Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5795
OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99 (https://dejure.org/2000,5795)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2000 - 16 U 73/99 (https://dejure.org/2000,5795)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 16 U 73/99 (https://dejure.org/2000,5795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1511
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92

    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99
    Diese ist gegeben, wenn der Zustellungsempfänger nach außen hin den Eindruck erweckt hat, er wohne unter einer bestimmten Anschrift (BGH NJW-RR 93, 1083).

    Hier legt hingegen ein erheblicher Zeitabstand (1996 gegenüber 1998) vor (vgl. dazu auch BGH, NJW-RR 93, 1083).

  • OLG Karlsruhe, 27.11.1991 - 9 W 72/91
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zustellungsempfänger bewusst und zielgerichtet veranlasst hat, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können und er zugleich verhindert, dass dem Absender die wirkliche Eigenschaft dieser Adressen bekannt wurde (vgl. MünchKomm/von Feldmann, ZPO, § 181 Rz. 8; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Auflage, § 181 Rz. 8; OLG Düsseldorf, FamRZ 90, 75; OLG Karlsruhe, NJW-RR 92, 700; OLG Frankfurt, NJW 85, 1910; FinG Münster, NJW 85, 1184; OLG Köln, Rpfl 75, 261; OLG Hamm,NJW 70, 958 ).
  • OLG Frankfurt, 14.01.1985 - 22 W 52/84
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zustellungsempfänger bewusst und zielgerichtet veranlasst hat, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können und er zugleich verhindert, dass dem Absender die wirkliche Eigenschaft dieser Adressen bekannt wurde (vgl. MünchKomm/von Feldmann, ZPO, § 181 Rz. 8; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Auflage, § 181 Rz. 8; OLG Düsseldorf, FamRZ 90, 75; OLG Karlsruhe, NJW-RR 92, 700; OLG Frankfurt, NJW 85, 1910; FinG Münster, NJW 85, 1184; OLG Köln, Rpfl 75, 261; OLG Hamm,NJW 70, 958 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1989 - 7 WF 78/89
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zustellungsempfänger bewusst und zielgerichtet veranlasst hat, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können und er zugleich verhindert, dass dem Absender die wirkliche Eigenschaft dieser Adressen bekannt wurde (vgl. MünchKomm/von Feldmann, ZPO, § 181 Rz. 8; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Auflage, § 181 Rz. 8; OLG Düsseldorf, FamRZ 90, 75; OLG Karlsruhe, NJW-RR 92, 700; OLG Frankfurt, NJW 85, 1910; FinG Münster, NJW 85, 1184; OLG Köln, Rpfl 75, 261; OLG Hamm,NJW 70, 958 ).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99
    Der Begriff "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften stellt auf das tatsächliche Wohnen des Empfängers ab, nämlich darauf, ob er sich hauptsächlich in den Räumen aufhält und dort auch schläft (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH NJW-RR 94, 564).
  • FG Münster, 19.06.1984 - VII 3175/83

    Zustellung einer Klage ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zustellungsempfänger bewusst und zielgerichtet veranlasst hat, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können und er zugleich verhindert, dass dem Absender die wirkliche Eigenschaft dieser Adressen bekannt wurde (vgl. MünchKomm/von Feldmann, ZPO, § 181 Rz. 8; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Auflage, § 181 Rz. 8; OLG Düsseldorf, FamRZ 90, 75; OLG Karlsruhe, NJW-RR 92, 700; OLG Frankfurt, NJW 85, 1910; FinG Münster, NJW 85, 1184; OLG Köln, Rpfl 75, 261; OLG Hamm,NJW 70, 958 ).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (z.B. BVerfG aaO Rn. 17; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238; OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, 1512 jew. mwN; so auch MünchKommZPO/Häublein, aaO § 178 Rn. 11; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 178 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15

    Rechtsmissbräuchlich herbeigeführte Verjährung verhindert nicht die Verfolgung

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (BGH, NJW 2011, 2440 Rn. 13; BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 17; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238, OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, jeweils m.w.N.).
  • KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02

    Verfahren bei Zustellungen: Ersatzzustellung unter der Meldeanschrift;

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zustellungsempfänger bewusst und zielgerichtet veranlasst, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können (OLG Köln NJW-RR 2001, 1511).
  • LG Berlin, 25.04.2006 - 85 T 502/04
    Eine Scheinwohnung liegt insbesondere dann vor, wenn der Zustellungsempfänger es bewusst und zielgerichtet veranlasst hat, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 1511, 1512 [OLG Köln 28.02.2000 - 16 U 73/99] ; OLG Naumburg, OLGR 2002, 449; vgl. LG Berlin, Beschluss vom 19. August 2005 - 85 T 503/04 WEG - bestätigt durch den Beschluss des KG vom 7. Februar 2006 - 24 W 15/06 - ).
  • KG, 15.12.2006 - 24 W 311/06

    Zustellung: Wirksamkeit bei Zustellung an die Scheinwohnung

    In diesem Falle verdient sein Interesse, Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück zu nehmen und seine Rechtsverteidigung hierauf einrichten zu können, und damit sein Interesse an der Verwirklichung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, auch dann keinen Vorrang gegenüber dem Interesse des Absenders am Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung, wenn er keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen hat, dass ihn die unter der Scheinadresse zugestellten Schriftstücke auch tatsächlich erreichen (Hamburgisches OVG HmbJVBl 1996, 18, Rdnr. 2 nach juris; OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, Rdnr. 25 nach juris; OLG Naumburg OLGR 2002, 449, Rdnr. 12 nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht