Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 20.04.2000 - 32 C 3141/99 - 84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Koffer mit Wäsche fehlt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verspätetes Eintreffen des Reisegepäcks rechtfertigt Reisepreisminderung von 25 % pro Tag
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1873 (Ls.)
- NJW-RR 2001, 639
Rechtsprechung
OLG Köln, 08.09.2000 - 6 U 199/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbraucherschutzverein; Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Unangemessene Benachteiligung; Unterlassungsanspruch; Wiederholungsgefahr; AGBG
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 2; ; AGBG § 23 Abs. 2 Nr. 1 a; ; AGBG § 2 Abs. 1; ; TKV 1995 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; TKV 1995 § 6 Abs. 2; ; TKV 1995 § 6 Abs. 2 Satz 1; ; TKV 1995 § 6 Abs. 3 Sätze 1 u. 2; ; TKV 1995 § 6 Abs. 4; ; TKV 1995 § 13 Abs. 3; ; BGB § 145 ff.
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG §§ 13 9 10 11
Formularklausel eines TV-Kabelnetzbetreibers - Änderungsgenehmigung durch Schweigen - Widerspruchsfrist - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 2, 9, 23; TKV 1995 §§ 6, 13
Kabelanschlussbedingungen der Deutschen Telekom: Zulässiges Einfordern der Leistungsentgelte auch ohne Zustimmungserklärung des Kunden - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kabelanschluss-AGB der Telekom nicht beanstandet
- beck.de (Leitsatz)
Widerspruchsklauseln
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.10.1999 - 26 O 41/98
- OLG Köln, 08.09.2000 - 6 U 199/99
- OLG Köln, 08.09.2000 - 6 U 19/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 639
- MMR 2001, 472 (Ls.)
- DB 2000, 2214
- K&R 2000, 552
- afp 2000, 599
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97
Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG
Auszug aus OLG Köln, 08.09.2000 - 6 U 199/99
Das Einverständnis des Kunden mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen war und ist deshalb nicht nur bei der Begründung des Vertragsverhältnisses, also "bei Vertragsschluss" im Sinne des § 2 Abs. 1 AGBG, entbehrlich, sondern auch dann, wenn das Unternehmen während der Dauer des Vertrages seine Geschäftsbedingungen ändert oder neu fasst und die Änderung bzw. Neufassung zum Vertragsbestandteil (auch) der "Altverträge" gemacht werden soll (so ausdrücklich BGH NJW 1998, 3188, 3189).Auch beruht das vorliegende Urteil nicht auf einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO (vgl. insbesondere BGH NJW 1998, 3188, 3189).
- BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92
Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer …
Auszug aus OLG Köln, 08.09.2000 - 6 U 199/99
Der Senat lässt allerdings nunmehr entgegen seiner in der mündlichen Verhandlung vom 07.06.2000 geäußerten Rechtsauffassung ausdrücklich offen, ob der geltend gemachte, in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch dem aus § 13 Abs. 2 Nr. 1 AGBG aktivlegitimierten Kläger schon deshalb nicht zusteht, weil die hierzu notwendige Wiederholungsgefahr wegen einer bestimmten Besonderheit des Streitfalles ausnahmsweise auch ohne die Abgabe einer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH NJW 1992, 3158, 3161 und BGH NJW 1983, 2026) sonst regelmäßig notwendigen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung entfallen sein könnte. - BGH, 27.01.1983 - I ZR 76/81
Umfang der Prüfung im Verbandsklageverfahren
Auszug aus OLG Köln, 08.09.2000 - 6 U 199/99
Der Senat lässt allerdings nunmehr entgegen seiner in der mündlichen Verhandlung vom 07.06.2000 geäußerten Rechtsauffassung ausdrücklich offen, ob der geltend gemachte, in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch dem aus § 13 Abs. 2 Nr. 1 AGBG aktivlegitimierten Kläger schon deshalb nicht zusteht, weil die hierzu notwendige Wiederholungsgefahr wegen einer bestimmten Besonderheit des Streitfalles ausnahmsweise auch ohne die Abgabe einer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH NJW 1992, 3158, 3161 und BGH NJW 1983, 2026) sonst regelmäßig notwendigen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung entfallen sein könnte. - BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Köln, 08.09.2000 - 6 U 199/99
Das erscheint zweifelhaft, weil der Bundesgerichtshof in seinem vom Kläger in der Spruchfrist zu den Akten gereichten Urteil vom 12.07.2000 (XII ZR 159/98, Blatt 263 ff. d.A.) seiner ständigen Rechtsprechung folgend ausgeführt hat, grundsätzlich bestehe die Wiederholungsgefahr fort, wenn der Verwender - wie im Streitfall die Beklagte - noch im Rechtsstreit die Zulässigkeit der von ihm benutzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verteidigt und nicht bereit ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, dem dann aber hinzugefügt hat, es könne dahinstehen, ob es in diesem Fall überhaupt Umstände geben könne, die die Annahme des Wegfalls der ursprünglich bestehenden Wiederholungsgefahr rechtfertigen könnten.