Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.12.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00   

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BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00 (https://dejure.org/2000,4193)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.2000 - 1Z BR 75/00 (https://dejure.org/2000,4193)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 2000 - 1Z BR 75/00 (https://dejure.org/2000,4193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Erblasser; Bevollmächtigter Vertreter; Testamentsvollstrecker; Erbvertrag; Erbeinsetzung

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 1960; ; FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164, § 1960; FGG § 20 Abs. 1
    Beschwerdeberechtigung eines Bevollmächtigten des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - Beurteilung einer Generalvollmacht

Verfahrensgang

  • AG Ebersberg - VI 414/99
  • LG München II - 6 T 717/00
  • BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 297
  • FamRZ 2001, 453
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00
    Die nicht fristgebundene und formgerecht eingelegte weitere Beschwerde ist zulässig (§ 27 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 550 ZPO); die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 1 ergibt sich aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (§ 29 Abs. 4, § 20 Abs. 1 FGG; BayObLG NJW-RR 1994, 831; Bassenge/ Herbst FGG 8. Aufl. § 27 Rn. 7).
  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00
    Es genügt nicht, dass die Verfügung auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers von Einfluß ist und er insofern ein Interesse an ihrer Änderung hat; vielmehr ist stets erforderlich, dass eine unmittelbare Beeinträchtigung eines ihm zustehenden subjektiven Rechts vorliegt (BayObLGZ 1998, 82/84; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 20 Rn. 12; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4).
  • KG, 19.05.1972 - 1 W 860/72
    Auszug aus BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00
    Im Hinblick auf die Kostenbelastung des Nachlasses ist er berechtigt, gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft Beschwerde einzulegen (KG OLGZ 1973, 106/107).
  • OLG Rostock, 25.10.2012 - 3 W 155/12

    Nachlassverfahren: Beschwerdebefugnis einer Bank gegenüber einer Anordnung des

    Wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige berechtigte Interessen genügen hingegen grundsätzlich nicht (vgl. etwa OLG München, Beschl. v. 26.02.2010, 31 Wx 16/10, NJW 2010, 2364; BayObLG, Beschl. v. 15.09.2000, 1 Z BR 75/00, NJW-RR 2001, 297 m.w.N.; OLG Celle, Beschl. v. 16.09.1988, 10 W 10/88, WM 1988, 1741; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 59 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 15 W 122/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausschlagenden Erben gegen die Anordnung der

    Bei der Anordnung einer Nachlasspflegschaft besteht hieraus folgend eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 59 FamFG für die Erben bzw. Erbprätendenten (BayObLG FamRZ 2001, 453 f.; Leipold in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 1960, Rn. 96; vgl. auch: BayObLG FamRZ 2005, 239 f.).

    Die für die Beschwerdebefugnis erforderliche unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung der Beteiligten zu 1) folgt auch nicht aus ihrer Stellung als Generalbevollmächtigte, selbst, wenn diese über den Tod hinaus Geltung haben sollte (OLG München, FamRZ 2010, 1113 f.; BayObLG FamRZ 2001, 453 f.; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl., § 1960, Rn. 10; Leipold in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 1960, Rn. 97).

    Die Vertretungsmacht stellt kein eigenes subjektives Recht der Beteiligten zu 1) dar, sondern allein eine Legitimation zum Handeln für einen anderen (OLG München a.a.O.; BayObLG FamRZ 2001, 453 f.; BayObLG FamRZ 2005, 239 f., Everts in NJW 2010, 2318 ff.).

  • OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10

    Anordnung der Nachlasspflegschaft: Beschwerderecht des Inhabers einer

    Vertretungsmacht ist kein subjektives Recht des Bevollmächtigten, sondern nichts weiter als die Legitimation, für einen Anderen durch Handeln in seinem Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (BayObLGZ 2004, 159/161 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2001, 453/454; Bassenge/ Roth/Gottwald § 59 FamFG Rn. 4; Prütting/Helms/Abramenko § 59 Rn. 2; Palandt/ Ellenberger BGB 69. Aufl. Einf. vor § 164 Rdnr. 5; Staudinger/Schilken BGB Vorbemerkung zu §§ 164 ff. Rdnr. 16; MünchKommBGB/Schramm 5. Aufl. § 164 Rn. 68; Soergel/Leptien BGB 13. Aufl. vor § 164 Rn. 15).

    Der General- oder Vorsorgebevollmächtigte ist folglich gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft und die Bestellung eines Nachlasspflegers nicht beschwerdeberechtigt (BayObLGZ 2004, 159/161; BayObLG FamRZ 2001, 453/454; Keidel/ Meyer-Holz, § 55 Rn. 83).

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Daher nimmt die herrschende Meinung an, dass die Vollmacht kein eigenes subjektives Recht des Bevollmächtigten begründet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 453/454 m. w. N. zum Streitstand; Palandt/Heinrichs BGB 62. Aufl. Einf. vor § 164 Rn. 5; Staudinger/Schilken BGB 13. Aufl. vor § 164 Rn. 16; MünchKomm/ Schramm BGB 4. Aufl. § 164 Rn. 15, der eine Rechtsmacht singulärer Art annimmt).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04

    Über den Tod hinausgehende Generalvollmacht und Anordnung der Nachlasspflegschaft

    Es genügt nicht, dass die Verfügung auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers von Einfluss ist und er insofern ein Interesse an ihrer Änderung hat; vielmehr ist stets erforderlich, dass eine unmittelbare Beeinträchtigung eines dem Beschwerdeführer zustehenden subjektiven Rechts vorliegt (BayObLG FamRZ 2001, 453; BayObLGZ 1998, 82/84; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 12; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4).

    aa) Der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. Einf. vor § 164 Rn. 5; Staudinger/Schilken BGB (2004) Vorbem. zu §§ 164 ff. Rn. 16; MünchKommBGB/Schramm 4. Aufl. § 164 Rn. 68; Soergel/Leptien BGB 13. Aufl. vor § 164 Rn. 15) an seiner Rechtsprechung (BayObLG FamRZ 2001, 453/454) fest, dass die Vertretungsmacht kein subjektives Recht des Bevollmächtigten ist (a.A. BGB-RGRK/Steffen 12. Aufl. § 167 Rn. 1; Larenz AT BGB § 31 II; Enneccerus/Nipperdey § 184 I).

  • KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14

    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des

    Die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Hamm, FGPrax 2014, 121, 122; OLG München, NJW 2010, 2364; BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; NJW-RR 2001, 297).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08

    Betreuerbestellung: Beschwerde eines Vorsorgebevollmächtigten gegen die

    Nach der auch von dem Landgericht vertretenen überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum wird ein solches eigenes Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten mit Hinweis darauf abgelehnt, dass der Bevollmächtigte seine Rechtsstellung nur aus der ihm von dem Betroffenen erteilten Vollmacht und damit aus einem fremden Recht herleitet und sie ihm auch nur im rechtlichen Interesse des Betroffenen erteilt wird, so dass diese Vollmacht auch nicht geeignet sei, ein eigenes subjektives Recht des Bevollmächtigten im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 453/454 und FGPrax 2003, 171; OLG Stuttgart FGPrax 1995, 87; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 21; Jansen/Sonnenfeld, a.a.0., § 69 g Rn. 20; HK-BUR/Bauer, § 69 g FGG Rn. 16 a; MünchKomm Schwab, BGB, 5. Aufl., § 1896 Rn. 252; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 69 g FGG Rn. 20).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3615
BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00 (https://dejure.org/2000,3615)
BayObLG, Entscheidung vom 12.12.2000 - 1Z BR 136/00 (https://dejure.org/2000,3615)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 1Z BR 136/00 (https://dejure.org/2000,3615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Niederländischer Erblasser; Gewöhnlicher Aufenthalt; Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Internationale Zuständigkeit; Erbschein

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2247; ; BGB § 2369; ; EGBGB Art. 4; ; EGBGB Art. 25

  • rechtsportal.de

    BGB § 133, § 2247, § 2369; EGBGB Art. 4, Art. 25
    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Coburg - VI 213/97
  • LG Coburg - 41 T 52/00
  • BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 297
  • FamRZ 2001, 1101
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 29/00

    Bankvollmacht als Alleinerbeneinsetzung

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00
    Die tatrichterliche Würdigung kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FGPrax 2000, 151).
  • BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 1 Z 4/86

    Erbrecht; IPR; Kollisionsrecht; Anwendung

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00
    b) Aus der Anwendbarkeit des deutschen Erbrechts ergibt sich nach dem Grundsatz des Gleichlaufs von anwendbarem materiellem Recht und Verfahrensrecht (vgl. dazu BayObLGZ 1986, 466/469 m.w.N.) die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte.
  • OLG Stuttgart, 29.06.2009 - 5 U 40/09

    Testamentsvollstreckung: Zuordnung eines Depotvermögens unter Berücksichtigung

    Ist nach dem Deckungsverhältnis die Schenkung bereits vollzogen (wie etwa bei § 331 BGB), entscheidet im Valutaverhältnis das Schenkungsstatut (OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1101, 1102).
  • OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16

    Erbe der Soraya

    Daher muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen oder zumindest das Bewusstsein hatte, sie könnte als solche angesehen werden (BayObLG, FamRZ 2001, 1101; KG, FamRZ 2004, 737, 738).
  • OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08

    Testamentserrichtung: Vorliegen eines Testierwillens bei einem handschriftlichen

    Daher muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen oder zumindest das Bewusstsein hatte, sie könnte als solche angesehen werden (BayObLG FamRZ 2001, 1101; KG FamRZ 2004, 737/738).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2010 - 14 Wx 30/09

    Testamentsauslegung: Gerichtliche Feststellung des Testierwillens; Anordnung

    Die hierzu getroffenen Feststellungen der Tatsacheninstanzen können in der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden (OLG München NJW-RR 2009, 16, 17/18; BayObLG FamRZ 2001, 1101).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    b) Soweit nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB Nachlassspaltung eintritt, ist für den deutschem Recht unterliegenden Nachlassteil ein allgemeiner Erbschein nach § 2353 BGB auszustellen; die eingeschränkte Geltung eines solchen Eigenrechtserbscheins ist in ihm zu vermerken (BayObLGZ 1967, 1,8; 418, 430; BayObLG FamRZ 1997, 318, 319 mit Anm. Hohloch ZEV 1997, 469; NJW-RR 2001, 297, 298; Palandt/Edenhofer aaO § 2369 Rdnr. 5; Palandt/Heldrich aaO Art. 25 EGBGB Rdnr. 20).
  • OLG Köln, 19.12.2007 - 2 U 132/06

    Zur Anwendbarkeit deutschen Erbrechts bei einem niederländischen

    Das am 1. Oktober 1996 in den Niederlanden in Kraft getretene Gesetz vom 4. September 1996 über das Kollisionsrecht der Erbfolge (Wef conflichtenrecht erfopvolging, WCErf; vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 6. November 2002, 2 W 105/02; BayObLG, NJW-RR 2001, 297; AnwK/Süß, BGB, 2. Auflage 2007, Länderbericht Niederlande Rdnr. 4 ff.; Schmellenkamp, MittRhNotK 1997, 245 [248 ff.]; Weber in Ferid/Firsching, Niederlande, Vorbem. Rdnr. 2) gilt erst für Nachlässe, die durch einen Erbfall nach dem 30. September 1996 eröffnet worden sind (AnwK/Süß, aaO, Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - 3 Wx 141/14

    Maßgebliches Erbrecht nach Versterben eines niederländischen Staatsangehörigen,

    Bei der vorgenannten Verweisung handelt es sich nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB um eine Gesamtverweisung, mithin einschließlich des Internationalen Privatrechts der ausländischen Rechtsordnung (vgl. Senat FGPrax 2013, 265; BayObLG ZEV 2001, 487, 488; Palandt-Weidlich, a.a.O. § 2353 Rdz. 17).
  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04

    Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich

    Insoweit ist auch die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 297/298).
  • LG Bonn, 21.12.2016 - 13 O 334/15

    Wertersatzanspruch eines Nachlasspflegers für Zahlungen aus dem Nachlass des

    Entscheidend ist der tatsächliche Wille des Erblassers unter Heranziehung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.09.2008, 31 Wx 42/08, zit. nach juris, Rn. 27 sowie BayObLG, Beschluss vom 12.12.2000, 1Z BR 136/00, zit. nach juris, Rn. 12.) Der Wille, letztwillig zu verfügen, muss bei Errichtung des fraglichen Schriftstücks tatsächlich vorhanden sein.
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