögensstamm zur Sicherung des Unterhalts des Unterhaltsberechtigten zurückgreifen muss, wenn die laufenden Einkünfte nicht ausreichen (vgl. BGH FamRZ 1986, 48, 50).

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
    Dem Beklagten hat ein angemessener Betrag seines monatlichen laufenden Einkommens zur Deckung des seiner allgemeinen Lebensstellung entsprechenden Bedarfs zu verbleiben (vgl. BGH FamRZ 1989, 272; BGH NJW 1992, 1393, 1394).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 269/94

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Unterhaltsanspruch gemäß § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG in der Fassung vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944) frühestens mit Erlass des Sozialhilfebescheides, also hier am 13. März 1995, auf den Sozialhilfeträger übergeht (vgl. BGH FamRZ 1995, 871; Schellhorn/Jirasek/Seipp BSHG 15. Auflage § 91 Rn. 111 m.w.N. zu § 91 a.F. BSHG).
  • LG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 S 441/96

    Angemessenheit des Unterhalts; Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen; Erhöhung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
    Deshalb entspricht es verbreiteter Anschauung, dass zur Sicherstellung des Ausbildungsunterhalts für das gerade volljährig gewordene Kind von dem Unterhaltspflichtigen größere Opfer verlangt werden können, als wenn es sich um die Heimkosten der Eltern handelt (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1991, 1347; Künkel FamRZ 1991, 14, 22 f; LG Düsseldorf FamRZ 1998, 50; Duderstadt FamRZ 1998, 273, 276 Fußnote 34; Schibel NJW 1998, 3449, 3451).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 15/88

    Höhe des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
    Dem Beklagten hat ein angemessener Betrag seines monatlichen laufenden Einkommens zur Deckung des seiner allgemeinen Lebensstellung entsprechenden Bedarfs zu verbleiben (vgl. BGH FamRZ 1989, 272; BGH NJW 1992, 1393, 1394).
  • BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78

    Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
    Die Selbstbehaltsbemessung richtet sich nicht nach der Düsseldorfer Tabelle in der 1995 und 1996 geltenden Fassung, die auf das Unterhaltsbegehren von Ehegatten und Kindern zugeschnitten ist (vgl. BGH NJW 1992, 1394).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
    Soweit der Kläger allerdings Unterhalt vor dem 13. März 1995 einklagt, steht dem § 1613 BGB entgegen.
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86

    Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99
    Zwar ist es richtig, dass im Einzelfall ein Unterhaltsanspruch, der über lange Zeit (mehr als ein Jahr, vgl. BGHZ 103, 62, 70; Staudinger vor § 1601 Rn. 74, 76; § 1613 Rn. 38; Palandt 58. Auflage § 242 Rn. 108) nicht geltend gemacht wurde, verwirkt sein kann.
  • OLG Oldenburg, 12.03.1991 - 12 UF 141/90
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    a) Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2000, 293 ff. veröffentlicht ist, hat den Beklagten in dem ausgeurteilten Umfang für unterhaltspflichtig gehalten und den von diesem erhobenen Einwand der Verwirkung für nicht durchgreifend erachtet.
  • OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03

    Zur Inanspruchnahme des unterhaltspflichtigen Kindes durch Sozialhilfeträger bei

    Auf die sozialhilferechtlichen Schonvermögensgrenzen stellt der Senat nicht ab, weil es nicht in allen Bundesländern Regelungen hierfür gibt und soweit es sie gibt, diese sehr stark differieren, wofür kein einleuchtender Grund besteht (vgl. die Darstellung bei OLG Köln MDR 2003, 31 und auch OLG Koblenz NJW-RR 2000, 293 (295)).
  • LG Gera, 19.03.2002 - 5 T 65/01

    Eintragung von Grundschulden vor Eintragung des Zuschlagsbeschlusses im Grundbuch

    Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht ( NJW-RR 2000, 293 ff.) das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und den Beklagten verurteilt, an den Kläger 76.072,98 DM zuzüglich Zinsen zu zahlen.
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   OLG Saarbrücken, 09.06.1999 - 6 UF 29/99   

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OLG Saarbrücken, 09.06.1999 - 6 UF 29/99 (https://dejure.org/1999,7623)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.06.1999 - 6 UF 29/99 (https://dejure.org/1999,7623)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 6 UF 29/99 (https://dejure.org/1999,7623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 293
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80

    Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.1999 - 6 UF 29/99
    Ein Anrecht auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, das - wie hier - auf Zahlung eines Kapitalbetrags gerichtet ist, unterliegt nicht dem Versorgungsausgleich, sondern ist ggf. im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 3. Aufl., § 1587 a BGB , Rz. 181; BGB -RGRK/Wick, 12. Aufl., § 1587 a , Rz. 207; MünchKomm-Rühmann, BGB , 3. Aufl., § 1587 a , Rz. 290; vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 156, 158; FamRZ 1986, 344 ; FamRZ 1993, 793, 794).

    Das System des Versorgungsausgleichs ist auf den Ausgleich wiederkehrender Versorgungsleistungen zugeschnitten und passt nicht auf den Ausgleich von Kapitalbeträgen (BGH, FamRZ 1984, 156, 159; FamRZ 1992, 411, 412).

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.1999 - 6 UF 29/99
    Das System des Versorgungsausgleichs ist auf den Ausgleich wiederkehrender Versorgungsleistungen zugeschnitten und passt nicht auf den Ausgleich von Kapitalbeträgen (BGH, FamRZ 1984, 156, 159; FamRZ 1992, 411, 412).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZB 80/88

    Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.1999 - 6 UF 29/99
    Ein Anrecht auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, das - wie hier - auf Zahlung eines Kapitalbetrags gerichtet ist, unterliegt nicht dem Versorgungsausgleich, sondern ist ggf. im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 3. Aufl., § 1587 a BGB , Rz. 181; BGB -RGRK/Wick, 12. Aufl., § 1587 a , Rz. 207; MünchKomm-Rühmann, BGB , 3. Aufl., § 1587 a , Rz. 290; vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 156, 158; FamRZ 1986, 344 ; FamRZ 1993, 793, 794).
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