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   BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 298/00   

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https://dejure.org/2000,5074
BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 298/00 (https://dejure.org/2000,5074)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 3Z BR 298/00 (https://dejure.org/2000,5074)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 3Z BR 298/00 (https://dejure.org/2000,5074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Eingetragener Verein; Vereinssatzung; Mitgliedsausscheiden; Mitgliedsbeitrag

  • Judicialis

    BGB § 71; ; BGB § 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 71, § 58
    Regelung von Eintritt und Austritt in einer Vereinssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Memmingen - 4 T 1777/00
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 298/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 326
  • FGPrax 2001, 30
  • Rpfleger 2001, 137
  • NZG 2001, 236
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.01.1992 - BReg. 3 Z 199/91

    Eintragung einer bedingten Vorstandsbildung in das Vereinsregister

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 298/00
    Andernfalls ist die Anmeldung der Änderung zurückzuweisen (BayObLG NJW-RR 1992, 802).
  • BayObLG, 24.03.1972 - BReg. 2 Z 131/71
    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 298/00
    Dies ist aber erforderlich (vgl. BayObLG NJW 1972, 1323; Reichert Rn. 629).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 298/00
    Auch insoweit ist in der Satzung eine Grundentscheidung zu treffen (vgl. BGHZ 105, 306/315 f.; Reichert Rn. 583).- Eine derartige Regelung fehlt, da erkennbar die Pestlegung des Mitgliedsbeitrags in § 6 Nr. 1 der Satzung hier keine Anwendung finden soll.
  • BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98

    Bestellung besonderer Vertreter durch den Vorstand eines eingetragenen Vereins

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 298/00
    Eine Prüfung im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Satzungsänderung findet nicht statt, da zum Kernbereich der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) auch die Vereinsautonomie gehört, also das von § 25 BGB angesprochene Recht des Vereine, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu gestalten (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 71; Reichert Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 7. Aufl. Rn. 447 f.).
  • OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20

    Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel

    Wird eine echte Probemitgliedschaft eingeführt, sollte die Satzung auch Bestimmungen über die Rechtsstellung der Probemitglieder, deren Aufnahme und Beitragspflicht sowie die Beendigung der probeweisen Mitgliedschaft treffen; das gebietet § 58 Nr. 1 und 2 BGB für die Eintragung in das Vereinsregister (BayObLG, Beschluss vom 25.10.2000, 3Z BR 298/00, NZG 2001, 236; Otto in: Stöber/Otto, Handbuch des Vereinsrechts, 11. Aufl., Rn. 208).

    Wenn solche Regelungen fehlen, kann dies zur Folge haben, dass die Probemitglieder wie Vollmitglieder mit den sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten zu behandeln sind ( Wagner in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 704; Otto in: Stöber/Otto, Handbuch des Vereinsrechts, 11. Aufl., Rn. 208; BayObLG, Beschluss vom 25.10.2000, 3Z BR 298/00, NZG 2001, 236; a.A. Waldner , Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 5, 5. Aufl., § 29 Rn. 1: im Regelfall ist davon auszugehen, dass das Stimmrecht nur den ordentlichen Mitgliedern (Vollmitgliedern) zusteht, wenn die Satzung zu diesem Punkt schweigt ).

  • OLG Nürnberg, 20.05.2015 - 12 W 882/15

    Vereinsregistersache: Auslegung einer Vereinssatzung; Voraussetzungen einer

    Sofern diese unzulässig sind, dürfen sie nicht eingetragen werden; zudem bleibt auch hier Prüfungsgegenstand der Gesamtinhalt - also auch der unverändert gebliebene Teil - der Satzung (vgl. OLG Düsseldorf NZG 2010, 754; BayObLG NJW-RR 2001, 326; Ellenberger in: Palandt, BGB, 74. Aufl. § 71 Rn. 2).
  • OLG Nürnberg, 26.09.2014 - 12 W 2015/14

    Vereinsregistersache: Inhaltliche Anforderungen an einen Eintragungsantrag für

    Sofern diese unzulässig sind, dürfen sie nicht eingetragen werden; zudem bleibt auch hier Prüfungsgegenstand der Gesamtinhalt - also auch der unverändert gebliebene Teil - der Satzung (vgl. OLG Düsseldorf NZG 2010, 754; BayObLG NJW-RR 2001, 326; Ellenberger in: Palandt, BGB 73. Aufl. § 71 Rn. 2; Reuter in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl. § 71 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 27 W 144/16
    Dabei genügt eine Vereinssatzung dem in § 58 Nr. 1 BGB aufgestellten Erfordernis nur, wenn sich aus ihr mit hinreichender Bestimmtheit ergibt, wie sich der Eintritt eines Mitglieds in den Verein (nach dessen Gründung) vollzieht (BayObLG, a.a.O.; BayObLG, Beschluss v. 25.10.2000, Az. 3Z BR 298/00 im Leitsatz).
  • OLG Köln, 20.05.2015 - 12 W 882/15
    Sofern diese unzulässig sind, dürfen sie nicht eingetragen werden; zudem bleibt auch hier Prüfungsgegenstand der Gesamtinhalt - also auch der unverändert gebliebene Teil - der Satzung (vgl. OLG Düsseldorf NZG 2010, 754 [OLG Düsseldorf 06.05.2010 - I-3 Wx 35/10]; BayObLG NJW-RR 2001, 326; Ellenberger in: Palandt, BGB, 74. Aufl. § 71 Rn. 2).
  • OLG München, 28.06.2022 - 34 Wx 153/22

    Grund und Höhe der von einem Verein erhobenen Umlagen

    Die Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Registergericht erstreckt sich daher, soweit der Inhalt der Satzung betroffen ist, auf die Prüfung, ob die Änderung den in §§ 57, 58 BGB aufgestellten Erfordernissen entspricht (BayObLG NJW-RR 2001, 326; BeckOGK/Geißler Stand: 1.3.2022 BGB § 71 Rn. 22).
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