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   OLG Celle, 22.11.2000 - 9 U 104/00   

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https://dejure.org/2000,2347
OLG Celle, 22.11.2000 - 9 U 104/00 (https://dejure.org/2000,2347)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.11.2000 - 9 U 104/00 (https://dejure.org/2000,2347)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. November 2000 - 9 U 104/00 (https://dejure.org/2000,2347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht gegenüber Radfahrern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 BGB ; § 52 Nds. StrG
    Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung wegen Verletzung der Streupflicht gegenüber Radfahrern; Besondere Sturzgefahren eines Radfahrers bei Schnee- und Eisglätte; Anforderungen an die Räum- und Streupflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung wegen Verletzung der Streupflicht gegenüber Radfahrern; Besondere Sturzgefahren eines Radfahrers bei Schnee- und Eisglätte; Anforderungen an die Räum- und Streupflicht

  • Judicialis

    BGB § 839; ; Nds. StrG § 52

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; NStrG § 3; NStrG § 52
    Keine besondere Räum- und Streupflicht auf Radwegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; Nds. StrG § 52
    Anforderungen bei Räum- und Streupflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 596
  • NZV 2001, 217
  • VersR 2001, 1441
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 200/63

    Streupflicht bei Glätte besteht auch gegenüber Radfahrern

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2000 - 9 U 104/00
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH Urt. v. 12. November 1964 - III ZR 200/63).
  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2000 - 9 U 104/00
    Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr zumutbarerweise dadurch mindern, dass er entweder vor glatten und gefährlichen Stellen vom Rad steigt und zu Fuß geht, oder aber dadurch, dass er dann erlaubtermaßen den Radweg verlässt und - ggf. - die gestreute bzw. geräumte Fahrbahn benutzt (vgl. BGH BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Streupflicht 12, Nichtannahmebeschluss vom 20. Oktober 1994 - III ZR 60/94).
  • OLG Celle, 11.01.1995 - 9 U 11/94
    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2000 - 9 U 104/00
    Straßeneinmündungen sind nicht generell als gefährliche Straßenstellen anzusehen, wovon sowohl der BGH (BGH VersR 1965, 68) als auch der Senat in ständiger Rechtsprechung (VersR 1989, 158; Urt. v. 11. Januar 1995 - 9 U 11/94) ausgehen.
  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 121/64
    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2000 - 9 U 104/00
    Straßeneinmündungen sind nicht generell als gefährliche Straßenstellen anzusehen, wovon sowohl der BGH (BGH VersR 1965, 68) als auch der Senat in ständiger Rechtsprechung (VersR 1989, 158; Urt. v. 11. Januar 1995 - 9 U 11/94) ausgehen.
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 8/03

    Amtshaftung gegenüber Radfahrer bei Verletzung der Streupflicht auf Fuß- und

    Jedenfalls sind diesbezüglich, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, keine höheren Anforderungen zu stellen als diejenigen, die für das Räumen und Streuen der Fahrbahnen gelten (ebenso OLG Celle, NJW-RR 2001, 596 f; OLG Hamm, NZV 1993, 394; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 3. Aufl., Rn. 97 ff; vgl. auch OLG Köln, NVwZ-RR 2000, 653).
  • OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem Gehweg; Bestehen

    Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verläßt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH, VersR 1995, 721, 722; OLG Celle, NJW-RR 2001, 596, 597; OLG Oldenburg, Urt. vom 28. Februar 1997 - 11 U 59/96; Senat, Urteil vom 13. Juli 2001 - 6 U 24/01).
  • LG München II, 22.04.2020 - 10 O 5592/16

    Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen die Räum- und Streupflicht

    Dagegen spricht auch nicht der Verweis der Beklagten zu 1) auf die Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 09. Oktober 2003 - III ZR 8/03 -, Rn. 8, juris und gleichlautend OLG Celle, Urteil vom 22. November 2000 - 9 U 104/00 -, Rn. 5, juris und andere.
  • OLG München, 10.10.2012 - 1 U 2853/12

    Glatteisunfall eines Fahrradfahrers: Räum- und Streupflicht bei einzelner

    Ergänzend ist zu bemerken, dass sich die Anforderungen an die Räum- und Streupflicht auf Fahrbahnen an der Nutzung durch Kraftfahrzeuge und nicht an der besonderen Sturzgefahr von Radfahrern orientiert (OLG Celle vom 22.11.2000, Az. 9 U 104/00).
  • OLG München, 20.08.2012 - 1 U 2853/12

    Glatteisunfall eines Fahrradfahrers: Räum- und Streupflicht bei einzelner

    Ergänzend ist zu bemerken, dass sich die Anforderungen an die Räum- und Streupflicht auf Fahrbahnen an der Nutzung durch Kraftfahrzeuge und nicht an der besonderen Sturzgefahr von Radfahrern orientiert (OLG Celle vom 22.11.2000, Az. 9 U 104/00).
  • LG Osnabrück, 24.02.2003 - 1 O 2861/02

    Streupflicht auf Radwegen und gemeinsamen Fuß- und Radwegen

    Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verlässt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH VersR 1995, 721 (722); OLG Celle NJW-RR 2001, 596; OLG Oldenburg, Urteil vom 6.12.2002 - 6 U 150/02 -).
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