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   OLG Hamm, 18.05.1999 - 7 U 79/98   

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OLG Hamm, 18.05.1999 - 7 U 79/98 (https://dejure.org/1999,18236)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.1999 - 7 U 79/98 (https://dejure.org/1999,18236)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 7 U 79/98 (https://dejure.org/1999,18236)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 659
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 56/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruch auf Unterlassung der

    Das Berufungsgericht hat im Anschluss an ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 2000, 659) ausgeführt, die Klägerin sei mit dem Einwand der Erfüllung nicht präkludiert.

    Es kann deshalb dahinstehen, ob entgegen der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Auffassung (RGZ 55, 187, 191; Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., § 40 Rn. 86 f; Schuschke/Walker/Raebel, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 767 ZPO Rn. 33) der vom Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 2000, 659) und von Teilen des Schrifttums vertretenen Ansicht zu folgen ist, wonach der Einwand der Erfüllung im Anschluss an ein Versäumnisurteil nur dann präkludiert ist, wenn er zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung über die Vollstreckungsgegenklage noch mit dem Einspruch geltend gemacht werden könnte (Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 767 Rn. 40; Jauernig, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 23. Aufl., § 12 Rn. 16; Otto, Die Präklusion, S. 69 ff, 72; ders., JA 1981, 649, 650; Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl., § 15 I 2; Baumann/Brehm, Zwangsvollstreckung, 2. Aufl., § 13 III 2 S. 215; Schumann, NJW 1982, 1862).

  • LAG Hessen, 15.09.2008 - 16 Sa 839/08

    Titelmissbrauch - nachlässige Prozessführung - Versäumnisurteil

    Es bleibt offen, ob die Präklusionsfrist des § 767 Abs. 2 ZPO dann nicht eingreift, wenn die durch Versäumnisurteil titulierte Forderung in Kenntnis der Titulierung vor Ablauf der Einspruchsfrist erfüllt wird (so: OLG Hamm 18. Mai 1999 NJW-RR 2000, 659).

    Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn eine titulierte Forderung in Kenntnis der Titulierung vor Ablauf der Einspruchsfrist erfüllt wird (vgl. OLG Hamm 18. Mai 1999 NJW-RR 2000, 659) kann dahinstehen.

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