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   OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 3 W 138/99   

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OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 3 W 138/99 (https://dejure.org/1999,8830)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.09.1999 - 3 W 138/99 (https://dejure.org/1999,8830)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. September 1999 - 3 W 138/99 (https://dejure.org/1999,8830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 749
  • Rpfleger 1999, 531
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1965 - VIII ZR 95/63

    Einziehung des KPD-Vermögens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 3 W 138/99
    Deshalb bedürfe es dann, wenn dem nichtrechtsfähigen Verein Grundvermögen zugeordnet werden solle, der Eintragung sämtlicher Vereinsmitglieder unter einem das Rechtsverhältnis klarstellenden Zusatz, wie etwa "als Mitglieder des nicht eingetragenen Vereins..." (vgl. RGZ 127, 309, 312; BGHZ 43, 316, 320; BayObLG …
  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 3 Z 62/90

    Vor-Genossenschaft; Prüfungsverband; Eintragung; Genossenschaftsregister;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 3 W 138/99
    Die Beteiligtenfähigkeit kann im Grundbuchverfahren aber nur demjenigen zustehen, der rechtsfähig ist oder ohne rechtsfähig zu sein, im Grundbuch eingetragen werden kann (Demharter a.a.O. § 1 Rdnr. 31; Bauer in Bauer/ v. Oefele a.a.O. Rdnr. I 18; Meikel/Böttcher a.a.O. Rdnr. F 41 ff.; vgl. auch BayObLGZ 1990, 192, 196 jeweils m.w.N.).
  • RG, 01.03.1930 - V B 1/30

    Ist die Eintragung einer Hypothek auf den Namen eines nicht rechtsfähigen Vereins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 3 W 138/99
    Deshalb bedürfe es dann, wenn dem nichtrechtsfähigen Verein Grundvermögen zugeordnet werden solle, der Eintragung sämtlicher Vereinsmitglieder unter einem das Rechtsverhältnis klarstellenden Zusatz, wie etwa "als Mitglieder des nicht eingetragenen Vereins..." (vgl. RGZ 127, 309, 312; BGHZ 43, 316, 320; BayObLG …
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1985 - 3 W 157/85

    Zur Grundbuchfähigkeit politischer Parteien

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 3 W 138/99
    Der Senat hat sich in seinem auch von den Vorinstanzen herangezogenen Beschluss vom 16.9.1985 - 3 W 157/85 ( OLGZ 1986, 145 = NJW-RR 1986, 181 [= MittBayNot 1985, 258]) der erstgenannten Ansicht angeschlossen.
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins

    Gerade im Grundbuchrecht, das eine besondere Genauigkeit und das Festhalten an gewissen Formen erfordere, müsse vermieden werden, dem nichtrechtsfähigen Verein auf einem Umweg in gewisser Beziehung doch den Vorteil der Rechtspersönlichkeit auf Kosten der grundbuchrechtlichen Klarheit zu verschaffen (RGZ 127, 309, 312; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 749; LG Hagen, Rpfleger 2007, 26; Flume, ZHR 148 (1984), 503, 510; K. Schmidt, NJW 1984, 2249 f.; Schöpflin, Der nichtrechtsfähige Verein, 2003, S. 95 ff., 116; ders. npoR 2015, 124 f.; Wagner, ZZP 117 (2003), 305, 359 ff.; KEHE/Eickmann, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 15 GBV Rn. 8; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 246; weitere Nachweise zur älteren Literatur bei Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 101).

    c) Eine Sonderbehandlung der Beteiligten zu 2 ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht im Hinblick darauf geboten, dass politische Parteien nach überwiegender Ansicht (OLG Celle, NJW 2004, 1743; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 749 und NJW-RR 1986, 181; LG Berlin, Rpfleger 2003, 291; Kempfler, NJW 2000, 3763; Morlok/Schulte-Trux, NJW 1992, 2058; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 25 II 1 b; aA Bamberger/Roth/Schöpflin, BGB, 3. Aufl., § 54 Rn. 30; kritisch auch jurisPK-BGB/Bergmann, 7. Aufl., § 54 Rn. 56) unter ihrem Namen in das Grundbuch eingetragen werden können.

  • BGH, 11.07.2006 - 2 StR 499/05

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes (Verletzter); nicht

    d) Bei der Beurteilung der Anwendbarkeit von § 54 Satz 1 BGB auf politische Parteien ist zudem zu berücksichtigen, dass die zivilrechtlichen Regelungen zum Teil durch Regelungen des Parteienrechts überlagert und modifiziert werden (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 749, 750).
  • KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14

    Grundbuch: Eintragung eines nicht staatlich konzessionierten Wirtschaftsvereins

    Eine Eintragung des Beteiligten zu 2 im Grundbuch nur unter seinem Namen kommt auch nicht mit den Erwägungen in Betracht, mit denen die Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, MittBayNot 2000, 42; LG Berlin, Rpfleger 2003, 291) die Grundbucheintragung politischer Parteien ermöglicht hat.
  • OLG Celle, 28.01.2004 - 4 W 12/04

    Grundbuchfähigkeit politischer Parteien

    Mit der Vorinstanz und der wohl zwischenzeitlich herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht allerdings auch der Senat grundsätzlich davon aus, dass die politische (Gesamt-) Partei grundbuchfähig ist und mithin als Berechtigter im Grundbuch eingetragen werden kann (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 54 Rn. 8; Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 9. Aufl., Einl. F 47; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 749; LG Berlin Rechtspfleger 2003, 291 und ebenso die mit der Beschwerde der Antragstellerin im Abdruck überreichte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 9. Februar 2001, 2 Wx 51/97 sämtlichst m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2023 - 20 W 154/23

    Zur Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins

    aa) Weil (Teil-)Rechtsfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins früher ganz überwiegend abgelehnt wurde, geht eine vor allem in der älteren Rechtsprechung und Literatur verbreitete Ansicht davon aus, dass ein nicht rechtsfähiger Verein als solcher nicht in das Grundbuch eingetragen werden könne, sondern eine Eintragung aller Mitglieder als gemeinschaftlich Berechtigte unter einem klarstellenden Hinweis auf die Vereinsmitgliedschaft (z. B. "als Mitglieder des nicht rechtsfähigen Vereins ...") erfolgen müsse (vgl. RGZ, 309, 311; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 16.09.1985, 3 W 157/85, NJW-RR 1986, 181, 181 und vom 17.09.1999, 3 W 138/99, juris Tz. 6 f.; Karsten Schmidt NJW 1984, 2249, 2250 f.; Gutachten des DNotI, DNotI-R, 1996, 82 f.; aktuell: Schöner / Stöber, GrundbuchR, 16. Aufl. 2022, Rn. 246; Holzer in BeckOK GBO, a. a. O., § 1 GBO, Rn. 54; ders., FGPrax 2023, 100, 100 f.).
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