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   OLG Dresden, 23.08.2001 - 8 U 1535/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,913
OLG Dresden, 23.08.2001 - 8 U 1535/01 (https://dejure.org/2001,913)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.08.2001 - 8 U 1535/01 (https://dejure.org/2001,913)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. August 2001 - 8 U 1535/01 (https://dejure.org/2001,913)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

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  • JurPC

    FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 1
    Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für elektronische Bauteile

  • aufrecht.de
  • stroemer.de

    Widerrufsrecht bei Internet-Kauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit; Ausschluss; Widerrufsrecht; Elektronische Bauteile; Speicher; PC; Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Kanzlei Flick

    Widerruf für RAM-Speicher

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für elektronische Bauteile

  • Judicialis

    FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 1
    Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für elektronische Bauteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei elektronischen Bau- und Ersatzteilen

  • beck.de (Leitsatz)

    Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechts nach FernAbsG

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 3 Absatz 1 Nr. 1 FernAbsG
    Das Widerrufsrecht für RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermodule kann nicht ausgeschlossen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1710
  • MDR 2002, 79
  • MMR 2002, 172
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10

    Formularmäßiger Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Kauf von

    Diese Ausnahmevorschrift darf nicht in ein allgemeines Kriterium der Unzumutbarkeit des Widerrufs wegen erheblicher Verschlechterung der zurückgesandten Waren für den Unternehmer umgedeutet werden, dem im Fernabsatz grundsätzlich das für ihn in der Regel mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundene Rücknahmerisiko zugewiesen ist (vgl. BGHZ 154, 239 = NJW 2003, 1665 [1666]; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 1710 [1711]; MünchKomm / Wendehorst, BGB, 5. Aufl., § 312d Rn. 20; Staudinger / Thüsing, BGB 2005, § 312d Rn. 44; BeckOK BGB / Schmidt-Räntsch, § 312d Rn. 33; Erman / Saenger, a.a.O., Rn. 20).
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2002 - 1 S 20/02

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei elektronischen und Standardbausteinen

    Die Kammer schließt sich im übrigen auch der Auffassung des OLG Dresden (NJW-RR 2001, 1710 = MDR 2002, 79 = CR 2002, 180 = MMR 2002, 172) an, wonach elektronische Bauteile wie RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermedien keine i. S. des § 3 II Nr. 1 FernAG auf Grund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeigneten Waren sind.
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