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Rechtsprechung
   LG Köln, 18.07.2001 - 9 S 312/2000, 9 S 312/00   

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https://dejure.org/2001,16591
LG Köln, 18.07.2001 - 9 S 312/2000, 9 S 312/00 (https://dejure.org/2001,16591)
LG Köln, Entscheidung vom 18.07.2001 - 9 S 312/2000, 9 S 312/00 (https://dejure.org/2001,16591)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 9 S 312/2000, 9 S 312/00 (https://dejure.org/2001,16591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Ziegen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1606
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05

    Tierhalter, Haftung, Schaden, Entlastungsbeweis

    Ob in Fällen der Schadensverursachung durch ein entwichenes Weidetier der Vortrag, auf welche konkrete Weise das Tier die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat, zum Entlastungsbeweis gehört, ist umstritten; vgl. Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. , Rz. 22 zu § 833; dagegen LG Köln in NJW-RR 2001, 1606 einer Anmerkung von Wussow zu LG Frankfurt in VersR 1970, 382f folgend und Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 2001, Rz. 146 zu § 833. Es entspricht aber der zumindest bis zu den vorstehend zitierten Gegenstimmen einhelligen Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, dass das Unterbleiben der Aufklärung irgendeines für die Entlastung des Tierhalters maßgeblichen Umstandes, namentlich wie ein Tier aus einer umzäunten Weide herausgekommen ist, zu dessen Lasten geht; vgl. nur Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. Rz. 10 zu § 833 BGB, BGH VersR 1956, 127, VersR 1965, 719f, OLG Celle VersR 1975, 665, OLG Frankfurt VersR 1982, 908, LG Frankfurt VersR 1982, 382.

    Da nämlich der Schadenseintritt regelmäßig indiziert, dass eine Ausbruchsmöglichkeit bestanden hat, muss der Tierhalter auch nach dieser Ansicht darlegen und beweisen, dass die von ihm unternommenen Sicherungsmaßnahmen abstrakt geeignet waren, alle vernünftigerweise denkbaren Alternativen sicher auszuschließen; so ausdrücklich selbst LG Köln, NJW-RR 2001, 1606.

  • OLG Hamm, 02.03.2005 - 13 U 191/04

    Tierhalterhaftung i.R.e. Verkehrsunfalls aufgrund eines entlaufenen Pferdes

    Grundsätzlich haftet der Halter eines Haustieres, das seinem Beruf dient, auch für Schäden, die das Tier nach seinem Entlaufen anrichtet, sofern dem Halter nicht der Beweis gelingt, daß ihn hinsichtlich des Entlaufens kein Verschulden trifft (vgl. BGH LM Nr. 4 Bl. 1; OLG Frankfurt VersR 1982, 908; LG Köln NJW-RR 2001, 1606).
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 07.06.2001 - 17 O 285/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19258
LG Kiel, 07.06.2001 - 17 O 285/00 (https://dejure.org/2001,19258)
LG Kiel, Entscheidung vom 07.06.2001 - 17 O 285/00 (https://dejure.org/2001,19258)
LG Kiel, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 17 O 285/00 (https://dejure.org/2001,19258)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Häufig wird auch zusätzlich zur Vermeidung einer Herabstufung berücksichtigt, ob sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befindet (OLG Koblenz, ZfS 1989, 300, 301; OLG Schleswig, VersR 1993, 1124, 1125; LG Berlin, DAR 1998, 354, 355; LG Kiel, NJW-RR 2001, 1606, 1607; Becker-Böhme, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 22. Aufl., D 68; Hillmann, ZfS 2001, 341, 342).
  • AG Rüsselsheim, 16.10.2016 - 3 C 5397/14
    Ein entsprechender Vermögensschaden kann allenfalls dann ersatzfähig sein, wenn der Geschädigte die insoweit entstandenen Kosten nachvollziehbar darlegt (vgl. LG Fulda NZV 1989, 397; LG Kiel, Urteil v. 07.06.2001, Az. 17 O 285/00, Rdnr. 32, 33 - zitiert nach juris).
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