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OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 14 U 160/98 |
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Kosten des Beweisverfahrens)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1167
- MDR 2000, 199
- BauR 2000, 775
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 15 U 17/14
Erstattung von Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens
Denn von einem materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch werden auch die zur Durchsetzung des Anspruchs notwendigen Rechtsverfolgungskosten umfasst, wozu nach ganz herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, grundsätzlich auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gemäß §§ 485 ff. ZPO gehören, sofern dessen Einleitung zweckmäßig war (…vgl. hierzu allg.: Palandt-Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl., 2015, § 249 BGB, Rdn. 58 m.w.Nachw.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, S. 1167 unter II. 1. a. der Gründe m.w.Nachw.). - OLG Rostock, 11.11.2008 - 4 U 27/06
Architektenhaftung wegen Planungsfehlern und mangelhafter Bauüberwachung
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens seien nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2000, 1167) eine Schadensfolge der mangelhaften Leistung. - OLG Koblenz, 11.01.2002 - 8 U 497/01
Prozeßkosten als Schaden
Wenn demnach noch die Kosten des von einem Geschädigten erfolglos geführten Rechtsstreits dem Schaden nach § 635 BGB zuzurechnen sind, muss dies um so mehr für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens gelten, in dem der haftende Schädiger richtig festgestellt werden konnte (…so auch Palandt/Sprau, BGB, 60. Aufl., § 635 Rdnr. 6 b; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1167, 1168).