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   OLG München, 30.11.2000 - 11 W 3051/00   

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OLG München, 30.11.2000 - 11 W 3051/00 (https://dejure.org/2000,14753)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2000 - 11 W 3051/00 (https://dejure.org/2000,14753)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2000 - 11 W 3051/00 (https://dejure.org/2000,14753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 718
  • MDR 2001, 414
  • AnwBl 2001, 311
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 08.02.1996 - 11 W 749/96

    Entscheidung über eine Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG München, 30.11.2000 - 11 W 3051/00
    Es gilt dann nicht der ansonsten anzuwendende Grundsatz, dass die Zinsen erst für die Zeit ab Eingang des nach dem Vergleichsabschluss gestellten Kostenfestsetzungsantrags festgesetzt werden, wenn die Kostengrundentscheidung des Gerichts durch einen nachfolgenden Prozessvergleich ersetzt wird und zwar selbst dann, wenn die Kostenvereinbarung des Prozessvergleichs ebenso lautet wie der frühere gerichtliche Kostenausspruch (Senat, MDR 1996, 532 = NJW-RR 1996, 703).
  • BGH, 04.11.2020 - VII ZB 37/18

    Zur Frage, ob der Kostengläubiger auf Grundlage des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO

    Weder haben die Parteien die Kostengrundentscheidung von der prozessbeendenden Wirkung des Vergleichs ausgenommen noch eine Regelung getroffen, dass es ganz oder zumindest im Umfang von 93 % der Kosten bei der gerichtlichen Kostengrundentscheidung verbleiben soll (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. November 2000 - 11 W 3051/00, MDR 2001, 414, juris Rn. 5 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Januar 1992 - 9 W 104/91, MDR 1992, 1007).
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, entspricht es allgemeiner Ansicht und insbesondere der ständigen Rechtsprechung, daß ein Kostenfestsetzungsbeschluß - ohne daß es hierzu eines gesonderten Ausspruchs bedarf - wirkungslos wird, wenn die Kostengrundentscheidung, auf der er beruht, aufgehoben oder auch nur, und sei es selbst nur in geringem Maße, geändert wird (vgl. OLG Köln [17. Zivilsenat], OLG-Report 2006, 588; KG KG-Report 1993, 59; OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 286; OLG Frankfurt, MDR 1983, 941; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2005, 328; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2000, 185; OLG München, JurBüro 1982, 447; OLG München, MDR 2001, 414; LAG Düsseldorf, JurBüro 1987, 1232 [1233]; Giebel in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 104, Rdn. 134; Mathias in van Eicken, Kostenfestsetzung, 2006, Rdn. B 140; Mümmler, JurBüro 1982, 448; Musielak/Wolst, a.a.O., § 104, Rdn. 40; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 103, Rdn. 7 und 66; Zöller/Herget, a.a.O., § 104, Rdn. 21, Stichwort "Wegfall des Titels"; vgl. auch BGH VersR 2007, 519).
  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 76/09

    Zulassung der Revision zur Einheitlichkeitssicherung bei Rüge eines

    Hinsichtlich dieser Leistung bedeutet die Kostenregelung des Vergleichs vom 18. Oktober 2004 entgegen der Auffassung der Beklagten nicht notwendig einen Rechtsgrund, weil der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29. Oktober 1993 durch die Aufhebung der Kostengrundentscheidung des landgerichtlichen Urteils vom 22. Juli 1993 in den Rechtsmittelverfahren gegenstandslos geworden ist (vgl. OLGR Karlsruhe 2000, 185; OLG München, NJW-RR 2001, 718; OLGR Hamm 2001, 236; OLGR Frankfurt 2005, 328; OLGR Köln 2006, 588; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 7).

    Die damit entscheidungserhebliche Frage, ob durch den Vergleich vom 18. Oktober 2004 der Fortbestand des Kostenfestsetzungsbeschlusses vereinbart worden ist (vgl. hierzu OLG München, NJW-RR 2001, 718 f; MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 104 Rn. 134; Prütting/Gehrlein/Schmidt, ZPO, 3. Aufl., § 103 Rn. 7), betrifft nur den vorliegenden Einzelfall und begründet nicht die Zulassung der Revision.

  • OLG Köln, 30.09.2013 - 17 W 78/13

    Verzinsung von Erstattungsbeträgen aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

    Anders ist es dagegen dann, das heißt Zinsen können bereits ab Eingang des aufgrund des ersten Urteils gestellten Kostenfestsetzungsbeschlusses verlangt werden, wenn die Parteien im Vergleich vereinbaren, dass es bei der Kostenentscheidung der ersten Instanz verbleiben soll (OLG München NJW-RR 2001, 718; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O.; Musielak/Lackmann, a.a.O.; Prütting/Gehrlein/Schmidt, a.a.O.; Zöller/Herget, a.a.O.).
  • OLG Celle, 29.02.2008 - 2 W 50/08

    Kostenfestsetzung vor Ablauf einer Zahlungsfrist trotz eines eine vereinbarte

    Er teilt daher unmittelbar das Schicksal der Kostengrundentscheidung - Grundsatz der Akzessorität - (vgl. OLG München MDR 2001, 414. OLG Naumburg RPfleger 2002, 38. OLG Karlsruhe RPfleger 2000, 555).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 5 WF 206/04

    Ablösen eines Arrestbefehls durch Vergleich: Entfallen der Wirkung des

    Mit deren Wegfall - wie hier durch Abschluss des gerichtlichen Vergleichs - wird der Kostenfestsetzungsbeschluss (ungeachtet seiner Rechtskraft) gegenstandslos; er kann wegen seiner Akzessorietät zur Kostenentscheidung nicht ohne diese weiter existieren (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, Einf. §§ 103 -107, Rdn. 8, 10; vgl. ferner OLG München, MDR 2001, 414 mit weiteren Nachweisen, OLG Frankfurt am Main, RPfleger 1983, 456).
  • KG, 26.08.2019 - 19 W 90/19

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Kostenrückfestsetzungsverfahrens

    Durch den Vergleich und die dadurch insgesamt hinfällig gewordene landgerichtliche Kostenentscheidung sind die auf der landgerichtlichen Kostenentscheidung basierenden Kostenfestsetzungsbeschlüsse wirkungslos geworden, da die Kostenfestsetzungsbeschlüsse in ihrem Bestand von der ihnen zugrunde liegenden Kostengrundentscheidung abhängen und diese nur hinsichtlich der Höhe der zu erstattenden Kostenbeträge ausfüllen (vgl. MüKo-Schulz, ZPO 5. A, § 91 Rn. 46; BGH v. 22.9.2015, X ZB 2/15, Rn. 14; KG v. 30.1.1976, 1 W 1197/75; OLG Frankfurt v. 6.6.1983, 20 W 158/83; OLG München v. 30.11.2000, 11 W 3051/00, dort auch zum abweichenden Fall eines die Kostenentscheidung aufrechterhaltenen Vergleichs; BeckOK-Jaspersen, ZPO Stand 1.7.2019, § 103 Rn. 13).
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   OLG Stuttgart, 15.08.2000 - 8 W 330/00   

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https://dejure.org/2000,26407
OLG Stuttgart, 15.08.2000 - 8 W 330/00 (https://dejure.org/2000,26407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.2000 - 8 W 330/00 (https://dejure.org/2000,26407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 2000 - 8 W 330/00 (https://dejure.org/2000,26407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 718
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