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   OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00   

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https://dejure.org/2000,2028
OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00 (https://dejure.org/2000,2028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2000 - 20 U 66/00 (https://dejure.org/2000,2028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 20 U 66/00 (https://dejure.org/2000,2028)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Leistungsfreiheit der Versicherung bei Unfall aufgrund Rotlichtverstoßes. Hier aber nicht, weil besondere Umstände vorlagen.

  • Judicialis

    VVG § 61

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Kein grob fahrlässiger Rotlichtverstoß bei Ablenkung durch gefahrträchtiges Fahrverhalten eines Gelenkbusses

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Leistungsfreiheit der Versicherung bei Unfall aufgrund Rotlichtverstoßes

  • RA Kotz

    Keine Leistung der Versicherung bei Unfall aufgrund Rotlichtverstoßes? Der Einzelfall entscheidet.............

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß - Ablenkung durch gefahrträchtigen Gelenkbus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 395
  • VersR 2002, 603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085; Senat, VersR 1988, 1260; 95, 92).

    Vielmehr sind auch Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGH VersR 92, 1085 m.w.N.).

    Dabei reicht allerdings die Feststellung eines sogenannten "Augenblicksversagens" allein zur Entlastung nicht, wenn dies auch durchaus ein entlastendes Moment sein kann (BGH VersR 92, 1085; Senat, NVersZ 2000, 386).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und wer das unbeachtet gelassen hat, was im ggf. jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1989, 582 (583)).
  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 166/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Dabei reicht allerdings die Feststellung eines sogenannten "Augenblicksversagens" allein zur Entlastung nicht, wenn dies auch durchaus ein entlastendes Moment sein kann (BGH VersR 92, 1085; Senat, NVersZ 2000, 386).
  • OLG Hamm, 17.06.1994 - 20 U 390/93

    Anfahren trotz fortbestehenden Rotlichts

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085; Senat, VersR 1988, 1260; 95, 92).
  • OLG Hamm, 02.03.1988 - 20 U 218/87
    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085; Senat, VersR 1988, 1260; 95, 92).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Dies kann der Fall sein, wenn die Ampel nur schwer zu erkennen oder verdeckt ist und bei besonders schwierigen, insbesondere überraschend eintretenden Verkehrssituationen (vgl. OLG Hamm VersR 2002, 603 f.; OLG Köln NVersZ 1999, 331 f.; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 986 f.; OLG Köln r+s 1991, 82 f.).

    An der Beweislast ändert dies nichts (OLG Hamm VersR 2002, 603).

  • OLG Hamm, 10.08.2007 - 20 U 218/06

    Kfz-Kaskoversicherung - Grobe Fahrlässigkeit: Anfahren mit überhöhter

    An der Beweislast ändert dies nichts (vgl. BGH VersR 2003, 364 f. und OLG Hamm VersR 2002, 603).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 131/08

    Haftung des Mieters eines PKW für einen Rotlichtverstoß des Fahrers

    Dies kann der Fall sein, wenn die Ampel nur schwer zu erkennen oder verdeckt ist und bei besonders schwierigen, insbesondere überraschend eintretenden Verkehrssituationen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 395 = VersR 2002, 603; OLG Köln, NVersZ 1999, 331; OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 986; OLG Köln, r+s 1991, 82).
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