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   OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 208/99   

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https://dejure.org/2000,12288
OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 208/99 (https://dejure.org/2000,12288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2000 - 22 U 208/99 (https://dejure.org/2000,12288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2000 - 22 U 208/99 (https://dejure.org/2000,12288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Herstellers; Herstellung eines Produktes; Seilmaterial; Verpackung; Handelskette; Quasi-Hersteller

  • Judicialis

    ProdHaftG § 1; ; ProdHaftG § 4; ; ProdSG § 3 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ProdHaftG § 1; ProdHaftG § 4; ProdSG § 3 Abs. 3
    Abgrenzung zwischen Hersteller und Händler bei Portionierung und Verpackung von Seilmaterial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 458
  • VersR 2001, 1570
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 208/99
    Die Beklagte zu 1 kann sich vielmehr nur durch eine zuverlässige Dokumentation der Ein- und/oder Ausgangskontrolle entlasten (vgl. BGHZ 104, 323, 336 = NJW 1988, 2611, 2614).
  • BGH, 25.02.2014 - VI ZR 144/13

    Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden

    Dabei kommt es insbesondere auf die sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Produktes an (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 458; MüKoBGB/Wagner, aaO, Rn. 7, 12).
  • OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10

    Produkthaftung: Haftung von Flaschen- und Getränkehersteller für eine durch

    Weil selbst sorgfältigste Qualitätskontrollen nicht verhindern können, dass Risikoflaschen von der Glashütte ausgeliefert werden, rechtfertigt die Durchführung und Dokumentation der Ausgangskontrollen bei der Beklagten zu 2) anders als in dem vom OLG Düsseldorf am 22.09.2000 entschiedenen Fall (22 U 208/99, NJW-RR 2001, 458 betreffend eine Schweißstelle in einem Seil infolge thermischer Verschmelzung durchschnittener Garne) nicht die Annahme, dass mit großer Wahrscheinlichkeit der schadensursächliche Fehler - hier die Oberflächenbeschädigung der Flasche - entdeckt worden wäre, wenn er zum Auslieferungszeitpunkt vorgelegen hat.
  • OLG Koblenz, 24.07.2012 - 5 U 299/12

    Haftung des inländischen Vertreibers eines importierten Medizinprodukts

    Dem Produktbegriff mögen auch die Produktverpackung (OLGR Düsseldorf 2001, 20) und die Produktbeschreibung (OLG Celle VersR 2003, 467 ) unterfallen.
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