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   OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00   

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https://dejure.org/2000,1128
OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00 (https://dejure.org/2000,1128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2000 - 3 Wx 393/00 (https://dejure.org/2000,1128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 3 Wx 393/00 (https://dejure.org/2000,1128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 35 Abs. 1; 38; InsO §§ 97, 101
    Unwirksame Amtsniederlegung durch alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der Amtsniederlegung; Rechtsmissbrauch; Einzel-GmbH; Ein-Mann-GmbH; Vergütung des Geschäftsführers; Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung

  • Judicialis

    GmbHG § 35 Abs. 1; ; GmbHG § 38; ; InsO § 97; ; InsO § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 35 Abs. 1 § 38; InsO § 97 § 101
    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung durch alleinigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG §§ 35 Abs. 1, 38; InsO §§ 97, 101
    Amtsniederlegung durch Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Rechtsmissbrauch im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Amtsniederlegung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Insolvenz

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Amtsniederlegung eines GmbH-Alleingeschäftsführers/-Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 609
  • ZIP 2001, 25
  • MDR 2001, 702
  • NZI 2001, 41
  • NZI 2001, 97
  • FGPrax 2001, 82
  • DB 2001, 261
  • Rpfleger 2001, 136
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00
    Grundsätzlich ist die von dem Geschäftsführer einer GmbH erklärte Amtsniederlegung selbst dann wirksam, wenn objektiv ein wichtiger Grund nicht vorliegt und der Geschäftsführer sich auf das Vorhandensein eines solchen auch nicht beruft ( BGHZ 121, 257; NJW 1995, 2850; BayObLG BB 1999, 1748).
  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 109/94

    Kündigung des mit der Buchführung beauftragten GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00
    Grundsätzlich ist die von dem Geschäftsführer einer GmbH erklärte Amtsniederlegung selbst dann wirksam, wenn objektiv ein wichtiger Grund nicht vorliegt und der Geschäftsführer sich auf das Vorhandensein eines solchen auch nicht beruft ( BGHZ 121, 257; NJW 1995, 2850; BayObLG BB 1999, 1748).
  • OLG Hamm, 21.06.1988 - 15 W 81/88

    Niederlegung des Amts durch den Geschäftsführer; Wichtiger Grund; Sofortige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00
    Eine andere Beurteilung kann sich in diesem Fall allerdings aus dem Vorhandensein besonderer Umstände ergeben (BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, ZIP 1988, 1048, 1050).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des

    (Anschluss an u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12).

    Das Interesse an der Amtsniederlegung bzw. der Abberufung mit dem Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind, kann in diesem Fall nicht zur Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter führen (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris; BayObLG, RPfleger 1981, 486 f. und Beschluss vom 15.06.1999, Az. 3Z BR 35/99, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 3 W 209/05, und OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008, Az. 2 Wx 3/08, - zur Mehrpersonengesellschaft bei entscheidendem Einfluss des amtsniederlegenden Gesellschafter-Geschäftsführers - jeweils m.w.N. und jeweils zitiert nach juris; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12 - Ausweitung dieser Rspr. auf den Fall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft, die sämtliche Geschäftsanteile einer GmbH hält, und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen -, jeweils zitiert nach juris; Kleindieck in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, § 38, Rn. 42 ff.; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., 2013, Rn.1093; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., 2013, § 39, Rn. 9a; Koppensteiner/Gruber in Rowedder/Schmidt-Leithoff, 5. Aufl., 2013, § 38, Rn. 35; so auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft: Paefgen, a.a.O., Rn. 133, und Schneider/Schneider in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2014, § 38, Rn. 90;.

    Gerade diese genannten Vorgänge sind Ausdruck einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, in der von dem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer erwartet werden darf, dass er sich seinen übernommenen Geschäftsführerpflichten und der damit verbundenen Verantwortung nicht entzieht, ohne ggf. einen anderen Geschäftsführer zu bestellen (so bereits grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000, a.a.O.).

    Insoweit hat auch bereits das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 06.12.2000 (a.a.O.) zu Recht auf die gesetzlichen Regelungen in §§ 97, …

    Die Fortführung des Geschäftsführeramtes in dieser Situation kann einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer auch trotz des Umstandes zugemutet werden, dass dieser - jedenfalls im Falle einer fehlenden Einigung mit dem Insolvenzverwalter über den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses, ggf. in reduzierter Form - über einen längeren Zeitraum für die verbleibenden Restzuständigkeiten nicht honoriert wird (so u.a. bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000, a.a.O., mit eingehender Begründung; OLG Dresden, Beschluss vom 20.10.2004, a.a.O. ).

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 Wx 18/15

    Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer

    Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn es sich bei dem sein Amt niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und er davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1981, 266, 269; BayObLGZ 1999, 171; OLG München FGPrax 2012, 176, 177; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144; OLG Düsseldorf (Senat), Beschluss vom 17.12.2010 - I-25 Wx 56/10, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf - Senat - Beschluss vom 18.12.2014 - I-25 Wx 31/14, KG GmbHR 2001, 147; OLG Hamm GmbHR 1989, 35; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132; OLG Köln Rpfleger 2008, 366; Lohr, RNotZ 202, 164, 167; Scholz/Schneider/Schneider a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 90; Krafka/Willer/Kühn, a. a. O., Rdn. 1093 m. w. Nachw.; Baumbach/Huck/Zöllner/Noack a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 87).

    Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung oder der Abberufung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt ihres Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 494; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144).

  • OLG Köln, 01.02.2008 - 2 Wx 3/08

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers einer GmbH

    1 Z 39/81">BayObLGZ 1981, 266 [269]; BayObLGZ 1992, 253 [254]; BayObLGZ 1999, 171 = FGPrax 1999, 186; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 82; OLG Hamm, OLGZ 1988, 411; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132; Lohr, RNotZ 2002, 164 [167] m.w.N.; Lohr, DStR 2002, 2173 [2176] m.w.N.; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Auflage 2004, § 38 Rdnr. 42; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Auflage 2000, § 38 Rdnr. 90; s.a. Palandt/Heinrichs, BGB 67. Auflage 2008, § 242 Rdnr. 72).

    Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (BayObLG, FGPrax 1999, 186; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 82).

    Dies stellt sich gerade als besonders schwierige wirtschaftliche Situation der Gesellschaft dar, in der von dem Gesellschaftsgeschäftsführer erwartet werden kann, dass er seiner Verpflichtungen genügt und sich nicht seiner Verantwortung entzieht (vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 82).

    Da das Landgericht zudem keine Umstände festgestellt hat, die der damit offenkundigen Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung ausnahmsweise entgegenstehen könnten (dazu BayObLGZ 1999, 171 = FGPrax 1999, 186; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 82), haben die Vorinstanzen die Eintragung zu Recht abgelehnt.

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 25 Wx 56/10

    Ablehnung der Eintragung der Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH im

    Ein solcher liegt regelmäßig vor, wenn es sich bei dem abberufenen Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1981, 266, 269; BayObLGZ 1992, 253, 254; BayObLGZ 1999, 171 = Rpfleger 1999, 494; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144; KG GmbHR 2001, 147; OLG Hamm GmbHR 1989, 35; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132; OLG Köln Rpfleger 2008, 366; Lohr, RNotZ 2002 164, 167 m. w. Nachw. Lohr DStR 2002, 2173, 2176; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 38 GmbHG, Rdn. 42; Scholz/Schneider GmbHG, 9. Aufl., § 38 GmbHG, Rdn. 90; Krafka/Willer/Kühn, a. a. O., Rdn. 1093 m. w. Nachw.; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 87).

    Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung oder der Abberufung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 494; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144).

    Dies stellt sich gerade als besonders schwierige wirtschaftliche Situation der Gesellschaft dar, in der von dem Geschäftsführer erwartet werden kann, dass er einen Verpflichtungen genügt und sich nicht seiner Verantwortung entzieht (vgl. auch OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144).

    Da zudem auch keine Umstände festzustellen sind, die der damit offenkundigen Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung ausnahmsweise entgegenstehen könnten (vgl. BayObLGZ 1999, 171 = Rpfleger 1999, 494; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144), hat das Registergericht die Eintragung zu Recht abgelehnt.

  • OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05

    GmbH: Ablehnung der Eintragung der Abberufung des einzigen Geschäftsführers und

    In den Fällen der Amtsniederlegung durch den alleinigen Gesellschafter - Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH vertritt die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung, dass diese rechtsmissbräuchlich sei, wenn der Geschäftsführer nicht zugleich einen neuen Geschäftsführer bestellt oder die Amtsniederlegung aus einem wichtigen Grund erfolgt (BayObLGZ 1999, 171; KG Berlin, Beschluss vom 1. November 2000 - 23 W 3250/02 - zit. nach juris - OLG Hamm DNotZ 1989, 396; OLG Düsseldorf ZIP 2001, 25; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Aufl., § 38 Rdnr. 90; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl., § 38 Rdnr. 42; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl., § 242 Rdnr. 72; Meyke, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 3. Aufl. S. 78; Lohr, DStR 2002, 2173).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 235/06

    Zurückverweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    In diesem Zusammenhang ist es zutreffend davon ausgegangen, dass wichtige Stimmen der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung die Amtsniederlegung des alleinigen geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH in der wirtschaftlichen Krise oder nach Einreichung eines Insolvenzantrags für rechtsmissbräuchlich und unwirksam halten (vgl. insbesondere BayObLGZ 1999, 171, 173; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609, 610 ; OLG Zweibrücken ZIP 2006, 950 f. ).
  • OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11

    GmbH: Wirksamkeit des Beschlusses eines Alleingesellschafters über seine eigene

    Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLGZ 1981, 266/296; BayObLGZ 1999, 171/173; OLG Köln GmbHR 2008, 544; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609/610; Großkomm GmbHG/Paefgen § 38 Rn. 133; Lutter/Hommelhoff GmbHG 17. Aufl. § 38 Rn. 42 f.).
  • OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04

    Antrag auf Löschung der Eintragung des Ausscheidens der Vorstände aus dem

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  • OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00

    Nachweis gegenüber Handelsregister bei Amtsniederlegung eines Geschäftsführers

    In der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht hierzu die Auffassung vor, daß eine solche Beschränkung gerade in dem Fall einer bevorstehenden Insolvenz der Gesellschaft mit nur einem Geschäftsführer möglich ist ( BGHZ 121, 257 [ 260 ]; BGH NJW 1995, 2850; vergl. ferner hierzu und zu den abweichenden Auffassungen BayObLG GmbHR 1999, 980; OLG Düsseldorf GmbHR 2001, 144 [ 145 ] mit ablehnender Anm. von Hohlfeld; LG Frankenthal GmbHR 1996, 939 [ 940 ]; Scholz - Schneider, GmbHG, 9. Auflage, § 38 RdNr. 84ff; Lutter / Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage, § 38 RdNr. 41 - 45; Rowedder - Koppensteiner, GmbHG, 3. Auflage, 38 RdNr. 25ff; Trölitzsch GmbHR 1995, 857; Khatib - Shahidi Bögner BB 1997, 1161 ).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Dementsprechend haben die Instanzgerichte auch nach dieser Entscheidung des BGH die vorzitierte Rechtsprechung fortgeführt (BayObLGZ 1999, 171; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609; KG KGRep 2001, 234; OLG Dresden NotBZ 2005, 112 für die Amtsniederlegung sämtlicher Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bei einer AG).
  • FG Brandenburg, 13.06.2001 - 5 K 310/00

    Unterzeichnung des Investitionszulagenantrages einer KG vom Prokuristen der

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