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   OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00   

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https://dejure.org/2001,4620
OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00 (https://dejure.org/2001,4620)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2001 - 9 U 136/00 (https://dejure.org/2001,4620)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 9 U 136/00 (https://dejure.org/2001,4620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überleitungsanzeige ; Gemischte Schenkung ; Rückforderung des Geschenkes; Notbedarfs des Schenkers ; Unentgeltlichkeit einer Zuwendung ; Übergabevertrag

  • Judicialis

    ZPO § 543; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546; ; BGB § 528 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 528; ; BGB § 525; ; BGB § 313; ; BGB § 530; ; BSHG § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Zurverfügungstellung einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialhilfe - Notbedarf des Schenkers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1518
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
    Es gibt keine Vermutung für den grundsätzlichen Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten (vgl. BGH WM 1995, 1076, 1077).

    Solche werden aber tangiert, wenn die Überleitung des Anspruchs aus § 528 BGB auf den Träger der Sozialhilfe zu beurteilen ist (vgl. BGH WM 1995, 1076, 1078).

  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
    Die Klägerin, die mindestens 31.477,08 DM zur Abdeckung der Heimkosten für die Verstorbene erbracht hat, ist daher forderungsberechtigte Gläubigerin, wenn und soweit der übergeleitete Anspruch gegen den Beklagten besteht (vgl. BGH NJW 1985, 2419).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91

    Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
    Durch die nachträgliche Entlohnung kommt dann der Vertrag zustande (vgl. BGH NJW 1992, 2566, 2567 f.; Staudinger-Cremer, § 516, Rdnr. 30).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
    Hinsichtlich der subjektiven Bewertung gilt grundsätzlich, dass die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit den Wert der auszutauschenden Leistungen und damit auch die Größe eines eventuellen Leistungsüberschusses selbst bestimmen können und dürfen (vgl. BGH NJW 1972, 1709, 1710).
  • OLG München, 24.04.1996 - 15 U 5140/95

    Auch Nebenabreden eines Grundstückskaufvertrages sind formbedürftig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
    Dass die Übertragung 1991 möglicherweise auf Drängen der Zeugin B auch vor dem Hintergrund einer Heimaufnahme der Frau W geschehen ist, die es ihr dann nicht mehr ermöglichen würde, den Beklagten für seine bereits erbrachten Leistungen zu entschädigen, führt nicht dazu, das Rechtsgeschäft von 1991 doch als zumindest teilweise unentgeltliches anzusehen (vgl. Senat, OLGR 1996, 197).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 258/05

    Rechte des Pflichtteilsberechtigten bei nachträglicher Entgeltlichkeit einer

    a) Dieser Vertrag stand zwar nicht unter dem Vorbehalt, dass der vereinbarte Rechtsgrund für die Grundstücksübertragung, nämlich Schenkung, nachträglich durch einen anderen Rechtsgrund ersetzt werden könne (zu solchen Fallgestaltungen vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1985 - IVa ZR 171/83 - NJW-RR 1986, 164 unter III; vom 17. Juni 1992 - XII ZR 145/91 - NJW 1992, 2566 unter 2 b; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1518, 1519; Staudinger/Wimmer-Leonhardt, BGB [2005] § 516 Rdn. 45).
  • OLG Köln, 05.10.2005 - 2 U 19/05

    Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Nachträgliche Umwandlung

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 2001, 1518, 1519) hat im Jahr 2001 die Auffassung vertreten, Leistungen, die abgeschlossen als unentgeltlich in der Vergangenheit vorgenommen worden seien, könnten nicht durch nachträgliche Vereinbarung das Moment der Entgeltlichkeit erhalten.
  • OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05

    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn Dienstleistungen zunächst nicht unentgeltlich, sondern in der erkennbaren Absicht künftiger Entlohnung erbracht worden sind (dazu Keim, FamRZ 2004, S. 1081, 1083 f.. Münchener Kommentar-Kollhosser, a.a.O., § 516 Rdnr. 21. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 1518, 1519) - was etwa auch dann anzunehmen ist, wenn die Dienste aufgrund des Versprechens künftiger Erbeinsetzung geleistet worden sind (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1965, S. 1224).
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