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   OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99   

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OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99 (https://dejure.org/2000,11256)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2000 - 10 U 3555/99 (https://dejure.org/2000,11256)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2000 - 10 U 3555/99 (https://dejure.org/2000,11256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatzanspruch auf Zins-und Tilgungsleistungen für ein Eigenheim als Unterhaltsschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung eines Unterhaltsschadens; Geltendmachung der Unterhaltsaufwendungen für ein Wohnhaus als Schadensersatz durch eine Ehefrau bei Tod des Ehemannes durch einen verschuldeten Verkehrsunfall; Bemessung eines Schadensersatzes anhand eines konkreten Schadens; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 844 Abs. 2
    Zins- und Tilgungsleistungen als Unterhaltsschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96

    Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten

    Auszug aus OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99
    Soweit die Berufung als Fixkosten die Vergleichsmiete am nunmehrigen Wohnort der Kläger in ... (bei ...) ohne Rücksicht auf die tatsächlich anfallenden Aufwendungen ansetzt, verkennt sie den Schadensbegriff der §§ 844 Abs. 2, 249 ff. BGB; danach ist nur ein konkreter Schaden, der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Zeitpunkt des Unfalls bemisst, und nicht ein abstrakter, fiktiv errechneter Schaden ersatzfähig (BGH, NJW 1998, 985).

    Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, die vom BGH bestätigt wurde (vgl. Senatsurteil vom 16.02.1996, 10 U 3065/93; hierzu BGH NJW 1998, 985).

  • OLG Nürnberg, 09.04.1997 - 4 U 1841/96
    Auszug aus OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99
    Fixe Kosten können nur solche sein, die tatsächlich anfallen (OLG Nürnberg, NZV 1997, 439).
  • BGH, 15.10.1985 - VI ZR 55/84

    Berechnung des Unterhaltsschadens bei Tötung der Eltern zweier Kinder

    Auszug aus OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99
    Dem steht die Entscheidung des BGH vom 05.12.1989 (VersR 1990, 317/318) nicht entgegen, da in dem vom BGH entschiedenen Fall allein schon die Zinszahlungen den Mietwert einer vergleichbaren Wohnung von 900, 00 DM monatlich überstiegen (vgl. auch BGH, VersR 1986, 264/265, wo Zins und Tilgung den Mietaufwand von 450, 00 DM überstiegen).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 42/83

    Berechnung der unterhaltsrechtlich geschuldeten Haushaltskosten

    Auszug aus OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99
    Insofern dienen diese in erster Linie der Deckung des angemessenen Wohnbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen und zählen zum Unterhalt ("unterhaltsrechtliche Komponente"; vgl. BGH, VersR 1984, 961/962 Abschnitt II. 2. b)).
  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 276/88

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Eigenheim bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99
    Dem steht die Entscheidung des BGH vom 05.12.1989 (VersR 1990, 317/318) nicht entgegen, da in dem vom BGH entschiedenen Fall allein schon die Zinszahlungen den Mietwert einer vergleichbaren Wohnung von 900, 00 DM monatlich überstiegen (vgl. auch BGH, VersR 1986, 264/265, wo Zins und Tilgung den Mietaufwand von 450, 00 DM überstiegen).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99
    Soweit die Aufwendungen für ein Eigenheim nach einem objektiven Maßstab eheangemessen erscheinen, ist deshalb hinzunehmen, dass anstelle von Mietzahlungen Aufwendungen zur Vermögensbildung geleistet werden (vgl. BGH, FamRZ 1995, 869; ersichtlich auch BGH, NZV 1988, 136 = VersR 1988, 954/956; OLG Braunschweig, VersR 1979, 1124/1125).
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99
    Soweit die Aufwendungen für ein Eigenheim nach einem objektiven Maßstab eheangemessen erscheinen, ist deshalb hinzunehmen, dass anstelle von Mietzahlungen Aufwendungen zur Vermögensbildung geleistet werden (vgl. BGH, FamRZ 1995, 869; ersichtlich auch BGH, NZV 1988, 136 = VersR 1988, 954/956; OLG Braunschweig, VersR 1979, 1124/1125).
  • OLG Braunschweig, 06.07.1979 - 4 U 6/79
    Auszug aus OLG München, 10.03.2000 - 10 U 3555/99
    Soweit die Aufwendungen für ein Eigenheim nach einem objektiven Maßstab eheangemessen erscheinen, ist deshalb hinzunehmen, dass anstelle von Mietzahlungen Aufwendungen zur Vermögensbildung geleistet werden (vgl. BGH, FamRZ 1995, 869; ersichtlich auch BGH, NZV 1988, 136 = VersR 1988, 954/956; OLG Braunschweig, VersR 1979, 1124/1125).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2013 - 12 U 157/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Unterhalts

    Als Fixkosten anzuerkennen sind nur tatsächliche Aufwendungen, nach konkretem Vortrag, keine rein statistisch erfassten Werte (BGHZ 137, 237; OLG Brandenburg NZV 2001, 213; OLG München NJW-RR 2001, 1298).
  • OLG München, 31.10.2014 - 10 U 2755/12

    Betreuung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Schadensersatz,

    Zins- und Tilgungsleistungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie zum einen tatsächlich bezahlt werden und darüber hinaus nicht über den Mietkosten für eine angemessene Wohnung liegen (vgl. Senat NJW-RR 2001, 1298, 1299).
  • LG Magdeburg, 10.01.2012 - 9 O 164/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden überholenden

    Eine entsprechende Rechtsprechung gibt es lediglich zu den §§ 823, 844 BGB, vgl. OLG München NJW-RR 2001, 1298.
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