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   BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98   

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https://dejure.org/1999,1390
BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98 (https://dejure.org/1999,1390)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1999 - III ZR 77/98 (https://dejure.org/1999,1390)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1999 - III ZR 77/98 (https://dejure.org/1999,1390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 652

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652
    Voraussetzungen für Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 652
    Kein Abschluß eines stillschweigend geschlossenen Änderungsvertrages durch bloßes Ausnutzen der vertragsgemäß erbrachten Leistung eines Finanzmaklers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Finanzierungsvermittlung, Finanzmakler, Änderung einer Provisionsabrede durch schlüssiges Verhalten, Rechtsbindungswille

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Zur Frage der Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten bei fehlender wirtschaftlicher Kongruenz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten geändert? (IBR 1999, 598)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 57
  • ZIP 1999, 1847
  • MDR 1999, 1370
  • NZM 1999, 1129
  • NZM 1999, 1156
  • ZMR 2000, 102
  • ZMR 2000, 104
  • VersR 1999, 1410
  • WM 1999, 2556
  • BB 1999, 2104
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
    Dabei ist hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung allerdings nicht vollständige Identität des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Hauptvertrag erforderlich, entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (vgl. nur Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - III ZR 18/97 - NJW 1998, 2277, 2278 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in mißverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953; und vom 6. März 1999 - LwZR 7/98 - UA S. 5 f, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung in der Revisionsinstanz nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. nur Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - NJW 1992, 1967, 1968 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98

    Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in mißverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953; und vom 6. März 1999 - LwZR 7/98 - UA S. 5 f, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04

    Provisionsanspruch des Kreditvermittlers bei Formnichtigkeit des vermittelten

    Da Entscheidungsreife im Revisionsverfahren nicht gegeben ist, muß die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, damit dieses unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen im Rahmen des ihm gegebenen Prüfungsumfangs eine abschließende tatrichterliche Prüfung des Klageanspruchs - in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des vom Kläger behaupteten Maklervertrages bzw. einer durch schlüssiges Verhalten geänderten Maklerprovisionsabrede (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1999 - III ZR 77/98 - NJW-RR 2000, 57) - vornehmen und gegebenenfalls die erforderlichen weiteren Feststellungen treffen kann.
  • BGH, 27.07.2000 - III ZR 279/99

    Auskunftsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung in der Revisionsinstanz nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. nur Senatsurteil vom 16. September 1999 - III ZR 77/98 - NJW-RR 2000, 57, 58).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (BGH NJW-RR 2000, 57 f. und NJW 1998, 2277, 2278 m.w.N.).

    Eine solche konkludente Vertragsänderung kommt etwa dann in Betracht, wenn sich der Auftraggeber eine weitere Tätigkeit des Maklers gefallen lässt, obwohl bereits feststeht, dass das ursprünglich beabsichtigte Geschäft nicht oder nicht zu den in Aussicht genommenen Bedingungen zustande kommen kann (vgl. zum Ganzen BGH NJW-RR 2000, 57 ff).

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02

    Maklerprovisionsanspruch: Fehlende Identität zwischen dem nach dem Maklervertrag

    Der Umstand, dass die Beklagte den von der Klägerin hergestellten Kontakt zu den Verkäufern ausgenutzt hat, um mit den Verkäufern einen Vertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum abzuschließen, reicht für eine Vertragsänderung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 57).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 20 U 141/16

    Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts

    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 57 m.w.N.).
  • LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02

    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Die in einem vergleichbaren Fall vertretene Ansicht der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin (GE 2002, 804), wonach eine Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vorliegen könne, steht unter einer von der Zivilkammer 63 selbst erwähnten Einschränkung, die der BGH in NJW-RR 2000, 57, 58 [BGH 16.09.1999 - III ZR 77/98] wie folgt formuliert hat:.
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