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   BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00   

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BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00 (https://dejure.org/2000,3347)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 3Z BR 340/00 (https://dejure.org/2000,3347)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 3Z BR 340/00 (https://dejure.org/2000,3347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Es bedarf einer Bestimmung in der Satzung, wenn ein Vereinsorgan von der Mitgliederversammlung durch eine Blockwahl bestellt werden soll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Eingetragener Verein; Vereinsorgane; Blockwahl; Vereinssatzung; Mitgliederversammlung

  • Judicialis

    BGB § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 32
    Satzungsverstöße in einem Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 16 T 14435/00
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 537
  • FGPrax 2001, 82
  • Rpfleger 2001, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92

    Unzulässige Vorstandswahl durch Kammerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Eine derartige Blockwahl ist deshalb nur zulässig, Wenn sie in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist (§ 40 BGB; BGH NJW 1974, 183; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 360; vgl. auch BGHZ 118, 121/124; BayObLG FGPrax 1996, 74).

    Ein derartiges Einverständnis konnte das satzungswidrige Wahlverfahren nicht zulässig machen (vgl. BGH WM 1975, 1041/1042 1. Sp.; Staudinger/Weick BGB [1995] § 32 Rn. 13, § 33 Rn. 9; Stöber Handbuch zum Vereinsrecht.7. Aufl. Rn. 561; offengelassen BGHZ 118, 121/124).

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Dies wäre dann der Fall, wenn klar zu Tage läge, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre, wenn also bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommt, dass der Mangel das Ergebnis hätte beeinflussen können (BGHZ 49, 209/211; 59, 369; BGH NJW 1974, 183/185; DB 1998, 124; BayObLG NJW-RR 1997, 289/290; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 684; OLG Köln ZIP 1985, 1139).

    e) Der in einem satzungswidrigen verfahren erzielte Beschluss der Mitgliederversammlung vom 1.5.1998 ist nichtig und nicht nur anfechtbar, da hier nicht die Grundsätze gelten, die das Gesetz für die Beschlüsse von Kapitalgesellschaften vorsieht (vgl. BGHZ 59, 369; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 32 Rn. 9).

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71

    Anfechtung innerparteilicher Wahlen

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Eine derartige Blockwahl ist deshalb nur zulässig, Wenn sie in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist (§ 40 BGB; BGH NJW 1974, 183; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 360; vgl. auch BGHZ 118, 121/124; BayObLG FGPrax 1996, 74).

    Dies wäre dann der Fall, wenn klar zu Tage läge, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre, wenn also bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommt, dass der Mangel das Ergebnis hätte beeinflussen können (BGHZ 49, 209/211; 59, 369; BGH NJW 1974, 183/185; DB 1998, 124; BayObLG NJW-RR 1997, 289/290; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 684; OLG Köln ZIP 1985, 1139).

  • BayObLG, 19.01.1996 - 3Z BR 233/95

    Anforderungen an die Ausgestaltung der Vorstandswahl in der Satzung eines Vereins

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Eine derartige Blockwahl ist deshalb nur zulässig, Wenn sie in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist (§ 40 BGB; BGH NJW 1974, 183; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 360; vgl. auch BGHZ 118, 121/124; BayObLG FGPrax 1996, 74).

    Diese vom Mehrheitsprinzip des § 32 BGB gemäß § 40 BGB abweichende Satzungsregelung ist auch hinreichend klar (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 74).

  • BGH, 17.11.1997 - II ZR 77/97

    Kausalität eines Ladungsmangels

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Dies wäre dann der Fall, wenn klar zu Tage läge, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre, wenn also bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommt, dass der Mangel das Ergebnis hätte beeinflussen können (BGHZ 49, 209/211; 59, 369; BGH NJW 1974, 183/185; DB 1998, 124; BayObLG NJW-RR 1997, 289/290; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 684; OLG Köln ZIP 1985, 1139).
  • BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92

    Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Die Frage, ob eine Satzungsdurchbrechung für eine punktuelle Regelung (vgl. BGHZ 123, 15/19) in Betracht kommen kann, stellt sich hier nicht.
  • OLG Köln, 31.07.1985 - 2 Wx 9/85

    Neuwahlen des Vorstands eines Vereins durch die Mitgliederversammlung; Antrag auf

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Dies wäre dann der Fall, wenn klar zu Tage läge, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre, wenn also bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommt, dass der Mangel das Ergebnis hätte beeinflussen können (BGHZ 49, 209/211; 59, 369; BGH NJW 1974, 183/185; DB 1998, 124; BayObLG NJW-RR 1997, 289/290; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 684; OLG Köln ZIP 1985, 1139).
  • BGH, 26.05.1975 - II ZR 34/74
    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Ein derartiges Einverständnis konnte das satzungswidrige Wahlverfahren nicht zulässig machen (vgl. BGH WM 1975, 1041/1042 1. Sp.; Staudinger/Weick BGB [1995] § 32 Rn. 13, § 33 Rn. 9; Stöber Handbuch zum Vereinsrecht.7. Aufl. Rn. 561; offengelassen BGHZ 118, 121/124).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1984 - 20 W 861/83
    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Eine derartige Blockwahl ist deshalb nur zulässig, Wenn sie in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist (§ 40 BGB; BGH NJW 1974, 183; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 360; vgl. auch BGHZ 118, 121/124; BayObLG FGPrax 1996, 74).
  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
    Dies wäre dann der Fall, wenn klar zu Tage läge, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre, wenn also bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommt, dass der Mangel das Ergebnis hätte beeinflussen können (BGHZ 49, 209/211; 59, 369; BGH NJW 1974, 183/185; DB 1998, 124; BayObLG NJW-RR 1997, 289/290; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 684; OLG Köln ZIP 1985, 1139).
  • BGH, 18.12.1967 - II ZR 211/65

    Teilnahme Dritter an Vereinsbeschlüssen

  • OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 11 U 3/97
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

  • OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13

    Vereinsregister: Auflage der Wiederholung einer Vereinsvorstandswahl als

    Diese ist eine Sonderform des Mehrheitswahlrechts und weicht von der gesetzlichen Regelung ab, da es das Wahlrecht der Vereinsmitglieder einschränkt (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 82; KG Berlin, Rechtspfleger 2012, 550).
  • OLG Bremen, 01.06.2011 - 2 W 27/11

    Wirksamkeit der Wahl des Vorstandes eines eingetragenen Vereins

    Voraussetzung für einen solchen Beschluss ist jedenfalls, dass dieser mit der für eine Satzungsänderung erforderlichen Mehrheit durch das hierfür zuständige Organ erfolgt (siehe BayObLG, NJW-RR 2001, 537f.).

    Anders als in dem vom BayObLG entschiedenen Fall (Beschluss v. 13.12.2000, 3Z BR 340/00, NJW-RR 2001, 537f.) hat die Satzung des Beschwerdeführers die Beschlusskompetenz für Satzungsänderungen bei der Mitgliederversammlung belassen, wobei nach 15.10 der Satzung eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in gemäß § 40 BGB zulässiger Abänderung von § 33 Abs. 1 Satz 1 BGB ausreicht.

  • KG, 26.02.2004 - 1 W 549/01

    Vereinsrecht: Erfordernis der Genehmigung der Satzungsänderung eines

    Soweit eine Satzungsdurchbrechung durch ein Vereinsorgan begangen wird, das für förmliche Satzungsänderungen nicht zuständig ist, kann seinem satzungswidrigen Verhalten im Hinblick auf die darin liegende Kompetenzüberschreitung ohnehin keine Wirksamkeit zukommen (vgl. BayObLG Rpfleger 2001, 242; Reichert a.a.O. Rdn. 468; s. a. OLG Hamburg ZIP 1980, 1000).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 27/04

    Erhebung von Umlagen zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung

    Ein Satzungsverstoß kann dann als unerheblich behandelt werden, wenn klar zutage liegt, daß der Beschluß auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre, wenn also bei vernünftiger Beurteilung ausgeschlossen werden kann, daß der Mangel das Ergebnis beeinflußt hat (vgl. BGHZ 49, 209, 211; 59, 369, 375/376; BGH NJW 1998, 684, 685; BayObLG NJW-RR 2001, 537, 538 jeweils m.w.N.).
  • OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12

    Vereinsregistereintragung einer Vorstandsänderung: Prüfungspflicht des

    Ein solches, vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichendes Verfahren wird nur dann als zulässig angesehen, wenn es in der Satzung ausdrücklich bestimmt ist (BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71, NJW 1974, 183, Tz. 24, 25; Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, Tz. 12; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 3Z BR 340/00, NJW-RR 2001, 537, Tz. 16, jeweils nach juris; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 1882 f.; Stöber, a.a.O., Rn. 561; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 32 Rn. 7).
  • KG, 30.01.2012 - 25 W 78/11

    Vereinsvorstand: Ablauf der Bestellung; Zulässigkeit einer Global- oder

    Diese Blockwahl ist eine Sonderform des Mehrheitswahlrechts und weicht von der gesetzlichen Regelung ab, da es das Wahlrecht der Vereinsmitglieder einschränkt (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 82, zitiert nach juris, Rn. 15; Reichert a.a.O.), weil diese sich nur für oder gegen den Gesamtvorschlag entscheiden bzw. sich enthalten können, nicht aber die Möglichkeit haben, jeden einzelnen der drei Kandidaten zu wählen (vgl. BayObLG a.a.O.).
  • LG Bonn, 26.02.2009 - 4 T 64/09

    Verein, Wahl, Vorstand, Blockwahl, Listenwahl

    Sie bedarf einer ausdrücklichen satzungsmäßigen Zulassung (vgl. Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl., Rdnr. 1753; Sauter pp, a.a.O., Rdnr. 257; juris - PK/Otto, 4. Aufl. 2008, Rdnr. 60 zu § 32; BGH a.a.O.; BayObLG, NJW-RR 2001, 537f), die nach § 40 BGB auch durchaus möglich ist.
  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

    Richtig ist, dass ein Vereinsbeschluss grundsätzlich ungültig ist, wenn nicht alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung entsprechend den Satzungsbestimmungen eingeladen worden sind, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der Beschluss nicht auf diesem Mangel beruhen kann (vgl BGH NJW 1973, 235/236; BayObLG NJW-RR 1997, 289; BayObLG FGPrax 2001, 82/83; MünchKomm/ Reuter BGB 3. Aufl. § 32 Rn. 36; Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 32 Rn. 9 ff.).
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