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   OLG Brandenburg, 07.12.1999 - 6 U 95/99   

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https://dejure.org/1999,11886
OLG Brandenburg, 07.12.1999 - 6 U 95/99 (https://dejure.org/1999,11886)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.1999 - 6 U 95/99 (https://dejure.org/1999,11886)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 6 U 95/99 (https://dejure.org/1999,11886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Auslegung eines Dienstvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 137
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen

    (a) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist es nicht erforderlich, dass das vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend (so aber: Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 628 Rn. 4) oder als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB anzusehen ist (so aber: OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 137; Weth in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 628 Rn. 15; Canaris, Festschrift für Karsten Schmidt zum 70. Geburtstag, S. 177, 182; Henssler/Deckenbrock, NJW 2005, 1, 2; MünchKomm-BGB/Henssler, aaO Rn. 17; Schellenberg, VersR 2007, 1343, 1346; a.A. Erman/Belling, BGB, 12. Aufl. § 628 Rn. 9; Staudinger/Preis, aaO).
  • OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06

    Schadensersatz gegen Rechtsanwalt nach Vergleichsschluss

    Voraussetzung dafür wäre eine von den Beklagten zu vertretende schwerwiegende Vertragspflichtverletzung, die auch eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt hätte (MünchKomm/Henssler, 4. Auflage, § 628 Rn. 14; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 137).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05

    Zur Frage des Rechtsbindungswillens - Geschäftsbesorgungsvertrag mit

    Unter diesen Umständen muss das Tatbestandsmerkmal "veranlassen" einschränkend dahin verstanden werden, dass auch bei Diensten höherer Art der Dienstverpflichtete Veranlassung zur Kündigung nur dann gegeben hat, wenn die Kündigung auf Vertragsverstößen beruht, die so schwer wiegen, dass der Vertrag, wenn er auf normale Dienste gerichtet gewesen wäre, gem. § 626 BGB fristlos aus wichtigem Grund hätte gekündigt werden können (so auch OLG Brandenburg Urteil vom 07. Dezember 1999 - 6 U 95/99, NJW-RR 2001, 137).
  • OLG Koblenz, 24.02.2005 - 5 U 680/04

    Vergütung des Rechtsanwalts: Honoraranspruch bei fristloser Kündigung des Mandats

    Insofern muss es zu einer Kündigung gekommen sein, die die Wirksamkeitserfordernisse dieser Vorschrift erfüllt (OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 137 f; Henssler in Münchener Kommentar, BGB, 4.Aufl., § 628 Rn.14; Schwerdtner a.a.O. § 628 Rn.12); das bedeutet auch, dass die Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten worden sein muss (vgl. Putzo in Palandt, BGB, 63.Aufl., § 628 Rn.6).
  • OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 147/01

    Zur anwaltlichen Hinweis- und Belehrungspflicht auf mögliche Interessenkollision

    Es kann dahin stehen, ob die schuldhafte Vertragsverletzung i.S.v. § 628 Abs. 1 S. 2 BGB eine gewisse Qualität haben muss (am weitesten: Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 137: diejenige eines wichtigen Grundes zur Kündigung nach § 626 BGB).
  • OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03

    Beitreibung einer titulierten Forderung aufgrund eines zwischenzeitlich

    Die Auffassung des OLG Brandenburg (NJW-RR 2001, 137 (138)), wonach auf den Grundgedanken des § 649 BGB zurückgegriffen werden muss, wenn ein Zusammenhang zwischen einzelnen Dienstleistungen und Vergütungsteilen nicht hergestellt werden kann, teilt der Senat nicht.
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