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   OLG Frankfurt, 20.07.2000 - 26 W 38/2000, 26 W 38/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5194
OLG Frankfurt, 20.07.2000 - 26 W 38/2000, 26 W 38/00 (https://dejure.org/2000,5194)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.2000 - 26 W 38/2000, 26 W 38/00 (https://dejure.org/2000,5194)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 26 W 38/2000, 26 W 38/00 (https://dejure.org/2000,5194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 383 ZPO, § 568 Abs 2 S 2 ZPO, § 766 ZPO, § 890 ZPO, § 656 BGB
    Zuwiderhandlung gegen ein rechtskräftiges Äußerungsverbot: Zeugenaussage im Zivilprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisaufnahme; Beweisthema; Wahrheitsgehalts einer Aussage; Äußerungsbeschränkungen; Zeugenvernehmung; Schweigepflicht; Partnervermittlung; Lockangebote

  • Wolters Kluwer

    (Zuwiderhandlung gegen ein rechtskräftiges Äußerungsverbot: Zeugenaussage im Zivilprozeß)

  • Judicialis

    BBG § 61; ; BBG § 62; ; StPO § 54 Abs. 1; ; ZPO § 376; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 61, § 62; StPO § 54 Abs. 1; ZPO § 376, § 3
    Zuwiderhandeln gegen einstweilige Verfügung durch Zeugenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1364
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1978 - I ZR 154/76

    Verkauf eines betriebenen und eingerichteten Gewerbebetriebes - Fehlende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2000 - 26 W 38/00
    Zeugen können sich vor Gericht nicht mit Erfolg auf eine lediglich vertraglich vereinbarte Schweigepflicht berufen, weil die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage eine öffentlich-rechtliche, staatsbürgerliche Pflicht ist (BVerfG NJW 1979, 33 u. NJW 1988, 897; Zöller-Greger, a.a.O., § 383 Rn. 2) und der Grundsatz der Aussagepflicht keine Ausweitung auf in der Prozeßordnung nicht ausdrücklich genannte Fälle der Aussageverweigerung zuläßt (Zöller-Greger, a.a.O., § 383 Rn. 2).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2000 - 26 W 38/00
    Zeugen können sich vor Gericht nicht mit Erfolg auf eine lediglich vertraglich vereinbarte Schweigepflicht berufen, weil die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage eine öffentlich-rechtliche, staatsbürgerliche Pflicht ist (BVerfG NJW 1979, 33 u. NJW 1988, 897; Zöller-Greger, a.a.O., § 383 Rn. 2) und der Grundsatz der Aussagepflicht keine Ausweitung auf in der Prozeßordnung nicht ausdrücklich genannte Fälle der Aussageverweigerung zuläßt (Zöller-Greger, a.a.O., § 383 Rn. 2).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Nicht zu folgen ist dem Berufungsgericht bereits in der Einschätzung, ein aufgrund eines "Lockvogelangebots" (oder "Lockangebots", vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1364) geschlossener Partnervermittlungsvertrag sei gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und nichtig.
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