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   OLG Stuttgart, 20.07.1999 - 14 U 1/99   

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https://dejure.org/1999,15088
OLG Stuttgart, 20.07.1999 - 14 U 1/99 (https://dejure.org/1999,15088)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.1999 - 14 U 1/99 (https://dejure.org/1999,15088)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 14 U 1/99 (https://dejure.org/1999,15088)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 904
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04

    Arzthaftungsprozess: Zeitpunkt der Aufklärung im Zusammenhang mit einer

    Die Klägerin hätte ihre Einwilligung in diese kosmetische Operation wirksam nur erklären können, wenn sie rechtzeitig vorher von dem Beklagten zu 1. umfassend und schonungslos über die Erfolgsaussichten und Risiken des Eingriffs, wie beispielsweise bleibende Entstellungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, aufgeklärt worden wäre (vgl. BGH MDR 1991, 424; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 904, 905; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht Aktuell, S. 86 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 10.01.2001 - 5 U 158/00
    Das gilt in besonderem Masse bei einer medizinisch nicht indizierten Operation; Schönheitsoperationen verlangen eine schonungslose Aufklärung des Patienten über die Eingriffsrisiken (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 904, 905 m.w.N.).
  • LG Osnabrück, 18.09.2002 - 2 O 1190/01

    Kausalität eines ärztlichen Behandlungsfehlers für einen Schaden als Folge einer

    Hinsichtlich eines Entscheidungskonfliktes ist von der Patientin vorzutragen, in welcher persönlichen Entscheidungssituation sie sich bei vollständiger ordnungsgemäßer Aufklärung befunden hätte und ob sie diese Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ihre Einwilligung zu erteilen oder nicht (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, S. 23 [OLG Oldenburg 30.03.1999 - 5 U 167/98] ; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, S. 904 [OLG Stuttgart 20.07.1999 - 14 U 1/99] ).
  • LG Regensburg, 04.07.2000 - 2 S 140/00

    Ohrstecker - Aufklärungspflicht bei erhöhtem Risiko des Eingriffs - Problem des

    Dem Betroffenen müssen exakt die Vorteile, die er günstigstenfalls erwarten kann, ebenso dargestellt werden wie etwaige Risiken in aller Deutlichkeit, um ihm die gebotene Abwägung über Durchführung oder Verweigerung des Eingriffs zu ermöglichen (dazu BGH VersR 91, 227/228); bei primär kosmetisch veranlassten Eingriffen muss der Betroffene in besonders sorgfältiger, umfassender und gegebenenfalls schonungsloser Weise über bestehende Risiken - gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder bleibende Entstellung bei einem Fehlschlagen des Eingriffs - aufgeklärt werden (OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 904/905).
  • LG Osnabrück, 17.03.2004 - 2 O 3113/01

    Schadensersatz für Nervenschädigung nach zahnärztlicher Wurzelbehandlung;

    Hinsichtlich des Entscheidungskonfliktes hätte die Klägerin mithin vortragen müssen, in welcher persönlichen Entscheidungssituation sie sich bei vollständiger ordnungsgemäßer Aufklärung befunden hätte und ob diese Aufklärung sie ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ihre Einwilligung zu erteilen oder nicht (vgl. OLG Oldenburg, VersRecht 2000, 232; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 904 [OLG Stuttgart 20.07.1999 - 14 U 1/99] ).
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