Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2033
BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98 (https://dejure.org/2000,2033)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2000 - XII ZR 44/98 (https://dejure.org/2000,2033)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - XII ZR 44/98 (https://dejure.org/2000,2033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag - Klausel - Mietzins - Nebenkostenvorauszahlungen - Mietfläche - Klarheitsgebot - Überraschungseffekt

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; AGBG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 3; BGB § 535
    Von der DIN abweichende Berechnung der Mietfläche als überraschende Klausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummiete - Berechnung der Mietfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 439
  • NZM 2001, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98
    Dies ist nämlich nicht einmal bei dem Begriff der "Wohnfläche" der Fall, der anders als der Begriff der Mietfläche an die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit anknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1990 - V ZR 91/89 - WM 1991, 519, 521).
  • BGH, 21.10.1992 - VIII ZR 99/91

    Vertragsübernahme bei Erwerb eines Gaststättengrundstücks und Übernahme einer

    Auszug aus BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98
    Aber selbst wenn das Berufungsgericht Anlaß gehabt hätte, den Vertrag auch insoweit auszulegen, und der Senat diese Auslegung nunmehr selbst vornehmen könnte, weil weitere tatsächliche Feststellungen hierzu nicht zu erwarten sind (vgl. BGHZ 65, 107, 112; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1992 - VIII ZR 99/91 - BGHR ZPO § 550 Vertragsauslegung 4 m.N.), würde diese Auslegung ergeben, daß sowohl die "Grundmiete" als auch die Nebenkostenvorauszahlung monatlich 15, 00 DM bzw. 2,50 DM netto pro qm der noch zu ermittelnden Mietfläche betragen sollten und der in Ziffer 2.1 des Vertrages mit 7.091,25 DM bezifferte Mietzins lediglich ein Berechnungsbeispiel darstellt, wie bereits die Formulierung "bei 472, 75 qm somit 7.091,25 DM" nahelegt.
  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98
    Die gegenteilige Ansicht der Revision widerspricht der allgemeinen Auslegungsregel, daß in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut des gesamten Vertrages sowie der ihm zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen sind und einzelne Klauseln nicht aus dem Gesamtzusammenhang herausgelöst interpretiert werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1995 - XI ZR 56/94 - BGHR BGB § 133 Auslegungsgrundsätze 4).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98
    Aber selbst wenn das Berufungsgericht Anlaß gehabt hätte, den Vertrag auch insoweit auszulegen, und der Senat diese Auslegung nunmehr selbst vornehmen könnte, weil weitere tatsächliche Feststellungen hierzu nicht zu erwarten sind (vgl. BGHZ 65, 107, 112; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1992 - VIII ZR 99/91 - BGHR ZPO § 550 Vertragsauslegung 4 m.N.), würde diese Auslegung ergeben, daß sowohl die "Grundmiete" als auch die Nebenkostenvorauszahlung monatlich 15, 00 DM bzw. 2,50 DM netto pro qm der noch zu ermittelnden Mietfläche betragen sollten und der in Ziffer 2.1 des Vertrages mit 7.091,25 DM bezifferte Mietzins lediglich ein Berechnungsbeispiel darstellt, wie bereits die Formulierung "bei 472, 75 qm somit 7.091,25 DM" nahelegt.
  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    Schließlich wird nach der o. a. DIN unter "Grundfläche im Hochbau" üblicherweise die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes verstanden wird, die anhand der äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung (z.B. Putz) zu berechnen sind (vgl. DIN 277 Teil 1, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau, Nr. 2.1 und 3.2.1) und die Grundflächen der Außenmauern somit einschließt (vgl. BGH, Urt. v. 04.10.2000, Az.: XII ZR 44/97, NZM 2001, S. 234 ff., Rn. 35; Lützenkirchen, WuM 2005, S. 89-117).
  • BGH, 10.09.2002 - XI ZR 305/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Zahlung auf erstes Anfordern in einem

    Generell kommt es dabei nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners, sondern auf die Erkenntnismöglichkeiten des für derartige Verträge in Betracht kommenden Personenkreises an (BGHZ 102, 152, 158 f.; Senatsurteile vom 24. Oktober 2000 - XI ZR 273/99, WM 2000, 2423, 2425; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Oktober 2000 - XII ZR 44/98, NJW-RR 2001, 439, 440).
  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null

    Die zur Grundlage der Mietkalkulation gemachte Flächenklausel hat die Qualität einer Preisvereinbarung, die einer Angemessenheitsprüfung nach § 307 Abs. 3 BGB entzogen ist und lediglich der Überprüfung auf Klarheit und Verständlichkeit nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und einer Einbeziehungskontrolle nach § 305 c Abs. 1 BGB unterliegt (s. BGH NJW-RR 2001, 439 -juris Tz 20; Senat, Urt. v. 11.04.2013 -8 U 182/11, UA S. 3/4).

    Der BGH hat für eine ähnliche Klausel wie die vorliegende überzeugend entschieden, dass sie - sofern die Klausel überhaupt der Kontrolle nach § 305 c Abs. 1 BGB unterliegt - nicht überraschend ist (NJW-RR 2001, 439 -juris Tz 31 ff).

  • OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10

    Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von

    Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 04.10.2000 - XII ZR 44/98, NZM 2001, 234, 236; OLG Frankfurt, Urt. v. 23.04.1999 - 24 U 110/97, NZM 2000, 186; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 19.04.2006 - 3 U 157/05, zit. nach juris), da die Betriebskostenvorauszahlung ihrem Zweck entsprechend dem Vermieter lediglich vorübergehend eine Vorfinanzierung seiner entsprechenden Aufwendungen ersparen soll und er kein rechtlich schützenswertes Interesse mehr daran hat, weiterhin offene Vorauszahlungen einzufordern, wenn er die Nebenkosten bereits endgültig abrechnen kann oder nach Ablauf der ihm zuzubilligenden Abrechnungsfrist abrechnen muss (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2000 - 10 U 194/98, ZMR 2000, 287).
  • BGH, 27.06.2002 - VII ZR 272/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vollmacht zur Vergabe von Bauleistungen im

    Eine Klausel wird nicht Vertragsbestandteil, wenn sie von diesen Erwartungen deutlich abweicht und der Vertragspartner mit ihr den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 - IX ZR 36/98, NJW 2000, 1179, 1181; Urteil vom 14. Oktober 2000 - XII ZR 44/98, NJW-RR 2001, 439, 440).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 10 U 178/19

    Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Detektivvertrages Wirksamkeit im Hinblick

    Auch Vereinbarungen über die Höhe des Entgelts sind daher nach jener Bestimmung der Inhaltskontrolle nicht zugänglich (BGH, Urt. vom 8.10.1998 und vom 4.10.2000 - XII ZR 44/98).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 10 U 120/05

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Minderungsrechtes

    Das beruht auf der Erwägung, dass rückständige Nebenkostenvorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsreife nicht mehr verlangt werden können (BGH, XII ZR 44/98, Urteil v. 4.10.2000, NZM 2001, 234), diese dem Vermieter mithin i.S. des § 366 II BGB eine geringere Sicherheit bieten.
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 3 U 157/05

    Geschäftsraummiete: Vorauszahlung auf die Nebenkosten für die Vergangenheit;

    Die Vermieterin kann für die Vergangenheit keine Vorauszahlung auf die Nebenkosten mehr verlangen, wenn - wie hier - bereits Abrechnungsreife vorliegt (vgl. BGH-Urteil vom 04.10.2000 - XII ZR 44/98, NZM 2001, 234, 236 a.E.; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 511 m.w.N.).
  • KG, 03.06.2004 - 8 U 8/04

    Gewerberaummiete: Mitvermietung von Nebenflächen; Ausweisung eines gesonderten

    Der BGH hat Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach die Mietfläche ab Wandmitte gerechnet wird, jedenfalls dann für wirksam gehalten, wenn der Mieter die Zahl und die Anordnung der Wände selbst bestimmen kann und die Fläche im Mietvertrag als "Bruttomietfläche" bezeichnet wird (BGH Urteil vom 04.Oktober 2000 - XII ZR 44/98 -, NJW-RR 2001, 439 = NZM 2001, 234).

    Diese Auffassung hat der BGH durch Nichtannahmebeschluss vom 22. März 2000 - XII ZR 209/98 - gebilligt (vgl. BGH - Urteil vom 04. Oktober 2000 - XII ZR 44/98 - a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 62/09

    Geltendmachung von mietvertraglichen Ansprüchen durch den früheren Eigentümer

    Rückständige Vorschüsse braucht der Mieter trotz des eingetretenen Zahlungsverzugs dann nicht mehr zu zahlen, weil Nebenkostenvorauszahlungen ihrem Zweck entsprechend dem Vermieter lediglich vorübergehend eine Vorfinanzierung seiner entsprechenden Aufwendungen ersparen sollen und der Vermieter kein rechtlich schützenswertes Interesse mehr daran hat, weiterhin offene Vorauszahlungen einzufordern, wenn er die Nebenkosten bereits endgültig abrechnen kann oder nach Ablauf der ihm zuzubilligenden Abrechnungsfrist abrechnen muss (BGH, Urt. v. 4.10.2000, NJW-RR 2001, 439 = NZM 2001, 234 - XII ZR 44/98); Senat, a.a.O.; OLG Hamburg, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2006 - 3 W 18/06

    Klage auf rückständigen Mietzins: Unzulässigkeit wegen mangelnder Bestimmtheit;

  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2005 - 10 U 105/04

    Kein Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlungen bei nichtigem Pachtvertrag

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2007 - 10 U 24/07

    Pachtrecht - Aufrechnungsverbot beim Anspruch auf Rückzahlung der Kaution

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05

    Die Installation der Videokameraattrappe stellt keinen wichtigen Grund i.S. des §

  • OLG Bremen, 18.11.2008 - 3 U 14/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung in Höhe von 50 % des

  • OLG Hamm, 09.05.2014 - 30 U 58/12

    Wie wird die Mietfläche beim gewerblichen Raum berechnet?

  • KG, 17.05.2010 - 12 U 211/08

    Gewerbemietvertrag: Berechnung der Mietfläche bei einer Vereinbarung unter

  • KG, 22.05.2023 - 8 U 47/22

    Büros statt Einzelhandelsflächen: Kündigungsrecht eines Ladenmieters?

  • VG Neustadt, 14.12.2006 - 4 K 178/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht