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   LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98   

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LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98 (https://dejure.org/1999,6115)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.1999 - 316 S 133/98 (https://dejure.org/1999,6115)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - 316 S 133/98 (https://dejure.org/1999,6115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragswidriger Gebrauch; Familienangehörige; Kündigung; Angehörige; Mallorca

  • RA Kotz

    Dauerhafte Überlassung einer Wohnung an die Angehörigen - ein Kündigungsgrund?

  • RA Kotz

    Dauerhafte Überlassung einer Wohnung an die Angehörigen -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufnahme von Angehörigen - Verstoß gegen den Mietvertrag?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufnahme naher Angehöriger in die Mietwohnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 602
  • NZM 2000, 379
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 19.03.1998 - 28 U 207/97

    Verjährung von Regreßansprüchen gegen Anwälte

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98
    Die Kammer vermag auch die Argumentation nicht zu teilen, wonach die vollständige Überlassung auf Dauer an Angehörige deshalb unzulässig sei, weil § 549 I BGB den Vermieter gerade davor schützen wolle, daß er sich de facto einem völlig neuen Vertragspartner ausgesetzt sieht (so LG Frankfurt/Main NJW-RR 1993, 143 im Anschluß ah BayObLG WM 1984, 13; OLG Hamm MDR 1998, 1127(1128)).
  • LG Frankfurt/Main, 09.10.1992 - 17 S 370/91
    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98
    Die Kammer vermag auch die Argumentation nicht zu teilen, wonach die vollständige Überlassung auf Dauer an Angehörige deshalb unzulässig sei, weil § 549 I BGB den Vermieter gerade davor schützen wolle, daß er sich de facto einem völlig neuen Vertragspartner ausgesetzt sieht (so LG Frankfurt/Main NJW-RR 1993, 143 im Anschluß ah BayObLG WM 1984, 13; OLG Hamm MDR 1998, 1127(1128)).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 16 U 109/96
    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98
    Vielmehr greift diese Vorschrift überhaupt nicht ein, wenn es sich um nächste Angehörige handelt (OLG Hamm WM 1997, 364(365)).
  • LG Cottbus, 30.08.1994 - 4 S 99/94
    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98
    Soweit in der Rechtsprechung verlangt wird, daß der Mieter und die aufgenommene Person einen gemeinsamen Haushalt führen, der alle Lebensbereiche umfaßt (so LG Cottbus WM 1995, 38 (39); vgl. auch LG Berlin GE 1988, 409), beruht diese Auffassung zum einen auf der unzutreffenden Annahme, auch nahe Familienangehörige seien Dritte i. S. v. § 549 BGB (so LG Cottbus WM 1995, 38(39); AG Schöneberg GE 1989, 1229).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98
    Eine unwirksame Kündigung erzeugt keine Rechtswirkung, kann folglich auch keine Äußerungspflicht des Erklärungsempfängers begründen(BGH NJW 1981, 43(44)); sein Schweigen kann daher auch nicht als Zustimmung zum Eintritt der Kündigungswirkungen ausgelegt werden.
  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    bb) Im Gegensatz dazu halten ein Teil der Instanzgerichte und des Schrifttums eine großzügigere Betrachtungsweise für geboten (LG Hamburg, WuM 1994, 535; NJW-RR 2000, 602 f.; ZMR 2001, 973 f.; LG Berlin, GE 1993, 653; NJW-RR 1994, 1289; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.

    Nach dieser Ansicht soll eine Anwendung des § 553 Abs. 1 BGB nur dann ausscheiden, wenn der Mieter der Sache nach die Wohnung zu Gunsten eines anderen vollständig aufgibt, also die Sachherrschaft endgültig und vollständig verliert (LG Hamburg, NJW-RR 2000, 602; WuM 1994, 535; LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289; Staudinger/Emmerich, aaO; Hinz, aaO, 2. Aufl., § 553 Rn. 8).

  • AG Berlin-Mitte, 26.11.2020 - 25 C 16/20

    Berechtigtes Interesse zur Untervermietung einer Einzimmerwohnung für den Fall

    Eine Anwendung des § 553 Abs. 1 BGB scheidet nur dann aus, wenn die Mietpartei der Sache nach die Wohnung zu Gunsten einer anderen Person vollständig aufgibt, also die Sachherrschaft endgültig und vollständig verliert (vgl. BGH, aaO, LG Hamburg, NJW-RR 2000, 602; WuM 1994, 535; LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289).
  • AG München, 02.03.2016 - 424 C 10003/15

    Tochter bleibt Tochter

    Daraus folgt, dass die Fälle der Gebrauchsüberlassung an Dritte einerseits und die an nächste Angehörige anderseits unterschiedlich zu behandeln sind (so auch LG Hamburg, Urt. v. 05.10.1999 - 316 S 133/98 = NJW-RR 2000, 602).

    Die Auslegung hat in der Gestalt zu erfolgen, dass die erfassten Fälle denjenigen ähneln, die ansonsten als Ausnahmefälle von der privilegierten Nutzung durch Angehörige in der Rechtssprechung anerkannt sind, nämlich denjenigen Fällen, in denen der Mieter in der Wohnung lediglich einzelne Gegenstände zurückgelassen hat (z. B. AG Zwickau, Urt. v. 21.04.1995 - 4 C 438/95 = WuM 1996, 409) oder in denen der Mieter den Gewahrsam über die Wohnung vollständig aufgibt und den ihn treffenden Obhutspflichten nicht mehr nachkommt (s. LG Hamburg, Urteil vom 05.10.1999 - 316 S 133/98).

  • AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16

    Wohnung komplett untervermietet: Fristlose Kündigung möglich!

    Dies gilt sogar dann, wenn der Mieter die Wohnung an Familienangehörige oder Lebenspartner überlässt (Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Auflage, § 540 Rn. 43 f.; LG Hamburg, NZM 2000, 379; LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289; AG Neukölln GE 1996, 1433).
  • AG München, 06.04.2016 - 424 C 10003/15

    Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte bei Überlassung der Wohnung an den

    Daraus folgt, dass die Fälle der Gebrauchsüberlassung an Dritte einerseits und die an nächste Angehörige anderseits unterschiedlich zu behandeln sind (so auch LG Hamburg, Urt. v. 05.10.1999 - 316 S 133/98 = NJW-RR 2000, 602).

    Die Auslegung hat in der Gestalt zu erfolgen, dass die erfassten Fälle denjenigen ähneln, die ansonsten als Ausnahmefälle von der privilegierten Nutzung durch Angehörige in der Rechtssprechung anerkannt sind, nämlich denjenigen Fällen, in denen der Mieter in der Wohnung lediglich einzelne Gegenstände zurückgelassen hat (z.B. AG Zwickau, Urt. v. 21.04.1995 - 4 C 438/95 = WuM 1996, 409) oder in denen der Mieter den Gewahrsam über die Wohnung vollständig aufgibt und den ihn treffenden Obhutspflichten nicht mehr nachkommt (s. LG Hamburg, Urteil vom 05.10.1999 - 316 S 133/98).

  • AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10

    Eigenbedarfskündigung: Hohes Lebensalter als Härtegrund?

    Die auf eine unbefugte Gebrauchsüberlassung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 gestützte fristlose Kündigung vom 26.03.2010 scheitert bereits daran, dass nach Vorlage der Geburtsurkunde nunmehr unstreitig sein dürfte, dass es sich bei dem Beklagten zu 4) um den Enkel der Beklagten zu 1) handelt und diese mithin zu dessen Aufnahme in die Wohnung und dessen Eingliederung in ihren Haushalt auch ohne Erlaubnis des Vermieters befugt war (S. hierzu, LG Hamburg, WuM 99, 687 f.) Selbst wenn man hier anderer Meinung sein wollte, hegt das Gericht erhebliche Zweifel, ob in der Einräumung eines solchen unselbständigen Mitgebrauchs eine erhebliche Rechtsgutverletzung begründet sein kann.
  • AG Berlin-Mitte, 07.07.2021 - 123 C 5105/19

    Wohnraummietvertrag - Kündigung bei Überlassung der Wohnung an Familienmitglied

    Eine Beeinträchtigung der Vermieterbelange kommt aber erst dann in Betracht, wenn die Mieterseite den Gewahrsam über die Wohnung vollständig aufgeben, den sie treffenden Obhutspflichten nicht mehr nachkommen und nicht mehr oder nur noch unter Erschwernissen als Ansprechpartner für sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Fragen zur Verfügung stünde (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 2000, 602/603).
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